Due Diligence

Gebotene Sorgfalt heißt Generaluntersuchung

Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group

Eine Due Diligence beschreibt den Prüfungsvorgang in einem Unternehmen, z.B. in Verbindung mit der Aufnahme neuer Gesell­schafter, einem Unternehmens­verkauf oder einer Kapital­erhöhung. Ins­besondere bei der geplanten Auf­nahme eines institutio­nellen Investors, aber auch bei einem Verkauf des Unter­nehmens, z.B. im Rahmen der Unternehmens­nachfolge wird eine formale Due Diligence durchgeführt.

Die Due Diligence soll dem Käufer oder Investor Sicherheit geben, bevor der einen Beteiligungsvertrag (Aktionärsvereinbarung) eingeht, und die in Vorgesprächen und im Verkaufsprospekt oder Business Plan getroffenen Aussagen bestätigen.

Systematik der Prüfung

Eine Due Diligence unterteilt sich oft in drei Segmente:

  • Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation im Hinblick auf die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens. Diese Prüfung geschieht meistens durch externe Analysen.
  • Die wirtschaftliche Prüfung betrifft die vorliegenden Jahresabschlüsse und Bilanzen für die rückwirkende Entwicklungen der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre. Außerdem werden der vorgelegte Business Plan bzw. die Unternehmensplanung auf Plausibilität und Vollständigkeit analysiert. Hierbei fließen auch die Erkenntnisse aus der Markt- und Wettbewerbsanalyse mit ein.
  • Die Legal Due Diligence prüft die gesamten vom Unternehmen eingegangenen Verträge im Hinblick auf potenzielle Risiken. Untersucht werden dabei u.a. Gesellschaftsverträge, Finanzierungen, Geschäftsführer– und Mitarbeiterverträge, Betriebsrenten, Versicherungen, Mietverträge, Kooperations– und Partnerschaftsverträge, Kundenaufträge, Verträge mit Vertriebspartnern und Lieferanten, langfristige Dienstleistungsverträge sowie alle anderen Verträge, die einen Einfluss auf die zukünftige wirtschaftliche Situation des Unternehmens haben können.

Vorbereitung und Durchführung

Die Due Diligence ist vom Unternehmen sorgfältig vorzubereiten, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. So sind alle Verträge, die geprüft werden sollen, an einer Stelle (dem „Data Room“) zusammenzutragen. Hierzu sollte zunächst eine vollständige Auflistung aller Verträge erstellt werden, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wird. Zur Absicherung gegen eventuellen Verlust sollten die Verträge in kopierter Form im Data Room parat liegen.

Bei der Durchführung der Prüfung sollte auch immer ein Vertreter des Unternehmens anwesend sein. Dies gibt außerdem die Gelegenheit, offene Fragen direkt anzusprechen und vielleicht auch direkt zu beantworten. Um späteren Missverständnissen vorzubeugen, sollten alle Fragen und Antworten protokolliert werden. Natürlich muss derjenige, der Fragen der Prüfer beantwortet, hierzu auch befugt sein. Falsche Auskünfte können bei den Verhandlungen schaden und sind möglicherweise nur schwer wieder auszuräumen. Gerade bei größeren und langwierigen Prüfungen empfiehlt es sich, die Mitarbeiter vorab zu informieren und gegebenenfalls eine interne Sprachregelung zu erarbeiten. In der Zwischenzeit zwischen den Prüfungssitzungen ist der Data Room gegen Entwendung oder Veränderung von Unterlagen und unbefugte Einsicht in vertrauliche Verträge zu sichern.

Garantien und Erklärungen

Auch eine Due Diligence kann nicht alle Aspekte prüfen, die ein Unternehmen und seine Aktivitäten betreffen. Gerade bei Unternehmen, die schon seit einigen Jahren bestehen, könnte dies einen erheblichen Aufwand bereiten. Oft wird die Due Diligence mithilfe von externen Dienstleistern wie z.B. Marktkennern, Anwaltsbüros oder Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Je ausführlicher und länger sie dauert, desto teurer wird der gesamte Vorgang. Daher wird der Prüfungsprozess häufig eingegrenzt und neben den Ergebnissen der Due Diligence eine Garantieerklärung in die Beteiligungsverträge aufgenommen, in denen die Gesellschafter und Geschäftsführer erklären, dass weitere Risiken, die sich u.a. aus Verträgen und Vorgängen, die noch nicht zu abgeschlossenen Verträgen geführt haben, nicht bekannt sind.

Fazit: Due Diligence nach Vorvertrag

Die Due Diligence bereitet für das betroffene Unternehmen zwar zusätzlichen Aufwand, aber dafür kann eine solche neutrale Prüfung auch mögliche Risiken aufdecken, die bislang noch nicht bekannt sind. Auf jeden Fall ist die Due Diligence aber oft ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer Kapitalerhöhung oder zum Verkauf des Unternehmens.

Da der Aufwand in Verbindung mit einer Due Diligence recht hoch ist, sollte vorher bereits geklärt sein, dass bei positivem Abschluss eine Beteiligung oder Übernahme ernsthaft geplant ist. Dies kann beispielsweise durch einen Vorvertrag abgesichert werden, in dem die genauen Bedingungen bereits festgehalten werden, die in einem endgültigen Vertrag vereinbart werden sollen, sofern die Due Diligence keine abweichenden Erkenntnisse zu den bisherigen Informationen offenbart.

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