Unter diesen Voraussetzungen
Von Hans Klumbies
Wer Aktien an die Börse bringen möchte, die der amtlichen Notierung unterliegen, muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört die Produktion eines Börsenprospekts, der alle wesentlichen Informationen enthalten muss, aus denen ein potenzieller Anleger die Aktiengesellschaft beurteilen kann. Die Zulassung beantragt eine Bank, die an der betreffenden Börse vertreten ist, indem sie den Prospekt einreicht. Die Firma, die an die Börse strebt, haftet gemeinsam mit der Bank für die Vollständigkeit der Unterlagen.
Über die Aufnahme an der Börse entscheidet die Zulassungsstelle, die sich zur einen Hälfte aus Bankfachleuten und zur anderen Hälfte aus Personen zusammensetzt, die nicht berufsmäßig mit Wertpapieren handeln. Die Zulassungsstelle ist dafür verantwortlich, dass der Antrag und der Börsenprospekt veröffentlicht werden. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, genehmigt die Kommission den Antrag, und der Börsenvorstand gibt den Handel frei. Nachdem die Börsennotierung vollzogen wurde, sind die Emittenten verpflichtet, ihre Bilanzen und sonstige wichtige Informationen, die den Wert der Aktien beeinflussen könnten, in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen.