Gebrauchsanleitung

Funktionswissen ist Produktbestandteil

In der EU wird für jedes Produkt eine Bedienungsanleitung verlangt. Sie muss einfach und möglichst voraussetzungslos darlegen, wie das Produkt bestimmungsgemäß und gefahrlos zu gebrauchen ist. Eine taugliche Anleitung ist unbedingt notwendig im Hinblick auf die Produkthaftpflicht und außerdem in der Regel die Voraussetzung für Prüfzeichen und Gütesiegel.

Für Deutschland ist in den meisten Fällen das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) maßgeblich, das die EU-Richtlinie 2001/95/EG umsetzt. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz betrifft Arbeitsmittel ebenso wie Verbrauchsgüter; im Einzelfall greifen allerdings noch weitere branchenspezifische Normen und Vorschriften. Die Vorgaben für das Erstellen von Anleitungen (Gliederung, Inhalt und Darstellung) liefert wiederum DIN EN 62079.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

In welcher Form die Bedienungsanleitung bei der Produkteinführung konkret zu gestalten ist, hängt u.a. davon ab, an welche Sorte von Nutzer sich diese Art der Technischen Dokumentation richtet. Natürlich sind für Kernkraftwerke andere Betriebsanleitungen notwendig als für einen Personal Digital Assistant. Allgemein zählen Stücklisten, Sicherheitshinweise und Symbole, Skizzen und Illustrationen ebenso zu den Mitteln wie Schrift, Bild und Ton; die Palette reicht daher von Wäschezeichen über Benutzerhandbücher bis zu Anleitungs-DVDs.

Bedienungsanleitungen zu verfassen ist eine eigene Kunst. Es empfiehlt sich stark, für diese Aufgabe qualifizierte Technische Redakteure zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders dann, wenn es sich um Produkte handelt, die auch im Ausland vermarktet werden sollen. Der Text muss dann nämlich nicht nur den deutschen Normen entsprechen, sondern soll unter Kostengesichtspunkten bereits so angelegt sein, dass er rasch und ohne Irrtümer übersetzbar ist; diese Anforderung fasst man unter dem Begriff „Internationalisierung“. Entsprechend heißt die nachfolgende Übertragung in andere Sprachen mit der Anpassung an die dortigen Vorschriften und Gegebenheiten „Lokalisierung“.

Nützliche Links

Serie: Normen, Richtlinien und Gesetze
Teil 1 erklärt, welchen Status Standards haben und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen. Teil 2 bringt Licht ins Dickicht der Verordnungen und gesetzlichen Regelungen. Damit Sie wissen, was gilt.