So versichern Unternehmen Hard- und Software
Von Anette Stein
Fällt im Betrieb von heute auf morgen die EDV oder die Telefonanlage aus, kann das gefährlich teuer werden. Mit einer Elektronikversicherung schützen sich Unternehmen gegen solche finanziellen Verluste. Der Abschluss einer Mehrkosten-, Datenträger- oder Softwareversicherung ist oft eine sinnvolle Erweiterung.
Ein Unfall ist ja schnell passiert: Der Vertriebsmitarbeiter stolpert über ein Kabel und reißt die Telefonzentrale vom Tisch. Oder der Kollege kommt aus der Mittagspause zurück und findet das Büro aufgebrochen – den teuren Laptop hat der Dieb natürlich mitgehen lassen. In solchen Fällen springt die Elektronikversicherung ein. Im Rahmen einer Allgefahren-Deckung ist die Hardware gegen Gefahren, die plötzlich von außen einwirken, versichert: Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeitseinwirkung, Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus etc. Im Schadensfall erstattet die Assekuranz die Kosten für Reparatur und Ersatzteilbeschaffung oder stellt neue Geräte bereit.
Geräte und Anlagen
Im Prinzip gibt es zwei Varianten: Man kann die Geräte einzeln oder pauschal versichern.
- Bei der Einzelversicherung sind nur die Geräte bzw. Anlagen versichert, die in der Police dokumentiert sind. Sollen zusätzliche Geräte oder Anlagen mit einbegriffen bzw. bestehende Geräte ausgetauscht und versichert werden, muss jede Neuanschaffung oder Erweiterung eigens gemeldet werden.
- In einer Pauschalversicherung hingegen ist die gesamte Elektronik versichert. Der Vorteil dabei: Innerhalb der Versicherungssumme kann das Unternehmen Geräte und Anlagen erneuern oder austauschen, ohne es dies dem Versicherer jeweils mitteilen müsste. Erst wenn die Versicherungswerte die Versicherungssumme übersteigen, muss das Unternehmen die Versicherungsgesellschaft informieren.
Folgekosten
Fällt die Elektronik im Betrieb aus, so entstehen dadurch nicht selten zusätzliche Kosten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Reparaturen an der schadhaften Anlage über mehrere Wochen hinziehen, sodass vorübergehend ein Leihgerät angeliefert und installiert werden muss. Solche Belastungen lassen sich mit einer so genannten Mehrkostenversicherung abdecken. Diese kommt jedoch für die Kosten nur auf, wenn der Ausfall der EDV-Anlage Folge eines Sachschadens war. Gegen Ausfälle und Folgekosten ist im Übrigen auch der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung erwägenswert.
Daten
Daten sind in der Elektronikversicherung nur insoweit versichert, als sie für die Grundfunktion der versicherten Gerätes notwendig sind – also wenn es sich um System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten handelt. Für die Absicherung weiterer Daten oder Software sollte man die Elektronikversicherung um eine Datenträgerversicherung erweitern. Sie springt ein, wenn die Daten infolge eines Sachschadens am Datenträger, auf dem sie gespeichert sind, oder an der Anlage, die diese verarbeitet, unlesbar geworden sind und nicht weiter verarbeitet werden können. Die Versicherung ersetzt dann die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Neueingabe.
Ein Datenverlust ist jedoch nicht immer die Folge eines Schadens am Datenträger. Sollen auch noch andere Risiken mit abgesichert werden, so muss der Unternehmer eine Softwareversicherung abschließen. Diese erstattet die Kosten beispielsweise auch dann, wenn Daten durch Bedienungsfehler, Diebstahl, Sabotage oder durch Über- bzw. Unterspannung verloren gehen oder nachteilig verändert werden.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, deren Höhe bei der Datenträger- bzw. Softwareversicherung von den Datenmengen abhängt. Da eine Datenrekonstruktion extrem zeitaufwändig und somit teuer ist, empfiehlt es sich, eine ausreichend kalkulierte Versicherungssumme zu vereinbaren. Die Summe wird in Zusammenarbeit mit dem Versicherer ermittelt.
Bedingung: Sorgfalt und Sicherung
Mit dem Abschluss einer Datenträgerversicherung übernimmt der Versicherungsnehmer auch Pflichten: So hat er eine übliche Datensicherung vorzunehmen (mindestens einmal die Woche) sowie darauf zu achten, dass die Dateien auf dem Sicherungsdatenträger so beschaffen sind, dass deren Rückübertragung möglich ist. Darüber hinaus muss er die Vorschriften und Hinweise des Herstellers zur Installation, Wartung und Pflege der Datenverarbeitungsanlage oder des Datenträgers beachten und übliche, ständig aktualisierte Schutzmaßnahmen gegen Computerviren vornehmen.