EU-Richtlinie 2016/2102: Wie Menschen mit Behinderung kommunale Webseiten finden

Die Barriere­freiheit von Web­sites bekommt mehr Gewicht: Die EU-Richt­linie 2016/2102 ver­pflichtet öffent­liche Stellen ab dem Jahr 2018 dazu, ihre Online-Inhalte für Nutzer mit kör­per­lichen Ein­schrän­kungen besser zu­gäng­lich zu machen. Auch die Sank­tio­nen bei Nicht­einhaltung werden verschärft.

Schärfere Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites

Von Detlef Sander, net-Com AG und DATABUND e.V.

Die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen versucht, die Berücksichtigung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei der Bereitstellung digitaler Informationen zu verbessern, denn daran hapert es auf vielen Portalen. Auch in Deutschland gibt es hier noch massive Defizite. Viele Verwaltungen sehen die Barrierefreiheit ihrer Portale als „nice to have“, aber nicht als Muss. Oder sie überprüfen die Aussagen ihrer Dienstleister nicht. So können CMS-Hersteller und Agenturen weiter veraltete Technologie und fehlendes Know-how als „barrierearm“ im kommunalen Bereich verkaufen, obwohl sie den Anforderungen nicht genügen.

Die EU-Richtlinie tritt 2018 in Kraft

Die neue EU-Richtlinie muss bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Verpflichtend ist sie für Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht werden, ab dem 23. September 2019. Für ältere Websites gilt sie ab dem 23. September 2020, und für Mobile-Apps ab dem 23. September 2021. Damit fallen auch die jetzt relaunchten Websites unter die neue Regelung, wenn eine Lebensdauer von fünf Jahren unterstellt wird.

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Detlef Sander ist Vor­stands­vor­sitzender der net-Com AG und im DATA­BUND e.V., außerdem im Vor­stand des Bundes­verbands Deutscher Internet-Portale. Der DATABUND als Verband der mittel­ständischen IT-Dienst­leister und Software­hersteller für den öffentlichen Sektor begleitet aktiv, fach­kompetent und oft auch kritisch die derzeitige Verwaltungs­digitalisierung. Der DATABUND ist zugleich Interessen­vertretung für den öffentlichen IT-Sektor und Ansprech­partner für Entscheider aus Politik und Verwaltung.


DATABUND – Bundesverband der mittelständischen IT- Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., Europaplatz 2, 10557 Berlin, Tel.: 030-220 661 600, info@databund.de, www.databund.de

In der Folge müssen die kommunalen Verwaltungen schon jetzt Vorkehrungen zur Einhaltung der neuen Bestimmungen treffen – in der Richtlinie heißt es: „soweit in vernünftiger Weise möglich und sofern diese keine unverhältnismäßige Belastung für die öffentliche Verwaltung darstellen“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Richtlinie nicht die BITV 2.0 oder die WCAG 2.0 ersetzt, sondern diese ergänzt, was bedeutet, dass sie zusätzliche Anforderungen stellt.

Ab dem 23. Dezember 2018 gilt für die Beschaffung von IT-Produkten und Dienstleistungen in öffentlichen Verwaltungen EU-weit rechtsverbindlich die technische Spezifikation EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) zur Barrierefreiheit. Sie entspricht der DIN EN 301549:2015-11.

Mehr Kontrollen, mehr Sanktionen

Offenbar war der EU-Kommission bei der Formulierung der neuen Richtlinie bewusst, dass die Betreiber die Barrierefreiheit von Websites bislang nur ungenügend berücksichtigt hatten und die bestehenden Verordnungen ein stumpfes Schwert waren. Daher hat sie festgelegt, dass öffentliche Beschwerdestellen eingerichtet werden müssen und es auf jeder öffentlichen Website eine Beschwerdemöglichkeit gibt. Dies wird mit Sicherheit dazu führen, dass die Barrierefreiheit künftig ein deutlich höheres Gewicht bekommt, denn keine Stadt oder Gemeinde wird riskieren wollen, dass öffentlich Beschwerden über ihre neue Webseite geäußert werden.

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Schwarz auf Weiß
Dieser Beitrag erschien zuerst in unserer Reihe „Kommunale ITK“ zur CeBIT 2017. Einen Über­blick mit freien Links zu sämt­lichen Einzel­heften bekommen Sie online im Presse­zentrum des MittelstandsWiki.

Im Rahmen der neuen Richtlinie wird in Deutschland eine Kontrollinstanz geschaffen, die die Einhaltung der Bestimmungen überwacht. Die Kommunen müssen nach Ablauf der Umsetzungsfrist eine „Eigenerklärung zur Konformität mit den Anforderungen der Barrierefreiheit“ für jede ihrer Websites veröffentlichen. Das gilt für jede Art von Online-Portal, also zum Beispiel auch für Websites zur Wirtschaftsförderung, zur Touristik oder zum Stadtmarketing, sofern ihre Anbieter öffentliche Verwaltungen sind und keine GmbH. Menschen mit Beeinträchtigungen muss auf der Website die Möglichkeit gegeben werden, die Nutzbarkeit öffentlich zu kommentieren. Zusätzlich erhalten sie die Möglichkeit, sich bei der Kontrollinstanz über den Betreiber und dessen Website beschweren. Es ist davon auszugehen, dass vor allen die Politik Wert auf eine barrierefreie Umsetzung legen wird, um unangenehme öffentliche Diskussionen zu vermeiden.

Tipps für die praktische Umsetzung

Folgendes Vorgehen ist daher zukünftig für alle öffentlichen Stellen unabdingbar:

  • Bei Vergaben eine verpflichtende Zusage von Agentur und Softwarehersteller einholen, dass die verwendeten Produkte und die Projektumsetzung den geltenden und verabschiedeten Richtlinien (des Bundes und der EU) zur Barrierefreiheit entsprechen.
  • Eine Eigenerklärung zur Konformität der Website mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit durch den Zeichnungsberechtigen der Verwaltung gegenzeichnen lassen und auf der Website gut erreichbar veröffentlichen.
  • Eine Kommentarfunktion einrichten, am besten auf der Seite der Konformitätserklärung; sie kann mit einer Freigabefunktion durch Redakteure versehen werden. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass alle Kommentare zum Thema, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen, zeitnah veröffentlich werden.
  • Einen Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit mit Kontaktdaten der einzurichtenden Zentralstelle veröffentlichen, am besten ebenfalls auf der Seite der Konformitätserklärung.

Die entsprechenden Funktionen, Erklärungen und Hinweise brauchen erst mit Inkrafttreten der Richtlinie online gestellt werden. Speziell die Kommentarfunktion sollte aber schon mit dem Relaunch getestet werden, damit bei der späteren Veröffentlichung alles klappt.

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