Selbst gewählte Router sind sicherer
Wenn ein Unternehmen bisher einen Internet-Zugang bei einem der Provider bestellte, kam in aller Regel nach kurzer Zeit ein Päckchen ins Haus, in dem sich ein Router befand. Nicht jeder Kunde war darüber glücklich, selbst dann nicht, wenn das Gerät eine preiswerte oder sogar kostenlose Zugabe war. Wer nicht gerade ein Internet-Neuling war, hatte nämlich bereits einen Router in der Firma oder im Home Office.
Mehr Rechte für Internet-Nutzer
In Zukunft müssen mittelständische Unternehmen ihre vorhandenen Router nicht mehr im Regal stapeln, sondern können sie weiter benutzen, wenn sie wollen. Oder aber sie kaufen genau den Router, den sie brauchen – und nicht den, den der Provider innerhalb des Bundles vorgesehen hat. Möglich wird dies durch die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs. Das Anfang November 2015 beschlossene Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten stärkt damit die Wahlfreiheit der Internet-Nutzer.
Ein stärkerer freier Wettbewerb
Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig aber nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden. Diese Abschaffung des Routerzwangs erfreut auch die Wirtschaft. „Wir haben uns schon seit geraumer Zeit gegen die Praxis des Routerzwangs stark gemacht!“, so Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbandes IT-Mittelstand e.V. (BITMi). „Das stärkt den Wettbewerb und gibt den Kunden selbst die Möglichkeit, sich ein Gerät nach ihren Bedürfnissen auszusuchen.“
Vor allem profitiert die IT-Sicherheit
Verschiedene Internet-Provider hatten sich gegen die Abschaffung des Routerzwangs ausgesprochen, denn dies könne zu einer Gefährdung der IT-Sicherheit führen. Nachvollziehbar scheint allenfalls das Argument der Provider, ihre Supportkosten könnten steigen, wenn beliebige Router zum Einsatz kommen können. Die IT-Sicherheit jedoch wird sicher nicht darunter leiden, dass der Routerzwang abgeschafft wird. Im Gegenteil.
Bislang konnten Angreifer nämlich ziemlich sicher sein, dass die Kunden eines Providers ganz bestimmte Router nutzen, und die entsprechenden Sicherheitslücken gezielt ausnutzen. Dieser Rückschluss funktioniert ohne Routerzwang nicht mehr ohne Weiteres. Zudem waren die Nutzer bislang machtlos, wenn zwar vor Schwachstellen bei Routern gewarnt wurde, aber keine Fehlerbehebung verfügbar war. Nun können Nutzer in naher Zukunft auf andere Router ausweichen und direkt solche Modelle wählen, die weniger häufig in der Schwachstellenliste von CERT-Bund zu finden sind. Diese Schwachstellenliste ist lang, und nicht ohne Grund hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kürzlich ein Testkonzept für Breitband-Router veröffentlicht. Ebenfalls nicht ohne Grund hatte das Bundeswirtschaftsministerium „10 Punkte für einen sicheren Umgang mit Internetroutern in kleinen und mittleren Unternehmen“ herausgegeben.
Die Abschaffung des Routerzwangs ist also absolut zu begrüßen, auch aus Sicht der Datensicherheit, die im Internet bekanntlich einen immer höheren Stellenwert hat.
Oliver Schonschek bewertet als News Analyst auf MittelstandsWiki.de aktuelle Vorfälle und Entwicklungen. Der Fokus liegt auf den wirtschaftlichen Aspekten von Datenschutz und IT-Sicherheit aus dem Blickwinkel des Mittelstands. Er ist Herausgeber und Fachautor zahlreicher Fachpublikationen, insbesondere in seinem Spezialgebiet Datenschutz und Datensicherheit.
Oliver Schonschek, Tel.: 02603-936116, www.schonschek.de