Deutscher Corporate Governance Kodex: Corporate Governance sorgt für Transparenz

Verpflichtet sich eine Aktiengesellschaft dem Corporate Governance Kodex, verspricht sie damit eine transparente Unternehmensführung und unabhängige Kontrollorgane. Der Lohn ist mehr Akzeptanz bei ausländischen Partnern und Investoren, aber auch bei inländischen Anlegern.

Der Kodex wirft Glanz auf AGs

Von Sabine Philipp

Wer dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, kann damit demonstrieren, dass er seine Aktiengesellschaft verantwortungsvoll führt und die Kontrollorgane richtig funktionieren. Gleichzeitig stärkt er das Unternehmensbild und schafft Vertrauen bei Anlegern. Auf Deutsch heißt „Corporate Governance“ schlicht „Unternehmensführung“. Der gleichnamige Kodex ist eine Art Wertekatalog, der Firmen vorgibt, wie sie sich zu verhalten haben.

Globalisierung setzt Maßstäbe

Mit dem Corporate Governance Kodex sollten einige Schwachpunkte der deutschen Unternehmensverfassung getilgt werden, die vor allem internationalen Investoren sauer aufgestoßen sind. Ganz oben auf der Liste stand die mangelnde Transparenz der Unternehmensführung, gefolgt von der oft nicht existenten bzw. eingeschränkten Unabhängigkeit deutscher Aufsichträte und Abschlussprüfer. Da sich ständig etwas ändert, wir der Kodex regelmäßig aktualisiert.

Erarbeitet hat das Ganze die Regierungskommission Corporate Governance Kodex, die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzt wurde. In der Kommission sitzen illustre Persönlichkeiten wie Dr. Gerhard Cromme, Aufsichtsratsvorsitzender der ThyssenKrupp AG, und der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) Ulrich Hocker.

Soll-Bestimmungen sind Unternehmenspflichten

Neben den gesetzlichen Vorschriften enthält das Werk jede Menge Empfehlungen, die mit dem Wörtchen „soll“ gekennzeichnet werden. Natürlich kann Sie niemand zwingen, die freiwilligen Vorgaben einzuhalten. Allerdings wird es gleich an die große Glocke gehängt, wenn Sie es nicht tun. Laut § 161 Aktiengesetz muss nämlich jede Aktiengesellschaft einmal pro Jahr im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers erklären, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Dazu kommt. dass die Erklärung den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht werden muss, z.B. auf der Webseite. Es macht sich also nicht besonders gut, wenn man sich nicht daran hält.

Gegen Anregungen, die durch die Wörter „sollte“ und „kann“ markiert sind, darf ohne Offenlegung verstoßen werden. Allerdings können Sie durch das Einhalten der freiwilligen Vorgaben zeigen, dass bei Ihnen alles ganz koscher ist.

Sieben Abschnitte sorgen für Durchblick

Der Kodex enthält insgesamt sieben Abschnitte. Nach der Präambel (Abschnitt 1)widmet er sich zunächst den Aktionärsrechten auf der Hauptversammlung (Abschnitt 2). Danach geht es mit der Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat weiter (Abschnitt 3), die besonders gefördert werden soll. So hat der Vorstand, der das Unternehmen leitet, den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren.
Weitere Kapitel setzen sich mit Aufgaben, Zuständigkeiten, Vergütung und Interessenskonflikten von Vorstand (Abschnitt 4) und Aufsichtsrat (Abschnitt 5) auseinander. Daneben spielt Transparenz (Abschnitt 6) eine große Rolle. So muss die Gesellschaft Aktionäre und die Öffentlichkeit ständig informieren, z.B. sobald ein Aktionär einen bestimmten Prozentsatz der Anteile hält.
Last but not least empfiehlt der Kodex eine vollständige Offenlegung von Verflechtungen zwischen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern (Abschnitt 7), die ja die Abschlussprüfung machen müssen. Potenzielle Interessenskonflikte sollen zeitig erkannt werden.

Fazit: Qualitätssiegel für Aktiengesellschaften

Die Vorgaben des Kodexes finden immer breitere Akzeptanz. Zum Ende des Jahres 2006 wurden im Durchschnitt 79,3 der 82 Empfehlungen von den DAX-Unternehmen befolgt, teilte die Regierungskommission in einer Pressemeldung mit. Im Vorjahr seien es noch 70,0 der damals gültigen 72 Empfehlungen gewesen. Im M-DAX würden es Ende 2006 75,7 (2005: 65,4), im S-DAX durchschnittlich 72,9 Empfehlungen sein, nach 61,8 im Jahr 2005. Ein Grund für diese hohe Akzeptanz ist sicher die Tatsache, dass der Kodex zugleich eine gute Werbung für die Unternehmen darstellt. So gibt es nicht nur einen kostenlosen Link vom Portal der Regierungskommission zur Firmenwebseite. Auch die Anleger werden ihr Geld wohl eher in ein Unternehmen investieren, das sich an die Spielregeln hält. Für den Kursverlauf dürfte das nicht das Schlechteste sein.

Nützliche Links