Freistellung zur Kinderkrankenpflege: Wenn Eltern nicht zur Arbeit kommen Sobald Grippe, Brechdurchfall etc. die Runde machen, fallen gesunde Mitarbeiter oft deshalb aus, weil sie den erkrankten Nachwuchs nicht alleine zu Hause lassen können. Tatsächlich sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung vor – unter welchen Bedingungen, sagt Sabine Wagner in diesem Schwerpunktbeitrag.
Anfechtung eines Arbeitsvertrags: Wann Arbeitsverträge anfechtbar sind Wenn der Mitarbeiter bei der Bewerbung verschweigt, dass er gesundheitlich nicht zur Arbeit in der Lage ist, auf die er sich bewirbt. Dann kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Allerdings, betont Sabine Wagner, darf man die Anfechtung nicht auf die lange Bank schieben.
Kündigung minderjähriger Auszubildender in der Probezeit: Wer Azubis in der Probezeit kündigt Der hat keine Kündigungsfristen einzuhalten und keine Kündigungsgründe anzugeben. Es sollte also einfach genug sein. Schwierig wird es aber, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. Dann muss das Schreiben nämlich an die gesetzlichen Vertreter gehen – und zwar fristgerecht.
Arbeitsstätte: Wer auf einmal auswärts tätig ist Dem hat der Bundesfinanzhof seine regelmäßige Arbeitsstätte weggeschnappt, als er den Begriff neu bestimmte: Neuerdings kann es nurmehr eine einzige geben – alles andere ist Auswärtseinsatz. Steuerlich betrachtet, sagt die Juristin Sabine Wagner, ist das nicht einmal von Nachteil.
Fehlerhafte Bestellung: Wer fehlerhafte Bestellungen akzeptiert Der muss als Lieferant damit rechnen, dass der Kunde hinterher nicht zahlt – und zwar zu Recht. Am besten ist es, rät Sabine Wagner, zum Telefon zu greifen und Widersprüche zwischen Angebot und Bestellung bei Preis oder Produktbezeichnung sofort zu klären. Und das Ergebnis gleich schriftlich zu fixieren.
Kfz-Anschlussgarantie: Wann die Kfz-Anschlussgarantie greift Bei Material- und Herstellungsfehlern nach dem Kauf, wann denn sonst? – dachte sich ein Autokäufer. Und war damit im Recht, obwohl er die in den AGB gesetzten Wartungsintervalle nicht eingehalten hatte. Der Bundesgerichtshof nämlich wollte wissen, ob die Wartung überhaupt etwas geholfen hätte.
Betriebsvereinbarung: Was Betriebsvereinbarungen klar stellen Abmachungen zwischen Betriebsrat und Unternehmen sind immer öfter nötig: als Seitenstück zu den stetig wachsenden Gesetzesvorgaben. Dinge wie Videoüberwachung, Datenschutz oder Internet-Gebrauch sollten schriftlich geregelt werden. Sabine Philipp erklärt, wie Betriebsvereinbarungen funktionieren.