IT-Sicherheit im Mittelstand, Teil 3: Wo die größten IT-Sicherheitsrisiken lauern Im Bundesdatenschutzgesetz. Das schlägt vor allem dann Funken, wenn es an die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten knallt, so dass zwischen Archivpflichten und Löschfristen kaum mehr Luft bleibt. Neben Kundeninformationen rücken außerdem die Mitarbeiterdaten ins Blickfeld des Gesetzgebers.
Mobil produktiv arbeiten, Teil 3: Was mobile Arbeiter von der Cloud haben Wenn sie wollen: fast alles. Denn wenn man unterwegs produktiv sein will, liegt es nahe, Daten, Dienste und Programme auch gleich so unterzubringen, dass man sie von überall her bequem erreicht. Stärkstes Gegenargument sind momentan die bislang ungeklärten Sicherheitsfragen.
Elektronische Rechnung, Teil 2: Wer E-Rechnungen signiert und versendet Noch ist nicht heraus, welche konkreten Folgen das Steuervereinfachungsgesetz für die elektronische Rechnungslegung haben wird. Sicher ist, dass man mit den Signaturverfahren sicher bleibt. Welche Online-Dienste diese Arbeit erledigen, steht in diesem Schwerpunktbeitrag geschrieben.
IT-Sicherheit im Mittelstand, Teil 1: Warum IT-Sicherheit ein brisantes Thema ist Wo die Krise gespart hat, klafft nun eine Lücke. Viele Unternehmen sehen akuten Handlungsbedarf – gerade noch rechtzeitig. Denn neben den bekannten Gefahren von Viren, Würmern und Trojanern haben sich in jüngster Zeit neue Minenfelder aufgetan, durch die Mittelständler oft ahnungslos stapfen.
GDPdU und Zugriff, Teil 2 : Warum Datenschutz geschäftskritisch wird Weil Kunden und Geschäftspartner im Vertrag auf der sauberen Einhaltung der Vorschriften bestehen. Es ist daher nicht immer einfach, zugleich GDPdU- und BDSG-gerecht zu archivieren, vor allem weil nicht nur Firmen- und Kundendaten im Spiel sind, sondern auch Informationen über die Mitarbeiter.
Cloud Computing, Teil 2 : Wann Cloud Computing ins System passt Das hängt davon ab, ob die Dienste Daten an Anwendungen im Firmennetzwerk übergeben – und umgekehrt. Denn bei IT-Landschaften, die partiell ins Web ausgelagert sind, müssen externe und interne Komponenten zusammen arbeiten. Warum das gar nicht so leicht ist, erklärt dieser Schwerpunktbeitrag.
GDPdU und Zugriff, Teil 1 : Was den Rechnungsprüfer nichts angeht Daten und Unterlagen wie Rechnungen müssen jahrzehntelang unverändert aufbewahrt werden. Andere heikle Informationen aber, speziell die aus der Personalabteilung, darf der Wirtschaftsprüfer keinesfalls zu Gesicht bekommen. Hier gesetzestreu alle Vorgaben einzuhalten, ist nicht leicht. Doch es geht.