AGG im Zivilrecht: Die AGG-Klauseln gelten auch für Webshops Seit dem Gleichbehandlungsgesetz starren Unternehmen wie gebannt auf Stellenausschreibungen und Bewerbergespräche. Aus dem Blick geriet dabei die Reichweite des Gesetzes. Es ist nämlich auch im Zivilrecht zuständig, z.B. im Online-Vertrieb. Hier ist wichtig: Die Fristen sind deutlich knapper.
Bildungsurlaub: Sich schlau machen und lernen lassen Beim Stichwort Bildungsurlaub sieht die ältere Unternehmergeneration rot. In Wirklichkeit gibt es mehr und mehr berufs- und praxisbezogene Angebote. Lern- und Fortbildungsbereitschaft ist letztlich gut fürs Unternehmen. Wie es mit dem Anspruch auf Bildungsfreistellung genau aussieht, sagt dieser Schwerpunktbeitrag.
Befristetes Arbeitsverhältnis: Vertrag auf Zeit nur mit Sachgrund Unternehmer suchen oft händeringend Mitarbeiter – aber nicht immer für ewig. Als Lösung bietet sich ein befristeter Arbeitsvertrag an. Weil aber der Gesetzgeber argwöhnt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden könnte, ist die Befristung einer der tückischsten Fallstricke.
Wofür GmbH-Geschäftsführer haften: GmbH-Geschäftsführer leben gefährlich Zwischen Gesellschaftern und Gesetzbuch steht der GmbH-Geschäftsführer in der Verantwortung. In bestimmten Fällen hält er persönlich den Kopf hin – nicht nur finanziell. Welche Fallstricke und Haftungsrisiken lauern, schildert dieser Schwerpunktbeitrag.
Muster für die Widerrufsbelehrung: Neue Fernabsatzvorlage verspricht Besserung Internet-Händler brauchen eine absolut saubere Widerrufsbelehrung. Die gibt es als Muster vom Ministerium, künftig sogar mit Herstellergarantie: Wer sie glatt übernimmt, soll sicher bleiben. Die erste Fassung hatte sich nämlich selbst belehren lassen müssen.
Normen, Richtlinien und Gesetze, Teil 1: Normen und Gesetze formen Verträge Hinter jedem Geschäft stehen Richtlinien und Standards, die das Maß der Leistungserbringung bestimmen – das gilt sogar dann, wenn sie nicht genannt sind. Darum führt diese zweiteilige Serie durch die Kürzel von DIN, ISO, BGV und erklärt den Rang von EU-Verordnungen.
Minijobs: Minijobs und Gleitzonen spitz kalkuliert Die Lohngrenze von 400 Euro ist bei gerinfügiger Beschäftigung keine ganz starre Schranke. Was Unternehmer aufs Jahr umrechnen dürfen, welche Ausnahmen es gibt und wie die Gleitzone gehandhabt wird, erläutert dieser Themenschwerpunkt.