Am Stand passiert immer was
Von Eike Schulze
Auf Messen und Ausstellungen bietet die Geschäftsinhaltsversicherung keinen Schutz, da sich die Exponate nicht mehr sich auf dem Betriebsgelände befinden. Es entstehen außerdem zusätzliche Risiken: Gerade wertvolle Stücke unterliegen dort einem erhöhten Diebstahlrisiko und allfällige Beschädigungen können ein tiefes Loch in die Kasse reißen. Gegen solche finanziellen Lasten können sich Betriebe durch eine Ausstellungs- und Messeversicherung absichern.
Es handelt sich bei der Ausstellungs- und Messeversicherung um ein Paket, das sowohl den Schutz für die Exponate als auch für das Standpersonal und für den Transport sowie die Lagerung der Güter umfasst.
Leistungsumfang
Bei der Messe- und Ausstellungsversicherung handelt es sich um ein Allgefahrendeckungskonzept. Der Versicherer leistet grundsätzlich bei allen Schäden, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Standardmäßig enthalten sind im Paket
- Beschädigung/Verlust durch Elementarschäden (hauptsächlich Feuer oder Überschwemmungen),
- Blitzschlag und Explosion,
- Beschädigung/Verlust durch Um- oder Beladen,
- Diebstahl der Exponate,
- Bruch der Exponate sowie
- Vandalismus.
Die Versicherung gilt weltweit und bezieht sich auch auf die Lagerung der Waren und Güter sowie deren Montage in den Ausstellungshallen. Der Seetransport ist hingegen häufig nicht eingeschlossen. Überhaupt ist bei einigen Policen der Transport gar nicht mitversichert, sondern nur der Ausstellungsort. Teilweise sind dafür auch die persönlichen Gegenstände des Standpersonals Bestandteil des Versicherungspaketes. Kunstgegenstände oder Schmuck als Exponate müssen zusätzlich versichert werden. Ebenso gelten besondere Bedingungen für Prototypen und Modelle.
Zum Standardpaket lassen sich weitere Bausteine gegen Prämie hinzufügen, beispielsweise eine Außenversicherung, wenn die Güter außerhalb der Messehallen stehen, oder Beschädigungen und Verlust bei Vorführungen. Nicht versicherbar ist hingegen die Beschlagnahmung der Güter durch staatliche Stellen sowie die Folgen von Streiks und Aussperrung, inneren Unruhen oder Krieg. Auch der Diebstahl und die Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter können nicht versichert werden; das gilt auch für Verbrauchsmaterial (VKF-Material wie z.B. Prospekte und Ähnliches).
Ausschlussgründe sind außerdem die Nichteinhaltung von Lieferfristen, Reiseverzögerung, Fehler bei der Bearbeitung, Montage und Demontage sowie Beschädigung durch unzureichende Verpackung. Überhaupt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine angemessene Verpackung des Gutes, die es vor Beschädigung oder Diebstahl schützt.
Bei Verlust oder Beschädigung wird die Versicherungssumme fällig. Bei Reparatur des Exponates werden die Kosten dafür übernommen.
Teil 1 geht gleich einmal die Schwergewichte an: Berlin und Hannover, wo IFA und Hannover Messe sich um Aussteller und Besucher bewerben. Und was wird aus der Cebit? Eine Vorschau auf die erste TWENTY2X sagt, was der Nachfolger zunächst vorhatte, ein Update schildert die Neuplanung 2021. Teil 2 blickt nach Bayern, wo die Nürnberger it-sa München ein ordentliches Stück vom IT-Kuchen weggeschnappt hat. In Augsburg könnte die Experience Additive Manufacturing etwas werden, und im Herbst stehen SPS und Heim+Handwerk an. Teil 3 setzt sich ins Auto und besucht die Messezentren Frankfurt am Main und Stuttgart, speziell die TechWeek im November. Teil 4 fährt weiter zur Westfalenhalle und sortiert die Messelandschaft in NRW. Österreich wiederum hat seinen Schwerpunkt klar in Wien, aber auch Innsbruck oder Salzburg bieten interessante Fachmessen und -kongresse. Die Maker Faires wiederum haben ihren Platz im Schwerpunktbeitrag zur Maker-Szene. Als Extras gibt es noch einen Ratgeber Messeplanung für die CES in Las Vegas und eine Analyse der Möglichkeiten virtueller Messen.
Konditionen
Die Versicherungsbedingungen werden zum einen durch Gesetze bestimmt, zum anderen durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungs- und Messeversicherungen 2004 oder 2001, wobei das Jahr der Versicherungsbedingungen auch von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Für Kunstausstellungen gelten Sonderbedingungen im Rahmen der AVB. Die Versicherung beginnt entweder mit dem Verladetermin im Unternehmen und dem Entladezeitpunkt oder innerhalb einer Monatsfrist vor und nach der Ausstellung.
Prämie
Die Versicherungssumme wird durch den Wiederbeschaffungswert (Preis) des Exponates bestimmt. Ausnahmsweise ist auch eine Überversicherung bei besonderen Gütern möglich. Modelle oder Prototypen werden gesondert bewertet und versichert. Weitere Kriterien, die sich auf die Versicherungsprämie auswirken, sind die baulichen Gegebenheiten der Ausstellung, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Sicherungsmaßnahmen, die durch den Aussteller oder das Unternehmen getroffen werden.
Fazit: Messen sind keine Museen
Messe- und Ausstellungsversicherungen sind ein Sonderzweig der Transportversicherung und der Güterversicherung. Abzugrenzen sind Messen allerdings von Dauerausstellungen und Museen, bei denen die Exponate nicht zeitlich befristet ausgestellt werden. Hierfür gibt es eigene Versicherungen.