Digitale Verwaltung: Bayern plant ein eigenes E-Government-Gesetz

„Das E-Government-Gesetz des Bundes wird als erster einheitlicher Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung in Deutschland einen neuen Schub geben.“ So kommentierte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats, dem E-Government-Gesetz auf der anstehenden Bundesratssitzung zuzustimmen. „Durch die neuen Regelungen werden die elektronischen Verfahren einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter.“