Geschäftsmodelle im kommunalen Breitbandausbau

Kooperation ermöglicht Highspeed-Anschlüsse

Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group

Die Möglichkeit zur Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ist ein zunehmend wichtiger Standortfaktor gerade auch für ländliche Regionen als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume. DSL- und Breitbandanschlüsse sind heute so wichtig wie ein gut ausgebautes Straßennetz bzw. der Anschluss an ein öffentliches Ver- und Entsorgungsnetz. Gebiete ohne Breitbandzugang oder mit einem nicht den Anforderungen entsprechenden Zugang werden im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte zunehmend das Nachsehen haben.

Da die Netzbetreiber nach der Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes den Ausbau ihrer Netze unter rein betriebswirtschaftlichen Geschichtspunkten planen, sind Kreise und Kommunen in zunehmendem Maße gezwungen, selber aktiv zu werden. In den letzten fünf Jahren lag der Fokus auf der Beseitigung „weißer“ Flecken, also Gebieten mit Internet-Zugängen, die weniger als 2 MBit/s leisten; EU-Fördermittel erleichterten die Finanzierung. Mittlerweile sind diejenigen Gebiete weitgehend erschlossen, die nach Ausgleich der Deckungslücke für Investitions- und Betriebskosten der ersten fünf Jahre im operativen Betrieb wirtschaftlich sind.

Problematisch sind Vorhaben in Verbindung mit dem Aufbau neuer Anschlussnetze (z.B. auf der Basis von Glasfaser). Hier liegen die Amortisationszeiten bei 15 bis 20 Jahren – zu lang für einen Netzbetreiber, aber durchaus im Rahmen für Immobilienbetreiber und für Kommunen bei Versorgungsinfrastrukturen bekannte Praxis. Für den weiteren Ausbau von Glasfaseranschlussnetzen führt in den meisten Fällen kein Weg vorbei an einer Kooperation zwischen Kommunen und Netzbetreibern sowie fallweise Investoren oder Infrastrukturbetreibern.

Netzaufbau in neun Alternativen

Um einen erfolgreichen Breitbandausbau zu realisieren, muss die gesamte Wertschöpfungskette ausgefüllt werden, vom Aufbau der passiven Infrastruktur über den Netzbetrieb bis hin zur Bereitstellung von Diensten. Im Folgenden werden typische Optionen für solche Kooperationen beschrieben, für die es jeweils tatsächliche Fallbeispiele gibt.

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Der Betrieb eines NGA-Netzes umfasst mehrere unab­hängig von­einander gestalt­bare Stufen der Wert­schöpfung. (Bild: STZ-Consulting)

Die einfachste Form der Kooperation stellt den bekannten Aus­gleich einer Deckungs­lücke aus Haus­halts­mitteln (mit oder ohne Förder­mittel) dar. Aber es gibt auch sehr viel weiter­gehende Geschäfts­modelle, in denen Kreise, Kommunen oder Stadt­werke selber eine aktive Rolle beim Infrastruktur­aufbau übernehmen. Ohne Berücksichtigung bleiben hierbei Kooperationen im Bereich von (technischen) Dienstleistungen für Netzbetreiber und Rechenzentrumsleistungen für Kommunen und Unternehmen.

Ausbau mit Zuwendungen (Deckungslücke)

Ein Breitbandausbau gegen Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Deckungslücke ist beihilferechtlich nur in eng gefassten Fällen möglich. Die Deckungslücke (Wirtschaftlichkeitslücke) ergibt sich als Differenz aus den erforderlichen Investitionsaufwendungen zusammen mit den über fünf Jahre kumulierten Betriebskosten und den zu erwartenden kumulierten Mehrumsätzen.

In der Kalkulation der einzelnen Positionen für die Deckungslücke ist der Netzbetreiber weitgehend frei. Bei einem Ausbau mit Zuwendungen kann die Finanzierung rein aus Haushaltsmitteln erfolgen oder unter Nutzung von EU-Förderprogrammen für Gemeinschaftsaufgaben (GAK oder RWP). Eine Förderung nach einem der Förderprogramme ist nur innerhalb der regionalen Förderkulisse möglich und unterliegt engen Auflagen.

Thema: Breitbandausbau

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Dr. Jürgen Kaack hat eine Reihe von Projekten als Berater begleitet. Einige aus der Region Nordrhein-Westfalen stellt er ausführlicher als Best-Practice-Beispiele vor: Arnsberg, Ennepetal, Erftstadt, Erkelenz und Wegberg sowie die Lage im gesamten Kreis Heinsberg, ferner Geilenkirchen, Haltern am See, Kaarst, Nettetal und Rheurdt. Außerdem berichtet er von der T-City Friedrichshafen, erläutert die möglichen Geschäftsmodelle im kommunalen Breitbandausbau sowie die Optionen der NGA-Rahmenregelung und setzt auseinander, wo Vectoring seine Haken hat. Nicht zuletzt skizziert er die Prinzipien einer Breitbandstrategie NRW und macht handfeste Vorschläge für eine umfassende Breitbandstrategie.
Seine gesammelten Erfahrungen sind 2016 in der Reihe MittelstandsWiki bei Books on Demand erschienen: „Schnelles Internet in Deutschland“ (Paperback, 220 Seiten, ISBN 978-3-946487-00-5, 9,99 Euro).

Im Ergebnis führt ein solcher Ausbau in vielen Fällen zu kleinteiligen Lösungen für einzelne Ortschaften, Teilorte und Gewerbegebiete, für die eine Unterversorgung nachgewiesen werden konnte. Großflächige Lösungen sind kaum möglich. Da außerdem nur die Sicherstellung der Grundversorgung (mindestens 2 MBit/s für mehr als 95 % der Haushalte) gefordert werden kann, ist ein nachhaltiger Ausbau auf diesem Wege nicht zu garantieren.

Die überwiegende Mehrzahl der Ausbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen wurde nach dem Modell der Gewährung von Zuwendungen umgesetzt. Beispiele sind Bad Homburg, Erftstadt, Ennepetal, Erkelenz, Eschweiler, Geilenkirchen, Kaarst, Philippsthal, Radevormwald, Rheurdt und Wegberg unter Nutzung von GAK-Fördermitteln, in Roetgen und Arnsberg unter Nutzung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II, in Meinerzhagen unter Nutzung von RWP-Mitteln und in Kaarst nur aus Haushaltsmitteln der Stadt.

Ausbau unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen

Eine Sonderform des Ausbaus mit Deckungslücke stellt die Nutzung von vorhandenen Infrastrukturen dar. Sofern Leerrohre, Kanaltrassen, Masten etc. vorhanden sind und eine Nutzung durch den Netzbetreiber möglich ist, kann man damit Investitionskosten (insbesondere in Tiefbauleistungen) einsparen. Da die Tiefbaukosten im Durchschnitt für ca. 75 % der Gesamtinvestitionen ursächlich sind, lässt sich auf diese Weise die Deckungslücke teilweise signifikant senken.

Serie: Digitale Infrastruktur
Die Einführung beginnt in Berlin und klärt die Rahmenbedingungen in Deutschland. Ein erster Regionalschwerpunkt widmet sich dann dem Westen und Nordrhein-Westfalen. Weitere Regionalreports konzentrieren sich auf den deutschen Südwesten und auf Bayern. Extra-Beiträge berichten außerdem über den Stand der NGA-Netze in Österreich und über die praktische, aber schwierige Mobilfunk-Dominanz in der Alpenrepublik.

Allerdings stehen nur in wenigen Fällen tatsächlich Infrastrukturen zur Verfügung, die geeignet und genutzt werden können. Es muss nicht nur die Trassenführung für die Breitbandzuführung passend sein, sondern auch die Beschaffenheit der Infrastrukturkomponenten, um eine Anbindung an andere Netzelemente und den Einzug von Glasfaserkabeln zu ermöglichen. Abwasserkanäle können z.B. geeignet sein, um ein Leerrohr zu verlegen. Dabei sind die höheren Kosten für das erforderliche Material des Leerrohrs (V2A-Stahl), das zusätzliche Befestigungsmaterial und die Kosten für den Verlegeroboter mit den Kosten einer separaten Verlegung abzugleichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Lage des Kanals in ca. 2,5 m Tiefe beim Ausstieg zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.

Sofern für die Glasfaserverlegung geeignete Infrastrukturen vorhanden sind, lohnt sich die Prüfung, wie die Fallbeispiele von Ennepetal und Haltern am See zeigen. Da geeignete Infrastrukturen tatsächlich nur vergleichsweise selten vorhanden sind, ist die Anzahl realisierter Fälle entsprechend niedriger.

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STZ-Consulting Group ist eine Unternehmensberatung, die Unternehmen und Kommunen bei der Bewältigung von Veränderungsprozessen unterstützt, von der Entwicklung tragfähiger Konzepte bis zur Umsetzung. Die Partner der STZ-Consulting Group haben langjährige Erfahrungen aus operativer Führungstätigkeit in Unternehmen, in der Gründung und im Aufbau von Unternehmen sowie aus der Beratung.

  • konzeptionelle Stärken für die Gestaltung von Geschäftsmodellen nach den Erfordernissen des Marktes
  • Unternehmensplanung vom Markt her
  • Gestaltung von Kooperationen zur Effizienzsteigerung und der Reduktion von Risiken
  • Unterstützung bei der Durchführung von Wachstumsvorhaben.
  • Erprobte Markteintrittsstrategien und zielgruppengerechte Produktgestaltung
  • Planung tragfähiger Innovationen
  • Umsetzbare Vertriebsstrategien
  • Gutachten zu Geschäftskonzepten
  • Coaching für Unternehmer und Führungskräfte
  • Gestaltung des Breitbandausbaus in der Fläche
  • Innovative Konzepte für den Breitbandausbau

STZ-Consulting Group, Dr. Jürgen Kaack, Kolibristr. 37, 50374 Erftstadt, Tel. 02235-988776, www.stz-consulting.de, auch als Blog und auf Facebook

Ausbau mit bürgerschaftlichem Engagement

Sofern der Breitbandausbau für einen Netzbetreiber unwirtschaftlich und die Deckungslücke unverhältnismäßig hoch ist, kann bürgerschaftliches Engagement in Form von Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten oder in Form von Baukostenzuschüssen eine Alternative schaffen. Problematisch ist bei diesem Modell die Einbindung einer ausreichenden Anzahl von betroffenen Haushalten und Betrieben. In erfolgreichen Beispielen geschieht dies durch Bürgerinitiativen und lokale Multiplikatoren. Aufgrund des engeren Zusammenhalts eignen sich kleinere Gemeinde und Ortsteile mit oft dörflichem Charakter hierfür eher als städtisch geprägte Gemeinschaften, wie die Beispiele von Hamminkeln-Loikum und Oerel belegen. In beiden Gemeinden wurden trotz ländlicher Lage und dünner Besiedlungsdichte Glasfaserhausanschlüsse gebaut.

Ein Sonderfall dieses Modells stellt die Sammlung von Spenden dar, die zweckgebunden zur Abdeckung (eines Teils) des von der Kommune zu leistenden Eigenanteils an der Deckungslücke genutzt werden. Die Gemeinde Engelskirchen hat auf diesem Weg Teile des geforderten Eigenanteils der Deckungslücke aufgebracht.

Ausbauoptionen mit Stadtwerken

Sofern die Kommune ein eigenes Stadtwerk besitzt, kann der Aufbau der passiven Infrastruktur als zusätzliches Geschäftsfeld des Stadtwerks betrieben werden. In diesem Fall plant, baut und betreibt das Stadtwerk die passive Infrastruktur und vermietet sie an einen oder mehrere Netzbetreiber. Als beihilferechtliche Grundlage dient die Bundesrahmenregelung Leerrohre. Der Netzaufbau geschieht entweder als eigenständige Maßnahme oder in Verbindung mit anderen Vorhaben (z.B. der Sanierung von Versorgungsleitungen). Stadtwerke können dabei Synergien nutzen, um die Anforderungen an eine zeitnahe Zählerfernablesung zu erfüllen. Über die Steuerung von erneuerbaren Energiequellen können Smart Grids über die Glasfasernetze gesteuert werden.

In manchen Fällen setzen Stadtwerke zunächst auf den Ausbau in Gewerbegebieten, da Unternehmen meist einen höheren Bandbreitenbedarf haben und dort auch die Quote der Vertragsabschlüsse in der Regel höher liegt. Gleichzeitig ist eine höhere Preiselastizität bei zusätzlichen Leistungen zu beobachten. Das Modell eines Ausbaus mit Stadtwerken kann man mit einer Zusammenarbeit mit Infrastrukturbetreibern und mit einem Ausbau in Verbindung mit Sanierungsvorhaben kombinieren.

Zu diesem Geschäftsmodell gehören insbesondere die in den frühen 1990er-Jahren gegründeten vertikalen Vollanbieter NetCologne (Köln, Bonn, Aachen, Siegburg), M-net (München), EWE Tel (Niedersachsen), HeLi NET (Hamm, Ahlen, Soest, Lünen), VSE NET (Saarbrücken), Pfalzkom/MANET etc. Auch die Technischen Betriebe in Solingen betreiben mit SOLICOM seit über zehn Jahren Glasfasertrassen, die Stadtwerke Arnsberg haben in mehreren Gewerbegebieten passive Anschlussnetze mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II aufgebaut. Die Stadtwerke Nettetal bauen Glasfaseranschlussnetze in den Gewerbegebieten und haben für den Betrieb der aktiven Technik ein Joint Venture mit einem niederländischen Betreiber gegründet. Eine Reihe von Stadtwerken hat bereits Anschlussnetze errichtet oder mit dem Ausbau begonnen, z.B. Ratingen, Schwerte, Steinfurt und Bochum.

Motivation von Netzbetreibern zum Ausbau

Sofern ein Ausbau mit Kompensation der Deckungslücke nicht möglich ist oder nicht zum gewünschten Ziel führt und auch kein kommunales Stadtwerk vorhanden ist (oder die Aufgaben des Infrastrukturaufbaus nicht übernimmt), kann man versuchen, über den Weg der Motivation einen Netzbetreiber zu gewinnen. Dabei wird einem Netzbetreiber der Einstieg in den regionalen Markt mit den rechtlich möglichen Maßnahmen erleichtert.

Eine Voraussetzung für diesen Weg ist die Schaffung einer guten Informationslage, z.B. zum Versorgungsgrad, den vorhandenen eigenen und fremden Infrastrukturen, zur Bevölkerungsstruktur und zum Branchenmix sowie zur Ermittlung des Bedarfs. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist eine positive Begleitung und aktive Unterstützung durch Politik und Verwaltung.

Dies ist u.a. die Voraussetzung für die Tätigkeit der Deutschen Glasfaser in verschiedenen Kreisen in Nordrhein-Westfalen (Borken, Heinsberg, Steinfurt, Wesel, Viersen, Coesfeld). Im Rhein-Kreis Neuss ist die Deutsche Glasfaser mit einem Projekt in Grevenbroich gestartet. Die Deutsche Glasfaser fordert vor Baubeginn eine Vorvertragsquote von 40 %. In der Wertschöpfungskette tritt das Unternehmen selbst als reiner Infrastrukturanbieter auf, bei den Projekten organisiert die Deutsche Glasfaser allerdings auch die Wertschöpfungsstufen des aktiven Netzbetriebs und des Diensteangebots, sodass für die kooperierenden Kommunen ein in der Wertschöpfungskette geschlossenes Angebot kommuniziert werden kann.

Zu den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen gehören gemeinsame Informationsveranstaltungen (nur zur Glasfasertechnologie und ihren Möglichkeiten, nicht für Vermarktungszwecke), die Einbindung von Multiplikatoren aus Politik und Vereinen, die Bereitstellung von Werbeflächen, die Suche nach Technikstandorten für Netzknoten und eine Unterstützung bei der Wegesicherung sowie bei der Erteilung von Genehmigungen.

Beihilferechtlich ist die Unterstützung eines Infrastrukturbetreibers problemloser als die Unterstützung eines Netz- oder Dienstebetreibers. Beispiele für diese Vorgehensweise sind die Gewerbegebiete in Friedrichsdorf durch den Limburger Betreiber teliko sowie der Ausbau von Leerrohrnetzen in Aalen und Chemnitz mit Vermietung an die Deutsche Telekom.

Zusätzlich zur Informationsaufbereitung kann die Erstellung eines Masterplans im Sinne einer technischen Netzplanung bis auf Straßenzugebene hilfreich sein und einem Netzbetreiber den Einstieg erleichtern (im Fall einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser ist dies nicht erforderlich). In den Kreisen Wesel und Coesfeld hat man entsprechende Masterpläne erstellt (in Wesel zur Anbindung aller Kabelverzweigerstandorte und in Coesfeld bis zu den Hausanschlüssen).

Vectoring im gesamten Vorwahlbereich

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In Verbindung mit dem seit der zweiten Jahreshälfte 2013 erfolgenden Vectoring-Ausbau auf der Basis der MSAN-Technik (Multi-service access Node) haben sich die Randbedingungen für den Ausbau verändert. Die Wirkung des Vectorings zur Unterdrückung von Störsignalen im Umkreis um den Outdoor-DSLAM erfordert einen weitgehend vollständigen Ausbau in einem Vorwahlbereich.

Somit ergibt sich für die Netzbetreiber eine andere Kalkulationsgrundlage. Statt wie bisher die Wirtschaftlichkeit für den Ausbau einzelner Kabelverzweigerstandorte zu berechnen, erfolgt jetzt die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den gesamten Vorwahlbereich. Somit können auch bislang wirtschaftlich nicht ausbaubare KVz – z.B. in größerer Entfernung von der Vermittlungsstelle oder mit geringerer Zahl von Anschlüssen – in den Genuss eines Überbaus mit einem Multifunktionsgehäuse kommen. Insbesondere Randbereiche der Kommunen können hiervon profitieren. Da der flächendeckende Ausbau mit Vectoring mindestens bis 2017 dauern wird und auch nicht alle Vorwahlbereiche abdecken wird, kann sich der Aufwand zur Informationsaufbereitung und Unterstützung für die Kommunen lohnen.

Selbst wenn die EU-Förderprogramme für die Grundversorgung Ende 2013 ausgelaufen sind und von den Bundesländern nur teilweise verlängert wurden, sollten interessierte Kommunen Informationen über vorhandene Infrastrukturen sammeln, eine Bedarfsabhebung und Potenzialanalyse bei Privathaushalten und in Gewerbegebieten durchführen und dann über eine Markterkundung den Dialog mit geeigneten Netzbetreibern suchen. In einer Reihe von Vorhaben zeigte sich dabei bereits in der Markterkundung, dass ein Betreiber einen Eigenausbau ohne Zuwendung zusagt (z.B. für fünf Gewerbegebiete in der Stadt Ahlen). In den Städten Erkelenz und Wegberg hat sich erst im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Eigenausbau für einen Großteil der bislang unterversorgten Ortsteile ergeben. Eigeninitiative betroffener Kommunen kann sich also auszahlen und nicht nur zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung führen, sondern auch Haushaltsmittel sparen.

Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern

Sofern kein Vollsortimenter oder ein auf den Aufbau von TK-Netzen spezialisierter Anbieter für einen Netzaufbau verfügbar ist (wie z.B. die Deutsche Glasfaser in den Kreisen Heinsberg, Borken, Viersen und Wesel), der die gesamte Wertschöpfungskette in Eigenregie organisiert, lässt sich eine passive NGA-Infrastruktur auch in Zusammenarbeit mit anderen Infrastrukturbetreibern aufbauen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt z.B. im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser oder Abwasser haben. Prädestiniert hierfür sind überregional tätige Energieversorgungsunternehmen (EVU). Schon in der Vergangenheit haben sich EVU im Telekommunikationsmarkt engagiert (z.B. o.tel.o, Veba.com, VIAG Interkom).

Bei Kooperationen mit EVU ohne eigene Telekommunikationssparten kann man unterschieden zwischen einem reinen Streckengeschäft mit der Vermietung von Leerrohrkapazität entlang ausgewählter Trassen und dem gezielten Ausbau in ganzen Regionen.

In Nordrhein-Westfalen ist RWE mit der Tochtergesellschaft FiberNet bei verschiedenen Vorhaben tätig und legt Leerrohre entweder bis zu den Kabelverzweigern oder bis zum Hausanschluss. FiberNet übernimmt dabei nicht den Betrieb des aktiven Netzes und stellt keine Dienste zur Verfügung. Der Ausbau erfolgt nur in Regionen, die RWE aufgrund der zu erwartenden Mieteinnahmen und/oder der Synergien mit eigenem Bedarf an Steuerleitungen als wirtschaftlich ansieht. Als Mieter der Infrastruktur fungieren z.B. NetCologne, Vodafone und Unitymedia.

Die Anforderungen an die Kommunen sind bei diesem Modell in der Regel weniger hoch als beim Ansatz zur Motivation von Netzbetreibern. Dafür lässt sich auf diesem Wege auch kaum ein flächendeckender Ausbau erzielen und es werden (außer bei Neubaugebieten) bevorzugt FTTC-Konzepte realisiert. Beispiele für dieses Modell sind Wesseling-Berzdorf durch RWE und NetCologne und in Kerpen-Manheim durch RWE und Unitymedia.

Netzaufbau in Verbindung mit Sanierungsarbeiten

Stehen weder eigene Stadtwerke noch ein interessierter Infrastruktur- oder Netzbetreiber zur Verfügung, kann eine Kommune den Aufbau der passiven Infrastruktur auch selber vorantreiben, indem sie Sanierungsarbeiten im Straßenraum (bei einem Austausch von Versorgungsleitungen oder bei der Erneuerung von Gehsteig oder Fahrbahnoberfläche) nutzt, um Leerrohre im Beilauf zu verlegen.

Damit die so entstehende Infrastruktur später zu einem zusammenhängenden Anschlussnetz zusammenwächst, gilt es, im Vorfeld einen Masterplan zu erstellen und die anstehenden Arbeiten zu koordinieren. Für diese Art der Verlegung im Beilauf eignen sich kleinere Reparaturarbeiten weniger als flächige Sanierungsprojekte (z.B. bei einer Sanierung des Abwasserkanals). Entsprechende Sanierungsprojekte erstrecken sich meist über mehrere Jahre und daher ist auch für ein NGA-Netz von ca. zehn Jahren auszugehen, bis eine größere Fläche abgedeckt ist.

Da bei Verlegung im Beilauf nur etwa ein Zehntel der Investitionskosten einer gesonderten Verlegung anfällt, ist ein solches Vorgehen sinnvoll, sofern die bestehende Versorgungslage nicht zu kurzfristigen Maßnahmen zwingt. Selbst bei einer gut organisierten Verlegung im Beilauf werden in der Regel Strecken übrig bleiben, die gesondert gebaut werden müssen. Das entstandene Netz kann entweder in einzelnen Schritten oder als Ganzes nach Fertigstellung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einem Netzbetreiber zur Anmietung angeboten werden. Bislang gibt es erst wenige Beispiele für ein solches Vorgehen.

Gründung von Infrastrukturinstitutionen

Passive NGA-Infrastrukturen können nicht nur von privatwirtschaftlichen Unternehmen oder kommunalen Stadtwerken errichtet und betrieben werden, sondern auch von hierfür gegründeten Gesellschaften mit Kreisen und Kommunen als Gesellschaftern. Die Anforderungen sind vergleichbar mit denjenigen beim Ausbau durch ein spezialisiertes Unternehmen. Allerdings hat die beteiligte Kommune mehr Einflussmöglichkeiten, da sie im Einzelfall eine Abwägung zwischen Renditezielen und Daseinsvorsorge vornehmen kann. So können sie in diesem Sinne und zur Erhöhung der Standortattraktivität niedrigere Vorvertragsquoten und längere Amortisationszeiten akzeptieren als ein rein kommerzieller Anbieter. Auch kann sie Gebiete ausbauen, die auch unter wirtschaftlichen Aspekten unattraktiv sind, und dadurch eine digitale Spaltung vermeiden.

Für die planerischen, koordinierenden und betrieblichen Aufgaben ist es sinnvoll, eine eigene Gesellschaft zu gründen und hierfür Personal einzustellen. Beim Netzaufbau kann man Kooperationen mit anderen Infrastrukturbetreibern vereinbaren und Sanierungsvorhaben zur kostensenkenden Mitverlegung nutzen. Die Amortisation der Investitionen ergibt sich durch die Vermietung des Anschlussnetzes an Netzbetreiber und liegt im Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.

Aufgrund der erforderlichen Organisation und der damit verbundenen Fixkosten ist allerdings ein Mindestkundenpotential erforderlich, sodass sich eigene Infrastrukturgesellschaften meist erst ab einer Betätigung auf Kreisebene lohnen. Die TKG im Hochsauerlandkreis ist eines der wenigen Beispiele für dieses Geschäftsmodell; sie hat ihre Tätigkeit inzwischen auf insgesamt vier Kreise ausgeweitet. Das Beispiel der Breitband-Infrastrukturgesellschaft (BIG) Cochem-Zell belegt, dass auch die Einbeziehung privatwirtschaftlicher Unternehmen (in diesem Fall des Netzbetreibers inexio und des Versorgers RWE) sinnvoll sein kann.

Zweckverbände als interkommunale Aktivitäten

Eine Sonderform der Infrastrukturgesellschaft bei rein kommunalen Aktivitäten im Infrastrukturaufbau ist die Gründung eines Zweckverbands. Beispiele für dieses Geschäftsmodell sind der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg und der Zweckverband Breitband Altmark. Die Rahmenbedingungen sind ähnlich wie bei der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft. Aufgrund der wirtschaftlichen Parameter sollten die Kommunen mindestens eines Kreises in den Zweckverband eingebunden sein.

Fazit: Optionen für Kreise und Kommunen

Von den vorgestellten Optionen zur Umsetzung von Breitbandprojekten passen einige weniger gut und andere besser zum speziellen Kreis oder einer Kommune. Das Modell mit Gewährung einer Zuwendung haben viele Kommunen bereits erfolgreich genutzt. Die Voraussetzungen zum Ausbau durch Ausgleich einer Deckungslücke sind:

  • Erfüllung der beihilferechtlichen Voraussetzungen gemäß GAK- oder RWP-Förderprogramm,
  • Identifikation mindestens eines Netzbetreibers, der gegen Gewährung eines einmaligen Zuschusses den Ausbau vornimmt,
  • ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung der Eigenmittel sowie
  • fallweise die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

Für den Ausbau unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen gilt grundsätzlich dasselbe wie im Falle der Gewährung einer Zuwendung. Die Reduzierung einer Deckungslücke ist aber nur dann möglich, wenn im Ausbaugebiet oder in dessen Nähe geeignete Infrastrukturen vorhanden sind und deren Nutzung möglich ist.

Modelle, die auf bürgerschaftliches Engagement setzen, sind eher für kleinere und dörflich geprägte Gemeinden geeignet als für eine Mittel- oder Großstadt. Zur erfolgversprechenden Umsetzung von eigenen Infrastrukturinstitutionen und Zweckverbänden sind wiederum ausreichende Kundenpotenziale und somit größere Einheiten wie z.B. ganze Kreise erforderlich. Somit sind die Optionen zum Ausbau mit bürgerschaftlichem Engagement, (Gründung einer eigenen Infrastrukturbetreiberinstitution und die Schaffung eines Zweckverbandes) zwar nicht grundsätzlich ungeeignet, aber doch ohne ein Engagement durch den zuständigen Kreis weniger passend.

In vielen Fällen kommt die Variante mit Motivation von Netzbetreibern in Betracht. Hierzu sind zunächst eine genaue Analyse der Versorgungssituation bis auf Straßenzugebene und die Ermittlung des vorhandenen Bedarfs erforderlich. Zudem müssen die vorhandenen Infrastrukturen bei der Stadt, den Stadtwerken und bei anderen Infrastrukturbetreibern ermittelt werden. In Verhandlungen mit geeigneten Netzbetreibern ist zu klären, welche Eigenleistungen von der Stadt erwartet werden.

Ähnliche Voraussetzungen erfordert die Variante einer Zusammenarbeit mit einem Infrastrukturbetreiber. Anders als im Fall der Motivation eines Netzbetreibers ist der Infrastrukturbetreiber offen in der Zusammenarbeit mit Netz- und Dienstebetreibern. Da er „nur“ Infrastrukturen errichtet, ist eine Unterstützung durch die Stadt aus beihilferechtlicher Sicht weniger sensibel, sodass mehr gemeinsame Kommunikation und Unterstützung geboten werden können. Als potenzielle Partner kommen u.a. die RWE mit ihrer Tochter RWE FiberNet GmbH in Betracht sowie die in den Kreisen Heinsberg, Borken, Coesfeld und Viersen tätige Deutsche Glasfaser GmbH.

Manche Aktivitäten von Stadtwerken entstanden aufgrund der Notwendigkeit, Steuerleitungen für Straßenbeleuchtung, Lichtverkehrsanlagen und Stromverteileranlagen zu errichten und weniger aus der Motivation zum Aufbau einer NGA-Infrastruktur. Stadtwerke sind aber aufgrund der Kernkompetenzen aus ihrem Stammgeschäft dazu prädestiniert, als Institution den Aufbau und Betrieb einer passiven Netzinfrastruktur zu übernehmen. Daher sollte bei Stadtwerken geprüft werden, ob eine Betätigung als Infrastrukturbetreiber (insbesondere in Verbindung mit Sanierungsarbeiten) eine zusätzliche Geschäftsoption darstellt.

Da der Aufbau einer Glasfaserinfrastruktur teuer ist, kann unter Nutzung von Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen, insbesondere Sanierungen im Versorgungsnetz, ein kostengünstigerer Infrastrukturaufbau erfolgen, der allerdings über einen Zeitraum von zehn bis 20 Jahre angelegt sein sollte. Voraussetzungen sind auch hier eine Analyse der Versorgungssituation und die Ermittlung von Infrastrukturen. Zwingend erforderlich ist in diesem Fall die Erstellung eines qualifizierten technischen Masterplans. Andernfalls könnten die Leerrohrverlegungen sich später als unbrauchbar erweisen. Auch ist es sinnvoll, frühzeitig einen Partner für den aktiven Netzbetrieb zu gewinnen.

Dieses Vorgehen erscheint für die Mehrzahl der Anschlüsse als langfristige Maßnahme sinnvoll und ermöglicht einen investitionsschonenden Aufbau über einen Zeitraum von zehn bis 20 Jahren.

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