Ferienjobs

Der Nachwuchs im Testlauf

Von Sabine Philipp

Wer Schülern und Studenten einen Ferienjob anbietet, kann doppelt profitieren: Er spart nicht nur eine ganze Menge Sozialabgaben, sondern rekrutiert unter Umständen gleichzeitig pfiffige Azubis.

Wenn Sie Jugendliche unter 18 einstellen, gilt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG). Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer überwachen streng, ob Sie sich auch daran halten. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten immer schriftlich zustimmen.

Arbeitszeiten und Tätigkeiten

Unter 13 Jahren geht nach § 5 JArbSchG nichts. Vom 13. bis zum 15. Lebensjahr dürfen die Nachwuchskräfte maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten. Falls Sie Landwirtschaft betreiben, können Ihre Kinder im Familienbetrieb bis zu drei Stunden täglich mit anpacken. Sie dürfen die Kleinen auch nicht zu schwerer Arbeit heranziehen; Prospekte austragen oder Babysitten sind aber erlaubt. Außerdem darf die Schule nicht unter diesen Aktionen leiden. Zwischen 18 und 8 Uhr sowie während der Unterrichtsstunden darf kein Kind arbeiten.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Nach dem 15. Geburtstag dürfen Schüler während der Ferien vier Wochen pro Jahr jobben. Allerdings darf der Arbeitstag nicht länger als acht Stunden dauern und muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Für Gaststätten, Bäckereien und Schichtbetriebe gibt es laut § 14 JArbSchG Ausnahmen. Am Wochenende sollten die Jugendlichen nicht arbeiten, außer sie sind in ganz bestimmten Zweigen tätig wie z.B. dem Schaustellergewerbe. Zwei Samstage und Sonntage pro Monat müssen aber arbeitsfrei sein. Sämtliche Regeln zum Wochenenddienst finden Sie in den Paragraphen 16 und 17 JArbSchG. Natürlich dürfen Sie auch hier den Jugendlichen keine gefährlichen oder allzu anstrengenden Tätigkeiten zumuten. Akkordarbeit ist ebenso tabu.

Ab 50 Tagen wird es teuer

Egal ob Sie minderjährige oder volljährige Schüler oder Studenten einstellen – wenn sie unter 50 Tage pro Jahr zu Werke sind, müssen Sie keinerlei Sozialabgaben leisten. Sie müssen nur 25 % Lohnsteuer pauschal, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, an das Finanzamt weiterleiten. Lassen Sie sich aber schriftlich bestätigen, dass die Werktätigen die Zahl der Arbeitstage nicht überschreiten.

Obwohl solche Kräfte nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen Sie bei der Bundesknappschaft die Meldung zur Sozialversicherung einreichen. Falls der Schüler regelmäßig bei Ihnen arbeitet und mehr als 400 Euro brutto im Monat verdient, fallen noch Beiträge zur Sozialversicherung an. Allerdings müssen Sie bei 401 Euro nicht gleich den vollen Satz auf den Tisch legen. Denn Verdienste bis zu 800 Euro liegen in einer Gleitzone. Im Klartext bedeutet das, dass bei geringem Mehrverdienst erst der reduzierte Obolus gezahlt wird. Liegt der Verdienst bei 400 Euro bzw. darunter, fallen die Schüler in die Kategorie geringfügig Beschäftigte. Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, verrät die Bundesknappschaft in ihrer Broschüre „Minijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ (PDF).

Bei Azubis und Praktikanten gilt die Gleitzonenregelung nicht. Sie unterliegen ab dem ersten Euro der vollen Versicherungspflicht. Studenten hingegen genießen diesbezüglich einige Privilegien; sie dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. An Sozialabgaben fällt hier nur die Rentenversicherung an. Sie und der Studierende müssen jeweils 9,75 %abführen. Bei Einkommen von bis zu 800 Euro gilt auch hier die Gleitzonenregelung.

Lassen Sie sich aber auf jeden Fall eine Immatrikulationsbescheinigung geben. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie tatsächlich einen Studierenden vor sich haben. Die Studenten müssen Sie bei der Krankenkasse anmelden.

Fazit: Die Zukunft kennen lernen

Natürlich können Sie keine großen Projekte mit solch kleinen Kräften starten. Auch die Auflagen sind in der Praxis oft etwas lästig. Allerdings bekommen Sie oft neugierige, lernwillige und hoch motivierte Arbeitskräfte, die außerdem noch frischen Wind ins Unternehmen bringen. Und nicht selten bahnt sich hier eine Partnerschaft fürs Leben an: Sie und der zukünftige Azubi können sich beschnuppern und vorfühlen, ob die Chemie stimmt. Gleichzeitig sehen Sie, ob die Jugend auch zupacken kann und sich überhaupt für den Beruf eignet.

Nützliche Links