Going public mit Bewerbungsmappe
Um Anlegern die Möglichkeit zu bieten, sich über das wirtschaftliche Potenzial eines neu an die Börse gehenden Unternehmens zu informieren, muss das betreffende Unternehmen vor der Zulassung zur Börse einen so genannten Börsenprospekt verfassen. Dieser muss die bisherige Entwicklung des Unternehmens, die Produkte und Dienstleistungen beschreiben und den letzten Jahresabschluss enthalten.
Diese Übersicht ist der Börsenzulassungsstelle zur Prüfung der getroffenen Aussagen vorzulegen und anschließend in den Börsenpflichtblättern, ausgewählten Medien und regionalen Zeitungen, zu veröffentlichen.