Wichtige Terminsache
Close of Business (COB) bezieht sich auf den Geschäftsschluss (des Handelstages). Gebraucht wird die Wendung als Deadline bzw. Termin, bis zu dem Aufgaben erledigt sein sollen. Mitunter trifft man auch auf das gleichbedeutende End of Business (EOB).
Das Problem dabei ist, dass der Begriff ziemlich ungenau und dehnbar ist, was im Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern manchmal zu Verwirrung führt.
Der tatsächliche Geschäftsschluss variiert nach Branche und Betrieb. In großzügiger Auslegung – und damit muss man als Auftraggeber rechnen – bedeutet COB, dass die Sache bis Geschäftsbeginn des folgenden Werktags erledigt sein muss. In enger Auslegung – und damit muss man als Zulieferer rechnen – meint COB: rechtzeitig (!) vor dem faktischen Geschäftsschluss des jeweiligen Unternehmens. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall lieber höflich nach einer fixen Uhrzeit. Bedenken Sie dabei auch eventuelle Zeitunterschiede. (bw)