AGG im Zivilrecht: Die AGG-Klauseln gelten auch für Webshops Seit dem Gleichbehandlungsgesetz starren Unternehmen wie gebannt auf Stellenausschreibungen und Bewerbergespräche. Aus dem Blick geriet dabei die Reichweite des Gesetzes. Es ist nämlich auch im Zivilrecht zuständig, z.B. im Online-Vertrieb. Hier ist wichtig: Die Fristen sind deutlich knapper.
Befristetes Arbeitsverhältnis: Vertrag auf Zeit nur mit Sachgrund Unternehmer suchen oft händeringend Mitarbeiter – aber nicht immer für ewig. Als Lösung bietet sich ein befristeter Arbeitsvertrag an. Weil aber der Gesetzgeber argwöhnt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden könnte, ist die Befristung einer der tückischsten Fallstricke.
Arbeitgeberpflichten bei Mobbing: Fachkräfte vor Schikanen schützen Tyrannisierung von Kollegen ist Gift für die Produktivität. Mobbing ist meist ein Indiz dafür, dass Arbeitsorganisation oder die genaue Aufgabenverteilung und Verantwortung unklar sind. In eindeutig geregelten Arbeitsstrukturen mit transparenter Kommunikation hat Mobbing weniger Chancen.
Fachkräfte dank Kindertagesstätte: Betreuung bindet loyale Fachkräfte Frauen sind gefragt. Besonders dann, wenn es sich um Fachkräfte handelt, die kein Unternehmen gerne ziehen lässt, falls sich Nachwuchs eingestellt hat. Eine eigene Kindertagesstätte gibt da oft den Ausschlag und erhält dem Unternehmen die bewährte Mitarbeiterin.
Mitarbeiterbeteiligung: Mitarbeiterbeteiligung macht Unternehmen fit Angesichts des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs stehen klein- und mittelständische Unternehmen vor großen Herausforderungen. Ein noch wenig beachteter Weg, sie für die Zukunft fit zu machen, ist die Mitarbeiterbeteiligung. Sie stärkt vor allem die Innovationskraft.
Hausrecht für Unternehmer: Hausrecht für Unternehmer Unternehmen bestehen aus öffentlichen Bereichen und nichtöffentlichen. Das macht das Hausrecht für Unernehmer recht unübersichtlich. Unser Beitrag sagt, wer welche Bereiche gegen den Willen des Hausherrn betreten darf oder tatsächlich draußen bleiben muss.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG: Wer nichts mehr macht, macht alles richtig Ein Gesetz, das mehr Gerechtigkeit bringen sollte, verwandelt sich in Überdosis vom ehrenwerten Anliegen zum Gift für den Mittelstand. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG öffnet Abzockern Tür und Tor und erstickt unternehmerischen Elan schon bei der Einstellung.