Wenn jemand regelmäßig bei Ebay Waren anbietet, muss er den Käufern auch Garantie und Gewährleistung einräumen. Zumindest nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen. Ein 14tägiges Widerrufsrecht müsse sein, forderten die Richter. Etliche Anbieter bei Ebay tarnten sich als Gelegenheitsverkäufer und würden so die Bestimmungen zum Verbraucherschutz umgehen.
Dennoch: Unternehmer im Rechtssinne ist jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ein eingerichteter Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht sind dafür nicht erforderlich, urteilten die Richter. Ein Indiz für die Unternehmereigenschaft kann deswegen bereits darin zu sehen sein, dass ein Anbieter bei Ebay bereits 154 Bewertungen erhalten hat und nach den Ebay-Bedingungen als so genannter Powerseller anzusehen ist (Quelle: Internet Professionell 3/06).