Neue Gesellschafter wollen Garantien
Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group
Zur Durchführung von Finanzierungen z.B. bei Wachstumsvorhaben sind oft Beteiligungen ein sinnvoller Weg, wenn aus dem Kreis der bestehenden Gesellschafter keine weitere Finanzierung zu erzielen ist.
Neue Investoren können etwa Personen aus dem Familienkreis, Mitarbeiter (z.B. im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms), Gläubiger, Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Finanzinvestoren, Fonds, Beteiligungsgesellschaften oder strategische Investoren sein. Im Folgenden sollen insbesondere die Finanzinvestoren betrachtet werden. Zu dieser Gruppe gehören in der Regel weder Geschäftspartner noch Lieferanten.
Ziele
Für die Finanzinvestoren ist in erster Linie von Bedeutung, dass das Unternehmen gute Aussichten hat, den Unternehmenswert in absehbarer Zeit zu steigern. Ihr Vorgehen ist eigentlich immer exit-orientiert. Der Zeitraum, bis zu dem ein Exit erfolgen soll, kann dabei von Investor zu Investor differieren; typischerweise sind dies aber Zeiträume von bis zu fünf Jahren. Für Finanzinvestoren mit längerfristigem Anlagehorizont spielen die Rendite-Erwartungen eine wichtige Rolle. Aber die Tatsache, dass reelle Aussichten auf einen Exit und auf eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals bestehen, ist allen gemeinsam.
Finanzinvestoren haben in der Regel kein weiter gehendes Interesse an den Technologien und Entwicklungsvorhaben eines Beteiligungsunternehmens oder dem Zugang zu Know-how. Entsprechend wird der Investor bei einem Exit-Ziel am Ende seiner Anlagelaufzeit entweder einen Börsengang anstreben oder den Verkauf des Unternehmens an einen Marktteilnehmer oder ein anderes Beteiligungsunternehmen (Trade Sale).
Einflussnahme
Der Finanzinvestor begrenzt seine Kontrolle oft auf eine regelmäßige Abfrage der wirtschaftlichen Eckzahlen und die Mitentscheidung bei wichtigen Vorhaben. Er begnügt sich – bis auf Ausnahmen, z.B. bei Turnaround-Situationen, einer Restrukturierung oder zum Aufbau eines langfristig agierenden Fonds – mit Minderheitsbeteiligungen und strebt keine Mehrheitsposition im Gesellschafterkreis an.
Arten und Interessen
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Finanzinvestoren, die je nach Reifegrad des Unternehmens in Betracht kommen. Im Falle von Unternehmensgründungen bieten sich neben Förderbanken in erster Linie Venture-Capital-Gesellschaften an. Business Angels nehmen einen Platz zwischen reinen Finanzinvestoren und strategischen Investoren ein.
Schwarz auf Weiß
Eine ausführliche Darstellung für den Mittelstand gibt Dr. Jürgen Kaack im Ratgeber „Finanzierungsalternativen für den Mittelstand. Wie man Kapitalbedarf auch ohne klassischen Bankkredit decken kann“. Das E-Book gibt es im Pressezentrum des MittelstandsWiki als freies PDF in Vollversion zum Herunterladen.
Im Falle von Wachstumsvorhaben können geeignete Finanzinvestoren insbesondere aus dem Kreise von
- Förderbanken,
- Beteiligungsgesellschaften,
- bankgebundenen Beteiligungsgesellschaften,
- Banken mit mezzaninen Finanzierungsmodellen und
- Fondsverwaltungen kommen.
Welcher Investor in welcher Situation für das einzelne Unternehmen das am besten passende Angebot hat, lässt sich nicht allgemein feststellen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, mit verschiedenen Institutionen zu sprechen und die Finanzierungsprodukte genau zu prüfen.
Fazit: Mit Gutachter und Due Diligence
Finanzinvestoren folgen bei ihren Beteiligungen den jeweiligen Investitionsrichtlinien, die den Rahmen für Branchen, Unternehmensgrößen, Beteiligungshöhen, Anlagedauer etc. vorgeben. Passt ein Finanzierungsvorhaben in die Rahmenbedingungen, wird eine weiter gehende Prüfung des Geschäftes und der Unterlagen vorgenommen. Unter Umständen beauftragt der potenzielle Investor einen Gutachter mit der Bewertung des Geschäftsmodelles und der Marktposition.
In aller Regel wird bei weiter bestehendem Interesse eine Due Diligence durchgeführt, bei der alle Unterlagen und Verträge geprüft werden. Bei einem positiven Abschluss wird ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen, der u.a. auch die Rechte des Investors und die Pflichten der bisherigen Gesellschafter regelt. Oft werden von den bisherigen Gesellschaftern und der Geschäftsführung Garantien als Anlage zum Beteiligungsvertrag gefordert, da nicht alle Tatsachen und Planungsgrundlagen für den Business Plan im Vorfeld geprüft werden können.