20.000 Euro Außenstände sind schon zu viel
Von Eike Schulze
Immer mehr Betriebsinhaber und Geschäftsführer klagen über die mangelnde Zahlungsmoral ihrer Geschäftskunden. So ermittelte das Inkassounternehmen D&B in Darmstadt, dass nur gut zwei Drittel aller Forderungen rechtzeitig eingehen. In etwa 3 bis 7 % – je nach Branche – gibt es erhebliche Störungen bei der Bezahlung von Rechnungen oder gar einen kompletten Ausfall.
Der volkswirtschaftliche Schaden durch Forderungsausfall oder Zahlungsstörung beläuft sich nach Schätzungen von D&B auf etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr. Insolvenzen und wirtschaftliche Schwierigkeiten der Unternehmen sind ein Grund dafür – immerhin rund 40.000 Firmenpleiten waren im vergangenen Jahr zu beklagen. Wie bei einem Schneeballsystem kann eine Insolvenz durch Forderungsausfälle viele weitere Unternehmen in den Ruin reißen. Um dies zu verhindern, entwickelte die Versicherungswirtschaft besondere Produkte, die seit 1998 auf dem Markt sind: die Forderungsausfall- und die Warenkreditversicherung.
Die letzte Bastion gegen säumige Zahler
Eine Forderungsausfall- bzw. Warenkreditversicherung soll verhindern, dass Betriebe auf ihren Forderungen sitzen bleiben und so selbst in eine Schieflage geraten. Allerdings kann und muss der Unternehmer auch eigene Sicherungsmaßnahmen durchführen – beispielsweise ein genaues Debitorenmanagement, das Zahlungsverzögerungen rasch deutlich macht; auch kann er Bonitätsprüfungen bei einschlägigen Anbietern wie Creditreform vornehmen lassen. Doch eine Garantie gegen Zahlungsausfälle ist das nicht.
Leistungen und Konditionen
Die Forderungsausfallversicherung (Warenkreditversicherung) ist keine Police, die im Aktenschrank verstaubt und bei Bedarf hervorgeholt wird, um einen Schaden zu melden. Der Policenschutz lebt vielmehr von der aktiven Mitarbeit des Unternehmers.
Die Forderungsausfallversicherung ersetzt kostenpflichtige Inkassomaßnahmen. Statt eines Inkassoauftrages wendet man sich – nach mindestens zweimonatiger Zeitüberschreitung des Zahlungsziels – an die Versicherung. Dabei muss der Geschäftsablauf eingereicht werden, der den Schaden dokumentiert. Der Versicherungsschutz greift bei Zahlungsunfähigkeit des Betriebs.
Zunächst überprüft das Versicherungsunternehmen die Bonität ihres Kunden und nimmt auch eine Risikoeinschätzung vor. Verläuft diese positiv, so wird das Ausfallrisiko von der Versicherung übernommen. Bei kleinen Außenständen bis zu 10.000 Euro, kann bei bislang guten Erfahrungen mit dem Kunden auf eine Prüfung auch verzichtet werden. Zu den üblichen Grundbedingungen der Versicherer gehören die folgenden Punkte:
- Die Warenlieferungen und Werk- oder Dienstleistungen müssen fakturiert und rechtlich begründet, das heißt sowohl ausgeliefert als auch durch den Vertragspartner angenommen sein.
- Der Vertrag über die Leistung muss schriftlich fixiert sein.
- Eine genaue Versicherungssumme für den Vertrag muss festgesetzt sein.
- Ein Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Ware muss vereinbart werden.
- Die Forderungen sind versichert, wenn vom Versicherer für den Kunden des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme festgesetzt ist und das vom Versicherungsnehmer gewährte Zahlungsziel nicht über das festgelegte äußerste Kreditziel hinausgeht.
- Die Versicherungen gelten sowohl für Deutschland als auch für die meisten wichtigen Exportsstaaten.
Eine weitere Vertragsbedingungen ist eine Selbstbeteiligung von meist 20 % der Summe – insofern sichert die Versicherung nur die gröbsten Verluste ab.
Risiken und Prämien
Die Prämie errechnet sich aus der Branchenzugehörigkeit, aus den Vorschäden und den Zahlungszielen. Außerdem fließt in die Prämie noch der Umsatz ein, jedoch nur der Anteil, der als risikoträchtig angesehen wird. Wer beispielsweise viele öffentliche Träger als Kunden hat, für den ist das Risiko geringer. Kalkuliert werden kann ungefähr mit 0,4 % auf 1 Mio. Euro Forderungen; das entspricht 4.000 Euro. Die Versicherung lohnt sich ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro und 20.000 Euro Außenständen.