Auf dem Weg zur Verfassung
Von Loredana Covaci/Peter Riedlberger
Die EU-Kommission ist gewissermaßen die Regierung der Europäischen Union. Sie besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedsland, also derzeit (nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens) aus 27 Kommissaren.
Nach jeder Neuwahl des europäischen Parlaments wird auch die Kommission neu besetzt. Theoretisch sucht der Kommissionspräsident die Kommissare in Absprache mit den Regierungen aus, was darauf hinausläuft, dass die Regierungen der Mitgliedsstaaten die Kommissare entsenden. Die EU-Kommission ist nur schwach demokratisch legitimiert, denn das EU-Parlament kann eine Kommission nur als Ganzes ablehnen, nicht aber einzelne Kommissare.
Die EU-Kommission ist supranational. Die Kommissare sollen also nicht die Interessen ihrer Herkunftsstaaten vertreten und auch keine Anweisungen ihrer nationalen Regierungen entgegennehmen, sondern im Interesse des großen Ganzen handeln.
Die wichtigste Facette der Arbeit der EU-Kommission aus Sicht des deutschen Mittelständlers dürfte deren Initiativrecht sein. Die Kommission kann Rechtsakte einbringen, die dann so eventuell zu Gemeinschafts- und letztendlich zu deutschem Recht werden.
Andere Aufgaben umfassen die Kontrolle der Verträge (was bedeutet, dass Mitgliedsstaaten, die die Verträge brechen, von der Kommission vor den europäischen Gerichtshof gebracht werden), das Aushandeln internationaler Verträge und die Wettbewerbsregulierung.
Bekannte Kommissare mit Bezug zur Wirtschaft sind Barroso (Präsident), Verheugen (Unternehmen und Industrie), McCreevy (Binnenmarkt) und Kroes (Wettbewerb). Freilich haben aber auch zahlreiche andere Ressorts, z.B. Fischerei oder Energie, einen engen Bezug zur Wirtschaft.
Die bislang größte Krise der EU-Kommission war der Korruptionsskandal von 1999, als die Kommission schließlich geschlossen zurücktrat. Das Handeln der ehemaligen Kommissarin Cresson wurde im Juli 2006 vom europäischen Gerichtshof als rechtswidrig beurteilt, gleichzeitig wurde aber eine Kürzung ihrer Pension abgelehnt.
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