Gefälschte Käuferbewertungen: Amazon verklagt tausend mutmaßliche Bewertungsbetrüger

Amazon geht in den USA gerichtlich gegen mehr als tausend Personen vor, die sich mutmaßlich für das Abgeben von Produktbewertungen haben bezahlen lassen. Die Beschuldigten sollen ihre Dienste als „Produktbewerter“ für Beträge ab 5 US$ auf der Website Fiverr angeboten haben. Die Bewerter sollen, so der Vorwurf, teils bereits fertig formulierte Bewertungen von ihren „Auftraggebern“ übernommen …

Framing: YouTube-Videos einbetten kann Urheberrechte verletzen

Wer YouTube-Videos auf der eigenen Website einbettet, verletzt dabei möglicherweise Urheberrechte. Zu diesem uneindeutigen Urteil sind die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in dieser Woche gekommen (Az. I ZR 46/12). Geklagt hatte ein Wasserfilter­hersteller, dessen auf YouTube abrufbarer Werbefilm von Handelsvertretern eines Wettbewerbers in deren Website eingebettet worden war.

ElektroG: IT und Elektrotechnik sorgen sich um ihre Rohstoffe

Die Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) war überfällig – erstens weil seit 2006 neuere EU-Richtlinien vorliegen, zweitens deshalb, weil die Rücknahmepflichten gerade für Kleinhändler teils groteske Garantieprozeduren ergaben. Im ersten Punkt ist die Neufassung einwandfrei, im zweiten Punkt bezweifeln BITKOM und ZVEI aber einen realistischen Nutzen.

Schuss ins Knie: Blindlings abmahnen tut dem Geschäft weh

Einer aktuellen eBay-Umfrage zufolge stehen für 43 % der Online-Händler effektivere Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen an oberster Stelle. Kein Wunder – schließlich wird wieder abgemahnt, dass es nur so kracht: bei Störerhaftung sowieso, bei fehlerhaften Auskünften an Verbraucher (EuGH, Az. C-388/13) und natürlich bei Verstößen gegen das Urheberrecht, sogar beim Bilder-Sharing auf Facebook. Oft genug aber …

Preisabsprachen im iBook Store: Apple verliert das Berufungsverfahren

Apple ist wegen illegaler Preisabsprachen mit Buchverlagen erneut schuldig gesprochen worden. Das befand ein Berufungsgericht in den USA am Dienstag und bestätigte damit ein bereits im Jahr 2013 ergangenes Urteil. Apple hatte den Verlagen seinerzeit zugestanden, die Preise für die über den iBook Store angebotenen Werke selbst festzulegen, sie aber dazu verpflichtet, dort keine höheren …