Die Meldeämter stellen auf eID um
Von Sabine Philipp
Aktuell sind bereits rund 21 Mio. neue Personalausweise (nPA) und 2 Mio. elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Umlauf, darunter ca. 6 Mio. Ausweise (nPA und eAT) mit eingeschalteter eID-Funktion (Stand Juni 2013). Gleichzeitig steigt die Zahl der Anwendungen für eID-Dienste. So kann man den nPA in acht Bundesländern bereits für die Registrierung zum ElsterOnline-Portal nutzen. Neben dem Bürger und der Wirtschaft profitieren auch Behörden, wie Frank-Rüdiger Srocke, Leiter der E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis, betont.
Für den Mitarbeiter des Referats IT 4 des Bundesinnenministeriums liegt der große Vorteil vor allem in der digitalen, medienbruchfreien Erfassung der Daten, die Fehlerquellen (etwa durch Tippfehler) ausschließt. Das reduziert die Verwaltungskosten, spart Berarbeitungszeiten, indem sich viele Verwaltungsschritte automatisieren lassen, und eröffnet ganz neue Einsatzszenarien, vom Bürgerportal im Internet bis hin zum virtuellen behördlichen Servicecenter.
Amtsstube als Online-Kiosk
Ein praktisches Beispiel: „In Sachsen wird zurzeit ein Bürgerterminal für Orte entwickelt, in deren Nähe keine Bürgerämter zur Verfügung stehen. An diesen Geräten können Bürger zur Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen über Videobildschirme Kontakt zu einem Mitarbeiter eines Amtes in einer anderen Stadt aufnehmen“, so Srocke. Die Identifizierung findet per eID statt.
Allerdings: Kommunen, die die eID-Funktion nutzen möchten, müssen eine eID-Infrastruktur aufbauen. Und das ist nicht ganz trivial. „Der erste Schritt ist die Erstellung eines Konzepts, das festlegt, welche Daten ausgelesen werden“, erläutert Srocke die Vorgehensweise. „Dann muss bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) in Köln ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigung gestellt und nach einem positiven Bescheid ein Vertrag mit einem Zertifikateanbieter geschlossen werden.“
Frank-Rüdiger Srocke ist Jurist und arbeitet im Referat IT 4 im Bundesministerium des Innern. 2007–2011 hatte er die Co-Gesamtprojektleitung bei der Einführung des neuen Personalausweises inne. Heute ist er zuständig für das Pass- und Ausweiswesen. Zudem leitet er seit 2011 die E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis.
Das Zertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es bestätigt dem Bürger, dass die Kommune die staatliche Erlaubnis erhalten hat, seine Daten aus dem Chip auszulesen. Zugleich wird im Hintergrund immer geprüft, ob der verwendete Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Die Kommunikation, sprich diese gegenseitige Authentifizierung, findet über einen eID-Server bzw. einen eID-Service statt.
Zentrale eID-Systeme
Gerade für kleinere Kommunen stellt die Einrichtung dieser Infrastruktur einen nicht unerheblichen Aufwand dar. Doch auch dafür gibt es Lösungen: „In einigen Bundesländern ist man dazu übergegangen, zentrale eID-Strukturen aufzubauen“, berichtet Srocke. Kommunen können sich auf freiwilliger Basis anschließen. Durch die gemeinsame Nutzung der IT-Infrastruktur sparen gerade kleine Kommunen Investitionskosten, da sie keine eigenen eID-Strukturen aufbauen müssen. Dem Fachjuristen zufolge beteiligen sich in Rheinland-Pfalz 164 Meldebehörden und 179 Standesämter (Stand Juni 2013) an dem Portal www.rlpdirekt.de, in Bayern nutzen 21 Kommunen ein Bürgerserviceportal mit integrierter eID-Funktion. Auch in Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen stehen den Kommunen bereits zentrale Lösungen zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sind solche Strukturen in Vorbereitung.
Die E-Government-Initiative des Bundesinnenministeriums fördert den Aufbau von zentralen Infrastrukturen und neuen eID-Anwendungen. Dazu wurden bereits 2012/2013 vielversprechende Vorhaben von Behörden durch Workshops und Sachverständige unterstützt. „Als Gegenleistung haben wir eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse verlangt. Diese werden auf www.personalausweisportal.de veröffentlicht. Aktuell stehen 21 Dokumente im Netz, weitere folgen“, erläutert Srocke den Einen-für-alle-Gedanken. Im Sommer 2013 geht die Initiative in eine zweite Runde.
Auch 2013 unterstützt die E-Government-Initiative Behörden, die neue Anwendungen entwickeln möchten. Gesucht werden vor allem eID-Dienste in Handlungsfeldern, die noch nicht im Rahmen der Initiative abgedeckt wurden, sowie innovative Einsatzszenarien. Behörden können ihr Interesse noch bis zum 15. Juli 2013 bekunden. Auf dem Personalausweisportal gibt es hierzu weitere Informationen sowie das Formular zu Interessensbekundung.
Daneben informiert das Personalausweisportal über bestehende Live-Anwendungen, aktuelle Projekte, gibt praktische Tipps für Unternehmen und Behörden, die selbst Diensteanbieter werden wollen, und unterstützt solche, die bereits Dienste per eID anbieten, mit Informationsmaterial. Den Bürgerämtern steht mit dem Behördenportal zudem ein geschlossener Bereich mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Fazit: Bewährung im Praxiseinsatz
Weitere Ziele des BMI sind die Optimierung des nPA und der eID-Funktion sowie die Beseitigung von Hürden. „Wir sind dabei, das System zu evaluieren. Wir durchleuchten das gesamte Verfahren und suchen nach Vereinfachungen, wobei natürlich der Datenschutz auch künftig höchste Priorität hat“, sagt dazu Srocke. Oben auf der Prioritätenliste steht auch die Verbesserung der Ausweis-App.
Nützliche Links
Auf dem 1. Fachkongress des IT-Planungsrates 2013 in München hielt Frank-Rüdiger Srocke einen Vortrag zum „Modernisierungsmotor eID-Funktion“; das Präsentationsmaterial dazu gibt es auf der Online-Präsenz des Kongresses kostenfrei als PDF zum Herunterladen.