Kündigung minderjähriger Auszubildender in der Probezeit: Wer Azubis in der Probezeit kündigt Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann muss das Schreiben nämlich an die gesetzlichen Vertreter gehen – und zwar fristgerecht.
Arbeitsstätte: Wer auf einmal auswärts tätig ist Dem hat der Bundesfinanzhof seine regelmäßige Arbeitsstätte weggeschnappt, als er den Begriff neu bestimmte: Neuerdings kann es nurmehr eine einzige geben – alles andere ist Auswärtseinsatz. Steuerlich betrachtet, sagt die Juristin Sabine Wagner, ist das nicht einmal von Nachteil.
Betriebsvereinbarung: Was Betriebsvereinbarungen klar stellen Abmachungen zwischen Betriebsrat und Unternehmen sind immer öfter nötig: als Seitenstück zu den stetig wachsenden Gesetzesvorgaben. Dinge wie Videoüberwachung, Datenschutz oder Internet-Gebrauch sollten schriftlich geregelt werden. Sabine Philipp erklärt, wie Betriebsvereinbarungen funktionieren.
Geschäftsgeheimnis, Teil 2: Wie Betriebsgeheimnisse geheim bleiben Der zweite Teil dieser Themenserie skizziert die möglichen Rechtsfolgen, wenn Mitarbeiter aus dem Nähkästchen plaudern. Weil es dann aber in vielen Fällen schon zu spät ist, geht es außerdem darum, welche Mittel der Kontrolle dem Unternehmen schon im Vorfeld zur Verfügung stehen.
Geschäftsführer mit Geschäftsbereich : Wer sich um seinen Geschäftsbereich kümmert Der darf auch die Ressorts anderer im Auge behalten – zumindest dann, wenn er einer von mehreren GmbH-Geschäftsführern ist. Einerseits ist das operative Geschäft des Nachbarn tabu, andererseits darf man auf Auskunft pochen. Die Fachredaktion anwalt.de erklärt die Lage mit der Gesamtverantwortung.
Betriebsrat, Teil 2 : Wer bei Betriebsratswahlen als Arbeitnehmer gilt Praktisch jeder Mitarbeiter, der keine leitende Funktion innehat, bis hin zu Aushilfen und Teilzeitbeschäftigten. Die Fachredaktion anwalt.de sagt in diesem Beitrag außerdem, welche Sonderrechte die einzelnen Mitglieder genießen und wie lange der Kündigungsschutz nach Ende des Ehrenamts fortdauert.
Betriebsrat, Teil 1 : Wann der Betriebsrat mitreden muss Kündigungen und kritische Personalfragen sind die klassischen Einspruchsfelder. Allerdings haben die Datenschutzbestimmungen die alte Praxis längst links überholt, so dass Konflikte hier deutlich seltener geworden sind. Einzelfälle zu Überstunden, Urlaub etc. machen im Alltag den größten Teil aus.