Lenk- und Ruhezeiten: Für Handwerksbetriebe gilt die neue Fahrpersonalverordnung

Für Handwerksbetriebe gilt laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine neue Fahrpersonalverordnung. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Im Gewichtsbereich von 2,8 bis 3,5 t sind die Fahrzeuge des Handwerks nunmehr weitgehend von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten entbunden. Das bedeutet in der Praxis eine erhebliche Erleichterung für Handwerksbetriebe.