Der Mittelstand wagt sich aufs Parkett
Von Sabine Philipp
Der Entry Standard hat eine Möglichkeit für mittelständische Unternehmen geschaffen, den Gang an die Börse leichter, schneller und vor allem preiswerter zu gestalten. Auch die Pflichten als börsennotiertes Unternehmen halten sich dabei in Grenzen.
Die Größe Ihres Unternehmens spielt bei dem Ganzen keine Rolle. Es muss nur seit Ende des letzten Geschäftsjahres als Aktiengesellschaft (AG) eingetragen sein. Denn Sie benötigen von Anfang an einen testierten Konzern-Jahresabschluss als AG.
Erleichterter Zugang im Freiverkehr
Der Entry Standard (der vereinfachte Kapitalmarktzugang für Small- und Midcaps) ist ein Teilbereich des Handelssegments Open Market (ehem. Freiverkehr) an der Deutschen Börse in Frankfurt, der nicht den komplizierten EU-Regularien unterliegt.
Neben dem Open Market gibt es noch die beiden Segmente Amtlicher Markt und Geregelter Markt. Für diese gelten amtliche Regularien, während der Open Market privatrechtlich organisiert ist. Deshalb unterliegen die Aktien im Freihandel auch weniger strengen Regeln. Der rechtliche Rahmen wird an der Deutschen Börse durch die AGB für den Freiverkehr geregelt.
An der Bayerischen Börse in München macht das Mittelstandssegment M:access den schnellen Parkettzugang möglich, in Düsseldorf gibt es dafür ebenfalls einen Freiverkehr. (Die entsprechende Ordnung für den Freiverkehr gibt es auch als PDF zum Download.) Da die Deutsche Börse hier aber führend ist, wird das Prozedere im Folgenden am Entry Standard aufgezeigt.
Kurs auf die Kurse
Ein kompetenter Partner ebnet den Weg
Sie suchen sich einen Handelspartner aus, der an der Börse zugelassen ist. Der stellt den Antrag und ist der zentrale Ansprechpartner und Koordinator zwischen Ihnen und der Börse. Er überwacht auch, ob Sie Ihre Karten offen auf den Tisch legen. Er wird Ihnen dabei ganz genau auf die Finger schauen, denn wenn etwas schief läuft, ist er mit dran. Mit allem Drum und Dran kann das Ganze etwa ein halbes Jahr dauern.
Akten pflastern den Weg zur Aktie
Neben verschiedenen Erklärungen (z.B. Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung), einem Antrag auf Einbeziehung der Aktien und einem aktuellen Handelsregisterauszug benötigen Sie unter anderem einen Wertpapierprospekt. Wie der zu erstellen ist, steht im Wertpapierprospektgesetz. Grundlegende Informationen gibt es auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Wenn Sie ein nicht öffentliches Angebot planen, das sich an qualifizierte Anleger gemäß § 2 Nr. 6 WpPG richtet, reicht ein Exposee. Wie Sie das gestalten, bleibt Ihnen freigestellt.
Alle weiteren notwendigen Voraussetzungen finden Sie im FAQ-Katalog der Deutschen Börse.
Börse bedeutet besondere Pflichten
Sobald Sie „public“ sind, gibt es einige Pflichten mehr. Wenn jetzt etwas passiert, das den Börsenkurs beeinflussen kann, müssen Sie es – auf Ihrer Website – veröffentlichen. Dann steht ein testierter Konzernjahresabschluss samt Konzernlagebericht (national GAAP/HGB oder IFRS) innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums und Erscheinen des Geschäftsberichts an. Ein jährlich aktualisiertes Unternehmensprofil und ein Zwischenbericht innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres sind ebenfalls obligatorisch. Alle diese Informationen müssen Sie zumindest auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen (und/oder im Börsenpflichtblatt). Ein laufend aktualisierter Unternehmenskalender gehört zu guter Letzt auch noch dazu.
Außerdem müssen Sie Ihre Führungsstrukturen anpassen: Sie brauchen einen Vorstand und einen Aufsichtsrat, der ihn kontrolliert. Schließlich gibt es noch einmal im Jahr eine Hauptversammlung, auf der Sie den Aktionären Rede und Antwort stehen müssen.
Nebenkosten und Gebühren kommen dazu
Mit allem Drum und Dran müssen Sie mit fünf bis zehn Prozent des Emissionsvolumens rechnen (also des Betrags, der beim Börsengang eingenommen wird), je nachdem, ob Sie einen aufwändigen Wertpapierprospekt herausbringen und Anzeigen schalten. Allein die Erstellung eines ordentlichen Prospektes kann mit einem sechsstelligen Betrag zu Buche schlagen.
An der Deutschen Börse kostet das einmalige Einbeziehungsentgelt mit Exposee 1500 Euro, mit einem Prospekt sind es 750 Euro. Pro Jahr werden 5000 Euro Notierungsentgelt fällig.
Wer public bleiben will, braucht gute PR
Eines vorweg: Den Otto-Normal-Aktionär werden Sie im Entry Standard kaum erreichen. Hier kaufen meist Profis ein. Und die verstehen ihr Geschäft.
Rühren Sie vor dem Börsengang noch kräftig die Werbetrommel, sonst bleiben Sie womöglich auf Ihren Aktien sitzen. Spezialisten, auch in dieser Hinsicht, finden Sie unter den Handelspartnern der Deutschen Börse.
Wenn Sie dann als AG langfristig bestehen wollen (Going & Being Public!), sollten Sie auf eine stetige Pressearbeit achten und regelmäßig die schreibende Zunft auf Ihre Hauptversammlungen einladen. Eine gute Präsentation nach außen ist enorm wichtig – wie auch ein Blick in die Veröffentlichungen der GSC-Research GmbH zeigt; dieses Unternehmen hat sich auf die Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen spezialisiert.
Fazit: Der Gang an die Börse erfordert Trittsicherheit
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Traum vom großen Auftritt auf dem Börsenparkett für manche mittelständische Unternehmen mit einem bösen Erwachen enden kann. Doch die Zeiten ändern sich. Und nicht zuletzt mit neuen Plattformen wie dem Entry Standard bietet sich als Finanzierungsalternative ein probater Zugang zum Kapitalmarkt. Wenn Sie sich dann mit den veränderten Führungsstrukturen arrangieren können und den neuen Anforderungen gelassen begegnen, können Sie mit einer wachsenden Schar interessierter Investoren rechnen. Eine gehörige Portion Standfestigkeit kann aber dennoch nicht schaden, wenn man in der Oberliga mitspielen möchte.