9. Fachkongress des IT-Planungsrates: Was der Fachkongress des IT-Planungsrats gebracht hat

2021 war Sachsen Aus­richter des virtuellen Kon­gresses am 17. und 18. März. Schwer­punkt­thema war das Online­zugangs­gesetz (OZG), dessen Dead­line zum Jahres­ende 2022 immer näher rückt. Neben den Be­richten zum Stand der Um­setzung gab es aber auch Ein­blicke in den Um­gang der Ver­waltung mit der Pandemie.

Die letzten Etappen der OZG-Umsetzung

Von Eduard Heilmayr

Am 17. und 18. März 2021 fand der 9. Fachkongress des IT-Planungsrates statt: „So geht Zukunft. Digital“. An der rein virtuellen Veranstaltung aus den Dresdner Messehallen nahmen an beiden Tagen jeweils mehr als 2000 Zuhörer teil.

Eines der zentralen Themen der Vorträge waren Status und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Insgesamt 24 Vorträge und Diskussionsrunden widmeten sich allein dem OZG-Thema. Die vielen Chat-Fragestellungen – live gestellt und in den Gesprächsrunden beantwortet – zeigten das hohe Interesse der vor allem kommunalen Zuhörerschaft. Insgesamt waren es spannende Inhalte, die von kompetenten Referentinnen und Referenten detailreich präsentiert wurden. Ein Leitgedanke stand bei allen Vortragenden im Mittelpunkt: „Wir müssen Gas geben, um die Umsetzung der Gesetzesanforderungen des OZG zu schaffen.“

Digitale Services nach Reifegrad

Die Herausforderungen sind in der Tat gewaltig. Das 2017 in Kraft getretene OZG schreibt vor, das Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung stellen. Laut BMI-Abteilungsleiter Ernst Bürger in seinem Vortrag „Wo stehen wir bei der OZG-Umsetzung?“ sind derzeit „auf dem Dashboard der OZG-Informationsplattform 315 Leistungen verfügbar“. Das Problem dabei ist, dass „verfügbar“ noch lange nicht heißt, dass sie den vom Gesetz her einzuhaltenden Anforderungen entsprechen. Diese seien erst erfüllt, „wenn die Beantragung der Leistung einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden kann“ (OZG-Informationsblatt).

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Vortragsfolien zum Download: Das Material zum Vortrag „Wo stehen wir bei der OZG-Umsetzung?“ von Ernst Bürger gibt es – ebenso wie weitere Vorträge – beim IT-Planungsrat als PDF zum Herunterladen. (Bild: Ernst Bürger – IT-Planungsrat)

Um den Status diesbezüglich bewerten zu können, wurden und werden die Leistungen mit verschiedenen „Reifegraden“ beurteilt. Das aktuelle OZG-Dashboard vom 25. März 2021 weist, nach 14 Themenfeldern sortiert, insgesamt sogar 593 zu digitalisierende Verwaltungsdienstleistungen aus, 332 von ihnen werden mindestens mit dem Reifegrad 2 beurteilt.

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Umsetzungsstatus laut OZG-Informationsplattform: Reifegrad 2 bedeutet, dass eine Verwaltungsleistung als Online-Antrag grundsätzlich digital verfügbar ist, wenn auch noch nicht vollständig. (Bild: Eduard Heilmayr – OZG-Informationsplattform)

Im OZG-Sinne benötigt wird jedoch für die einzelne Leistung mindestens der Reifegrad 3. Das sind tatsächlich bisher erst 75 Leistungen. Das Ziel bis Ende 2022 ist klar: Noch mindestens 500, idealerweise 518 Verwaltungsdienstleistungen, müssen konzipiert, implementiert und flächendeckend ausgerollt werden – eine Herkulesaufgabe.

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Mindestens den Reifegrad 3 haben Stand 6. April 2021 erst 75 Verwaltungsdienstleistungen erreicht. (Bild: Eduard Heilmayr – OZG-Informationsplattform)

Die Pandemie als Digitalisierungstreiber

„Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung haben uns lange entscheidende Impulse gefehlt“, sagte der IT-Planungsratsvorsitzende Jan Pörksen in seiner Eröffnungsrede „Selbstverständlich digital“. Das Onlinezugangsgesetz sieht er als ersten großen Impuls. „In den letzten zwölf Monaten haben wir erfahren, dass Impulse auch ohne Gesetze entstehen – wenn auch nicht immer gewünscht,“ so Pörksen. Er meint damit die Corona-Pandemie.

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Vortragsfolien zum Download: Das Material zum Vortrag „Selbstverständlich digital. Impulse für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung“ von Jan Pörksen gibt es – ebenso wie weitere Vorträge – beim IT-Planungsrat als PDF zum Herunterladen. (Bild: Jan Pörksen – IT-Planungsrat)

Mit Beispielen aus der Hamburger Verwaltung – Pörksen ist dort Staatsrat, Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes – belegte er seine These. So könnten 75 % aller IT-gestützten Bürotätigkeiten in Hamburg Ende Februar 2021 gleichzeitig mobil erfolgen, 63 % aller Beschäftigten sind mit Laptops ausgestattet, und 50 bis 80 % aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dauerhaft im Homeoffice. Nächstes Beispiel: „Ende 2019 hatten wir täglich ca. 800 Videokonferenzen, im März 2020 waren es 4300 und im Februar dieses Jahres waren es etwa 8300 Videokonferenzen täglich“, berichtet Pörksen. Und er ist sich sicher: „Diese Entwicklungen sind nicht nur bei uns in Hamburg so, sondern im ganzen Land. Damit kann sich die Verwaltung auch im Vergleich zur Privatwirtschaft durchaus sehen lassen.“

Auch an den Schulen sei der Digitalisierungsschub enorm – „trotz aller öffentlicher Kritik“. Anfang 2020 wurde in Hamburg lediglich an 20 Schulen ein Lernmanagementsystem benutzt, jetzt sind es 200 Schulen, so Pörksen. WLAN-Ausstattung gab es an 66 Schulen, heute sind es 347 Schulen. Die Laptop-Ausstattung für Schülerinnen und Schüler stieg innerhalb eines Jahres von 17.000 auf 63.000. Und ein letztes Beispiel aus dem Schulbereich: In allen 10.600 Klassenräumen in Hamburg gibt es jetzt digitale Tafeln.

Jan Pörksen ist überzeugt: „Wirtschaftshilfen in der Pandemie sind ohne digitale Verfahren nicht zu leisten.“ Bei aller öffentlicher Diskussion darüber: „Wir haben in der ersten Phase der Pandemie im März vergangenen Jahres innerhalb weniger Tage eigene Softwareanwendungen entwickelt.“ Am 30. März 2020 sei die Antragsseite live geschaltet worden, am 6. April waren bereits 35.000 Anträge auf Soforthilfe eingegangen, bis zu 8000 Anträge pro Tag wurden bearbeitet, Ende Mai 2020 wurden 55.000 Anträge auf die Hamburger Corona-Soforthilfe mit einem Fördervolumen von über 500 Millionen Euro zur Zahlung angewiesen.

Serie: 9. Fachkongress des IT-Planungsrates 2021
Vom Online-Fachkongress am 17. und 18. März 2021 aus Dresden berichtet ein Mehrteiler im MittelstandsWiki: Teil 1 geht mit den Positionen von Ernst Bürger, Jan Pörksen und Dr. Markus Richter das Onlinezugangsgesetz von politischer Seite an. Der Folgebeitrag dreht sich um die konkrete OZG-Umsetzung in den Kommunen. Teil 3 berichtet schließlich von einzelnen Themenfeldern, auf denen bereits Erfolge zu verzeichnen sind.

Gemeinsame Aufgaben gemeinsam lösen

Nach der schnellen dezentralen Entwicklung in Hamburg, tauchte bald die Frage auf: „Sind unsere Lösungen kompatibel zu den Bundeshilfen?“ Man habe dann schnell umgestellt auf die Verfahren des Bundes. „Dabei haben wir uns fachlich über Einzelfälle mit dem Bund und anderen Ländern auseinandergesetzt“, berichtet Pörksen. In den Diskussionen habe man gelernt: „Wir müssen erstens kompromissbereit in der Sache sein, zweitens müssen wir uns enge zeitliche Vorgaben geben, und drittens müssen wir gemeinschaftliche Themen für alle zur Verfügung stellen – gelingt das nicht, ist das eine große Zumutung für Nutzerinnen und Nutzer“.

Bestärkt auch durch diese Erfahrungen glaubt Pörksen, dass „sich der Föderalismus in Deutschland, gerade in diesen Krisenzeiten, bewährt“ habe. Er ist überzeugt: „Digitalisierung kann neue Aufgabenverteilungen und neue Impulse für die föderale Ordnung mit sich bringen.“ Und: Das im IT-Planungsrat beschlossene Einer-für-alle-Prinzip (EfA) „erfindet die föderale Idee neu.“

Damit werde die Effizienz von zentraler Entwicklung und zentralem Betrieb genutzt, gestützt auf die erprobte Umsetzungserfahrung der Länder und Kommunen, erklärte Pörksen. Es komme darauf an, „als umsetzendes Land zuverlässige, nutzerfreundliche Dienste schnell zu entwickeln und als aufnehmendes Land sich schon jetzt einzubringen, um die anderen Dienste zu übernehmen.“

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Das EfA-Umsetzungskonzept (Einer für Alle) besagt, dass jedes Land Leistungen so digitalisieren sollte, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen. (Bild: BMI)

Flächendeckender Flickenteppich

Daran anknüpfend erklärte Dr. Markus Richter in seinem anschließenden Vortrag („Digitalisierung ist wie eine Mannschaftssportart“): „Die Wahrheit ist, dass wir nicht per Knopfdruck die Digitalisierung bekommen.“ Wichtig sei, dass eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung stattfinde. Dr. Richter erklärte: „Die Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, wissen, dass sie zu ihrem eigenen Vorteil nicht nur Nutzer, sondern auch Gestalter der Digitalisierung sind.“ Digitalisierung sei zuallererst „Fachaufgabe, nicht IT-Sache“, zeigte sich Richter überzeugt. „Ein Bereich, der glaubt, sich aus dem OZG-Kontext herausstehlen zu können, durch Begründungen wie ‚Dafür ist die IT zuständig‘ oder ‚Ich habe keine Ressourcen‘, vergeht sich an den Menschen in diesem Lande“, warnte Dr. Richter eindringlich. Bürgerinnen und Bürger erwarteten vielmehr Antworten, das sei der Gesetzesauftrag aus dem OZG, so Dr. Richter. Dieser Gesetzesauftrag sei nicht nur ein Blatt Papier, „es ist der Souverän dieses Staates, der hier spricht – das Volk.“

Dr. Richter erachtet als Hauptherausforderung, die bis Ende 2022 vorhandenen Lösungen flächendeckend produktiv einzusetzen. „Meine Besorgnis ist, dass wir einen Haken hinter die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen bekommen, aber einen Flickenteppich in Deutschland vorfinden.“ Wenn in einzelnen Kommunen Lösungen verfügbar seien, aber eben nicht flächendeckend, würden sich Bürgerinnen und Bürger fragen: „Warum funktioniert das nicht bei mir in der Heimatgemeinde, sondern nur in einer anderen Gemeinde?“

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Kongressdokumentation
Die meisten Folien zu den Vorträgen der beiden Kongresstage gibt es online als PDF-Downloads beim IT-Planungsrat. Auf YouTube findet man außerdem eine Videozusammenfassung. (Bild: IT-Planungsrat)

Personenkennziffer und Datencockpit

Im Anschluss berichtete Richter noch aus der Sitzung des IT-Planungsrates, die direkt vor dem Fachkongress stattfand. Themen wie der Deutschland-Hackathon #WirVsVirus gemeinsam mit Start-up-Unternehmen kamen zur Sprache, genauso wie der Aufbau eines „GovDev-Campus“ und die Gründung einer „Digital Academy“, welche man zu einem Ökosystem für Beschäftigte als Akteure und Motoren der Digitalisierung gemeinsam mit den Bundesländern machen wolle.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist für Dr. Richter die digitale Souveränität, und zwar nicht nur für staatliche Organe, sondern vor allem für die Menschen selbst. Als großen Erfolg bezeichnete Dr. Richter das Registermodernisierungsgesetz, das sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat bereits verabschiedet wurde. Darin sei ein „Datencockpit“ integriert, der Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetze, eigene Daten und Datenübermittlungen nicht nur zu beobachten, sondern auch selbst freizugeben. Dr. Richter: „Die Architektur des Registermodernisierungsgesetzes ist so gestaltet, dass Profilbildungen im Hintergrund bereits technisch ausgeschlossen sind.“ Daten werden dort gehalten, wo sie erhoben werden, und nicht in Bundesdatenbanken. Damit sorge man ebenso für die notwendige Datensparsamkeit. Dies jetzt entsprechend umzusetzen, sei eine „Riesenaufgabe“, weil es noch einmal durch alle Verwaltungen realisiert werden müsse. Auch hier habe der IT-Planungsrat in seiner jüngsten Sitzung die entsprechenden Weichen gestellt.

Datennutzung und digitale Identitäten

In diesem Zusammenhang merkte Dr. Richter an, wie wichtig es sei, gemeinsam mit Bund, Ländern und der Wirtschaft das Thema „digitale Identitäten“ zu klären. Dieses Feld sei weitestgehend privatwirtschaftlichen Unternehmen überlassen. Richter hält dies für „nicht richtig“: „Ich glaube, dass wir ein Angebot vergleichend dazu bereitstellen müssen“, zeigte er sich überzeugt. Die Bundeskanzlerin, berichtete Dr. Richter weiter, habe das Thema digitale Identität – trotz oder gerade wegen Corona – ganz oben auf die Maßnahmenagenda gehoben. Mit der Wirtschaft habe man konkrete Use Cases zu erarbeiten, Beispiele dazu seien Hotel-Check-ins, Mobility-Anwendungen und selbstverständlich Verwaltungsleistungen. Ebenso stehe man dazu in Kontakt mit der EU-Kommission.

Ein weiteres Ziel, das Dr. Richter nannte, besteht darin, die Datennutzung zu erhöhen. So habe man im Statistischen Bundesamt das Dashboard Deutschland erstellt. Dort können nun, erklärte Dr. Richter, „Use Cases abgelegt werden, um Daten aktiv für Verwaltungsentscheidungen zu nutzen“. Dieses Dashboard ist ebenfalls öffentlich, betonte Dr. Richter, „und enthält ebenso die europäische Dimension“. In diesem Kontext verwies er außerdem auf Gaia-X. Aus seiner Sicht mache dort ein Datenraum für den öffentlichen Sektor „sehr viel Sinn“. Es gehe ja nicht darum, „das Sozialverhalten von Menschen zu kontrollieren, Steuerzahler zu generieren oder wirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen durchzuboxen, sondern um Menschen auf einer wertebasierten Art und Weise zu helfen – und das mit großer Verpflichtung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit.“

Serie: DSGVO-konformes Cloud Computing
Teil 1 beginnt dort, wo der Daten­schutz am wichtigsten ist: bei den Auftrags­daten­verarbeitern für Kommunen. Dabei geht es auch gleich um die zentralen Vorgaben der Privacy Compliance. Teil 2 nimmt sich dann den deutschen Norden und Osten vor, um zu prüfen, welche Rechen­zentren sich dort anbieten. Teil 3 berichtet mitten aus dem Digitalisierungskessel an Rhein und Ruhr, Teil 4 sichtet die Lage im deutschen Südwesten, bevor Teil 5 sich in Bayern umsieht. Auch ein Seitenblick nach Österreich und eine Übersicht über die dortigen Cloud-Anbieter sind bereits online, ebenso eine Vorschau auf das Projekt Gaia-X, das namentlich für den Mittelstand interessant sein könnte. Zur Frage der Datenhoheit könnten Zertifizierungen und nicht zuletzt Open Source gute Cloud-Antworten geben. Ein Extra-Beitrag widmet sich außerdem den Fragen der App-Portabilität.

Und was bleibt für kleine Kommunen?

Zum Abschluss seines Vortrages brach Dr. Richter noch einmal eine Lanze für alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So sei beispielsweise das Registermodernisierungsgesetz über ein Wochenende entstanden, mit allen Bundesressorts dann abgestimmt worden und in das Parlament eingebracht worden. „Dahinter stehen Menschen, die voller Leidenschaft für diese Themen sind und bereit sind, Tag und Nacht dafür zu arbeiten. Denen müssen wir auch einmal dafür danken!“

Bei der abschließenden Diskussionsrunde per Chat mit Jan Pörksen und Dr. Markus Richter brannte wohl eine Frage vielen Zuhörerinnen und Zuhörern auf den Nägeln: Wie soll eine kleine Kommune oder Gemeinde unter 40.000 Einwohnern mit nur einem IT-Mitarbeiter in die digitale Welt gebracht werden, wenn sich nur Länder und Bund über Lösungen unterhalten? Die Antwort von Jan Pörksen lieferte gleich einen praktischen Lösungsvorschlag: „Einzelne kleine Kommunen können alleine wenig bewirken. Der entscheidende Punkt ist – und nur so kann es gehen –, dass sich Kommunen zusammenschließen“.

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Eduard Heilmayr war acht Jahre lang Chefredakteur bei „Markt & Technik“, anschließend dort im Verlagsmanagement tätig. 1992 gründete er die AWi Aktuelles Wissen Verlagsgesellschaft mbH in München, die IT-Fachmagazine wie „LANline“, „Windows NT“, „Unix Open“, „Inside OS/2“ und „Electronic Embedded Systeme“ publizierte. Nach dem Verkauf des Verlags gründete er 2004 Delphin Consult. Neben meist mehrjährigen Projektarbeiten für renommierte Medienunternehmen wie Heise oder techconsult publiziert Heilmayr für rund 4000 Leser regelmäßig den redaktionellen Newsletter „Kommunale ITK“, der im MittelstandsWiki eine eigene Rubrik hat.

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