Für Minijobs gelten neue Pauschalabgaben

Die Haufe Mediengruppe, Fachverlag für Rechtsliteratur, weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) Pauschalabgaben in Höhe von 30 Prozent statt wie bisher 25 Prozent bezahlt werden müssen. Laut Haufe habe der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen in einer Umfrage herausgefunden, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherungen zum weitaus größten Teil …