Digitale Familienleistungen: Mit dem Kindergeld starten die Once-only-Systeme

@ EU-Kommission – NEGZ

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2020 unter TOP 42 zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungs­verfahren bei der Gewährung von Familien­leistungen positiv Stellung genommen. Das Digitale-Familien­leistungen-Gesetz soll es Eltern künftig (ab 1. Januar 2022) ermöglichen, in einem bundes­weit ein­heit­lichen kombinierten Online-Verfahren Geburts­urkunde, Eltern­geld und Kinder­geld zu beantragen.