Die Papiere müssen sauber sein
Von Hans Klumbies
Das Akkreditiv, englisch Letter of Credit, ist ein Zahlungsversprechen für Warenlieferungen im Außenhandel. Man begegnet ihm vor allem im Überseegeschäft sowie beim Handel mit süd- und südosteuropäischen Ländern. Ausfuhren nach China sind z.B. ohne Akkreditiv undenkbar.
Das Bankinstitut des Importeurs sichert dabei dem Exporteur die Zahlung einer festgelegten Summe in einer vereinbarten Währung schriftlich zu, unter der Bedingung, dass der Exporteur die zum Verkauf erforderlichen Unterlagen innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitrahmens vorlegt. Notwendige Bedingung ist in der Regel ein Ursprungszeugnis für die Exportwaren.
Serie: Sicherheiten im Warenhandel
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürgschaft, 4. Schuldbeitritt, 5. Sicherungsübereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamthypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentumsvorbehalt, 11. Sicherungsabtretung, 12. Patronatserklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des MittelstandsWiki informiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.
Diese Serie beschreibt die gängigen Arten, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Systematik beginnt mit den Mitteln, die sich am besten eignen, und endet mit Sicherheitsmaßnahmen, die heutzutage nicht empfehlenswert sind, weil sie zu schwach und in der Handhabung zu aufwendig sind: 1. Akkreditiv, 2. Garantien, 3. Bürgschaft, 4. Schuldbeitritt, 5. Sicherungsübereignung, 6. Gesamtgrundschuld, 7. Grundschuld, 8. Gesamthypothek, 9. Hypothek, 10. Eigentumsvorbehalt, 11. Sicherungsabtretung, 12. Patronatserklärung, 13. Pfandrecht an beweglichen Sachen, 14. Pfandrecht an Rechten. Der Newsletter des MittelstandsWiki informiert Sie, sobald ein neuer Beitrag erscheint.