Verwertungsgesellschaften, Teil 2: Wofür Firmen Aufführungsrechte brauchen Spätestens seit Filmclips auf PCs laufen und Farbdrucker Fotos ausgeben, stellen GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst die Unternehmens-IT unter den Generalverdacht der Kunstpiraterie. Wie die drei wichtigsten Verwertungsgesellschaften funktionieren, erläutert die Fachredaktion anwalt.de mit konkreten Beispielen.
IT-Vertrag: Glatte Implementierung dank klarem Vertragstext IT-Projekte sind meist schwierig genug. Damit am Ende alles seinen Zweck erfüllt, sollten zwischen den Geschäftspartnern Fristen, Verantwortung, Rechte und Pflichten sauber schriftlich fixiert sein. Worauf beim IT-Vertrag konkret zu achten ist, verrät dieser Schwerpunktbeitrag von Sabine Philipp.
Vergleichende Werbung, Teil 3: Wenn Werbevergleiche geschützte Namen nennen Die praktische Rechtsprechung im Minenfeld vergleichender Werbung steht größtenteils noch aus. Der Europäische Gerichtshof hat sich jedoch mit einem Urteil zur Frage geäußert, was zu tun ist, wenn Werbevergleiche und Markenrecht kollidieren. Die Fachredaktion anwalt.de kommentiert die Entscheidung.
Rauchverbot: Betriebsvereinbarungen regeln Zigarettenpausen Während an den Stammtischen die Köpfe qualmen, sobald sich die Diskussion am Rauchverbot in Gaststätten entzündet, sehen Unternehmen die Sache gelassener. Oft darf aus Gründen der Sicherheit ohnedies kein Feuer unters Dach. Für den Rest empfiehlt Sabine Philipp zertifizierte Raucherkabinen.
Vergleichende Werbung, Teil 2: Werbevergleiche können teuer kommen Meist sind es Konzerne, die sich an vergleichende Werbung wagen. Kein Wunder: Die knallharte Konfrontation von Produkten ist zwar erlaubt, aber falls der Wettbewerb klagt und damit Erfolg hat, sind die Risiken gewaltig. Die Kampagne ist im Eimer und der Schadensersatz kann in die Hunderttausende gehen.
AGG im Arbeitsrecht: Wo das Gleichbehandlungsgesetz die Praxis trifft Ob die Welt seit Einführung des AGG gerechter ist? Mit Eiertanz und Aufbewahrungspflichten müssen sich KMU ebenso herumschlagen wie Großkonzerne. Wenigstens ist die gefürchtete Prozesslawine ausgeblieben. Die Fachredaktion anwalt.de sichtet den Klageeinlauf und zieht eine Zwischenbilanz.
Vergleichende Werbung, Teil 1: Was vergleichende Werbung vergleichen darf Der Gesetzgeber stellt sich Werbung als eine Tabelle sachlicher Qualitätsmerkmale vor, wo wackere Wettbewerber einander in offenem Schlagabtausch gegenübertreten. Die Folge: Die Grenzen des Erlaubten sind auf dem Papier eindeutig, aber im Sand der Arena oft schwer auszumachen.