Keine Jahresabschlüsse für Kleinstunternehmen

Die EU-Kommission plant für europäische Kleinstunternehmen einen Befreiungsschlag: Kleinstunternehmen sollen zukünftig von der Pflicht zu Jahresabschlüssen nach den EU-Bilanzrichtlinien befreit werden. Die Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften, GmbH & Co. KG ohne persönlich haftende Gesellschafter). Die Kommission will damit kleinste Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million …