Zwangsvollstreckung und Fundsachen: NRW macht Mobilgeräte tauglich für Justiz-Auktionen

Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat eine neue Anwendung für die Online-Versteigerung von gepfändeten Gegenständen vorgestellt. Mithilfe der App können Interessenten Gebote auf einen Auktionsartikel abgeben, Artikel beobachten oder Auktionen verwalten. Die Applikation lässt sich von allen gängigen Smartphones, Tablets oder anderen mobilen Geräten aufrufen und steht ab sofort auf www.mobile.justiz-auktion.de zur Verfügung.

E-Book-Empfehlung: Rechtsratgeber warnt vor Fallstricken in der Werbung

Kein Unternehmen kann auf Werbung verzichten. Aber nicht jede Werbung ist erlaubt. Die meisten Einschränkungen ergeben sich aus den Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechten, über deren Einhaltung vor allem die lieben Konkurrenten wachen. Wer die rechtlichen Grenzen nicht kennt und überschreitet, erlebt deshalb meist ein böses und teures Erwachen. Eine kostenlose und sehr nützliche Broschüre …

Änderungen im Steuerrecht, Teil 1: Deutsches Steuerrecht wird 2013 noch europäischer

Die zweite Jahreshälfte beginnt, und es wird Zeit, sich in Ruhe auf die Änderungen im Steuerrecht des nächsten Jahres vorzubereiten. So wird es wie immer neben einigen Verschärfungen auch eine Reihe von Erleichterungen geben. Einige der Änderungen sind darüber hinaus für KMU von strategischer Bedeutung. Wir befragten zu diesem Thema Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt von …

Gesetzesänderung zum Schutz vor versteckten Kostenfallen: IHK-Merkblatt informiert über „Button-Lösung“

Die IHK des Saarlandes hat ein Merkblatt zum „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ veröffentlicht. Sie erinnert außerdem daran, dass die betreffenden Änderungen am 1. Juli 2012 Kraft treten. In der Folge kommen wirksame Verträge über das Internet nur …

Fernmündliche Vertragsänderung: Am Telefon gilt das Widerrufsrecht

Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das Widerrufsrecht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen die 1&1 Internet AG in zweiter Instanz entschieden. 1&1 verweigerte das Widerrufsrecht einer Kundin, die telefonisch einen Folgevertrag mit neuen Leistungen abgeschlossen hatte. Dies erklärte das OLG für …