Datenschutzbeauftragter, Teil 1: Was ein Datenschutzbeauftragter können muss Die Vorgaben der Aufsichtsbehörden sind eindeutig: Ein Datenschutzbeauftragter ist erstens anständig und zweitens vom Start weg ein Universalgenie in Sachen Recht, Technik, Organisation und Planung. Damit seine umfassenden Kenntnisse stets aktuell bleiben, sind laufend Fortbildungen vorgesehen.
CEO: Welche Macht ein CEO wirklich hat Dass der Chief Executive Officer aus der obersten Chefetage kommt, ist klar. Welche Befugnisse und welche Verantwortung ein CEO im Board of Directors tatsächlich hat, hängt aber stark von der jeweiligen Firmenstruktur ab. Michael J.M. Lang erklärt, was die Spitzenposition im Einzelnen auszeichnet.
Frank Schulz: Wie Unternehmen ihre Marke online schützen Einer von fünf Online-Einkäufern wird bei der Suche nach seriösen Angeboten auf eine Internet-Seite mit gefälschten Produkten gelockt. Und das betrifft sogar Unternehmen, die gar keinen eigenen Webshop betreiben. Frank Schulz von MarkMonitor erklärt im Interview, was sich realistisch dagegen tun lässt.
Überstundenvergütung: Welche Überstundenregelungen juristisch sauber sind Die Arbeitszeit ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Was das Unternehmen darüber hinaus als notwendig anordnet, sind Überstunden. Und für die braucht es klare Vergütungs- bzw. Abgeltungsvereinbarungen. RA Sabine Wagner erklärt, was zu beachten ist und welche Klauseln rechtswirksam sind.
Rückzahlung von Fortbildungskosten: Wie Firmen Investitionen in Weiterbildung absichern Jeder Betrieb braucht qualifizierte Mitarbeiter und nicht wenige Unternehmen stellen Beschäftigte z.B. für Meisterlehrgänge frei – bei vollen Lohnkosten. Eine arbeitsvertragliche Regelung, mit der sich die Geförderten verpflichten, danach eine bestimmte Mindestzeit zu bleiben, hat aber ihre Tücken.
Mitarbeiterunterrichtung beim Betriebsübergang: Was den Mitarbeitern bei Inhaberwechsel zu sagen ist Bei einem Betriebsübergang stehen alter und neuer Arbeitgeber gemeinsam in der Pflicht: Sie müssen die Mitarbeiter über den Wechsel und seine Konsequenzen eingehend informieren. Wie eine korrekte Mitarbeiterunterrichtung aussieht, die teure Lohnklagen vermeidet, erklärt Christian Günther von anwalt.de.
Unterlassungserklärung bei Beleidigung: Was die passende Antwort auf eine Beleidigung ist Dass scheidende Mitarbeiter sauer sind, kommt vor. Dass sie sich im Ton vergreifen und ausfallend werden, sollte besser nicht vorkommen. In keinem Fall kann das Unternehmen eine Beleidigung seiner Repräsentanten unbeantwortet lassen. Das Mittel der Wahl ist die Unterlassungserklärung.