Der Bau bekommt den sauren Apfel
Von Anette Stein
Wer als Bauunternehmer auf dem hart umkämpften Markt mithalten will, muss sich auf seinen Maschinenpark verlassen können. Der schlägt nicht nur bei der Anschaffung zu Buche, sondern auch bei allfälligen Reparaturen. Ein unvorhergesehener Totalverlust kann kleinere Firmen sogar an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten drängen – wenn sie selbst dafür aufkommen müssen. Die Alternative: eine Baugeräteversicherung. Allerdings sollten Sie sehr genau drauf achten, welche Gefahren damit überhaupt abgedeckt sind.
Die Baugeräteversicherung zählt wie Maschinen-, die Montage- und die Elektronikversicherung, aber auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu den technischen Versicherungen. Sie sichert die im Vertrag genannten Baugeräte, Zusatzgeräte und Baugerüste gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse ab.
Sie können in der Regel wählen, ob Sie lieber gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kasko-Versicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG) oder den Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG), wo man die Möglichkeit hat, die Police um um individuelle Klauseln zu ergänzen.
ABG-Police
Gemäß der ABG sind durch eine Baugeräteversicherung Schäden an Baugeräten, Zusatzgeräten, Anlagen wie Vermessungs-, Sicherungsanlagen usw. sowie an Baubüros, -buden, -baracken, Gerätewagen usw. abgedeckt. Nicht versichert sind dagegen Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern oder von Personen im Rahmen eines darauf gerichteten Gewerbes dienen, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte, die Einrichtungen von Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazinen, Labors und Gerätewagen, das Eigentum der Arbeitnehmer, ferner Betriebs- und Hilfsstoffe wie Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Reinigungs- und Schmiermittel.
In die Pflicht können Sie den Versicherer nehmen bei Schäden durch
- Naturgewalten,
- Brand, Blitzschlag und Explosion,
- Absturz, Umsturz und Zusammenstoß sowie bei
- Vandalismus (beispielsweise Brandstiftung).
Der Versicherungsschutz besteht bei
- Montage, Demontage und Verladung
- Arbeitseinsatz und Stillstand sowie beim
- Transport der versicherten Sachen.
Bei ein- oder mehrjährigen Verträgen gilt die Versicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für versicherte Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung dienen, sind öffentliche Straßen nicht Teil des Versicherungsortes. Falls ein Baugerät nur auf einer im Versicherungsschein bezeichneten Baustelle versichert ist, so gilt auch nur diese Baustelle als Versicherungsort.
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Verschleiß, Diebstahl, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung (oder sonstige hoheitliche Eingriffe), Kernenergie oder während der Dauer von Seetransporten entstehen.
ABMG-Police
Wählt der Betrieb einen Tarif gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung (ABMG) sind über die Kaskoversicherung hinaus auch Maschinenbruchschäden gedeckt, und zwar solche, die durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit,
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler,
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung sowie durch
- Versagen von Mess-, Regel- und Sicherungseinrichtungen oder Wartungsfehler
verursacht wurden.
Bei Bedarf kann das Unternehmen den Deckungsumfang der Baugeräteversicherung noch auf bestimmte individuelle Risiken erweitern. Je nach Einsatzgebiet und Bedarf sind als Zusätze möglich:
- Einsatz auf Wasserbaustellen,
- Einsatz im Bereich von Gewässern,
- Einsatz auf schwimmenden Fahrzeugen,
- Einsatz bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage,
- Schaden und Verlust durch Absaufen oder Verschlammen,
- die Vereinbarung einer zusätzlichen Versicherungssumme für Bergungskosten auf Erstes Risiko sowie
- die Mitversicherung des Diebstahlrisikos.
Die Versicherungsprämie lässt sich minimieren, wenn entsprechend der Struktur, Größe und Risikopolitik des Unternehmens nur eine Teilversicherung von einzelnen, besonders wertvollen und/oder neuen Baugeräten bzw. einer bestimmten kostenintensiven Gerätegruppe vorgenommen wird.
Im Fall eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die schadenbedingten Wiederherstellungskosten. Allerdings gilt das nicht, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert des versicherten Baugerätes abzüglich des Restwertes überschreiten. Zu den Wiederherstellungskosten zählen Kosten für Ersatzteil, Montage- und Transportkosten, Bergungs- und Räumungskosten sowie Reparaturkosten.
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Restwertes der versicherten Sachen ersetzt. Je nach Schadenfall zieht der Versicherer von jeder Entschädigungsleistung den vereinbarten Selbstbehalt ab.
Fazit: Ohne Alternative
So richtig glücklich ist keiner mit der Baugeräteversicherung. Einerseits will niemand riskieren, dass ein Schaden über Nacht das ganze Unternehmen in die Pleite treibt, andererseits sind die Prämien im vollen Programm ganz schön happig und bei der Restwertbestimmung gibt es regelmäßig Ärger. Für Unmut sorgt außerdem der Ausschluss von Diebstahl in der Standardvariante. Das gilt besonders seit ganze Banden mit dem Lkw anrücken, systematisch Baustellen plündern und selbst vor Baggern nicht haltmachen. Eine Pflichtversicherung für Baumaschinen ist jedenfalls wohl vorerst vom Tisch, wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) mit Blick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert feststellt.
Nützliche Links
Ansprechpartner für Baudaten mit Jahresstatistik ist der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.. Sowohl die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) als auch dieVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) findet man im vollen Wortlaut im Web.