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Social Media: Rabatte für positive Bewertungen sind unlauterer Wettbewerb

Internet-Rechtsexperte RA Christian Solmecke warnt aus aktuellem Anlass Unternehmen davor, mit Rabat­ten Facebook-Fans und positive Bewertungen erkau­fen zu wollen. Sie könnten schnell eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht bezichtigt werden. Ein Internet-Händler für Druckerzubehör bekam das bereits zu spüren. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn Ende November 2011 wegen bezahlter Bewertungen zum Schadensersatz an eine Konkurrentin.

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Kleine Unternehmen und Selbstständige haben meist nicht die Zeit und das Vorwissen, um sich in Rechtsfragen auf dem Laufenden zu halten, zumal Berichte darüber meist in unverständli­chem Juristendeutsch abgefasst sind. Das Por­tal Deutscher AnwaltSpiegel macht da eine rühmliche Ausnahme: Es offeriert ein kostenlo­ses Abonnement eines elektronischen Magazins mit kompetenten und verständlichen Beiträgen über Rechtsthemen für …

Anwalt teurer als Auftragskiller: Beleidigung auf Facebook ist rechtswidrig

„Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“ Dieses Posting einer frisch geschiedenen Frau auf Facebook kostet richtig Geld. Denn der Ex-Mann fühlte sich beleidigt und klagte auf Unterlassung. Die Rechtsanwaltskosten sollte die Frau …