Vergabe beim Gründungszuschuss

Weniger, nach Kassenlage

Von Jeanine Kulhava

Seit 1. November 2011 werden die lang befürchteten Kürzungen am Gründungszuschuss wirksam. Mit dem neuen Gesetz gehen folgende Änderungen einher:

  1. Die erste Förderphase, in der der Gründer ALG 1 und zusätzlich 300 Euro bekam, ist anstatt ursprünglich neun nur noch sechs Monate lang.
  2. Die zweite Förderphase, in der der Gründer nur noch 300 Euro monatlich erhält, wird dementsprechend länger und dauert nun neun Monate anstatt ursprünglich sechs.
  3. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld, den ein Gründer zum Zeitpunkt seiner Antragstellung zwingend haben muss, muss noch für mindestens 120 Tage (ursprünglich 90 Tage) bestehen.
  4. Der Gründungszuschuss ist nun eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die Vergabe nicht mehr nur nach formalen Kriterien erfolgt, sondern alleine im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Arbeitsagentur liegt.

Ungehörte Einwände

Die einschneidenden Kürzungen treten unter erheblicher Kritik von öffentlicher Seite in Kraft. So haben während der gesamten Anhörungsphase Betroffene genauso wie Verbände, Experten und Wissenschaftler in Form von öffentlichen Briefen und Unterschriftensammlungen für eine Neuverhandlung des Gesetzestextes plädiert. Der Erfolg blieb aus.

Im Rahmen der Anhörungen waren vornehmlich solche Redner ausgewählt worden, bei denen von einer Unterstützung der Kürzungen auszugehen war, während die Stimmen von Gründern und Gründungsexperten kein Gehör erhalten hatten. „Es stellt die Ernsthaftigkeit der Debatte in Frage, wenn Experten wie Prof. Alexander Kritikos, der einen Regierungsauftrag zur Evaluierung des Gründungszuschusses zu einem positiven Ergebnis gebracht hat, einfach ausgeschlossen werden“, schätzt Gründungsexperte und Unternehmensberater Andreas Schilling von der Gründeragentur für Arbeitslose die Situation ein.

IAB-Forschungsbericht

Kurz vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzes goss eine aktuelle Studie neues Öl ins Feuer: Eine ausführliche Evaluierung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stufte die Änderungen an der Gründungszuschuss-Vergabe (IAB Forschungsbericht 3/2011: „Die Praxis des Gründungszuschusses“) als fragwürdig ein. Besondere Glaubwürdigkeit wird der Studie besonders deswegen zugesprochen, weil sie – anders als bisherige Untersuchungen – nicht auf Aussagen und Beobachtung von Gründern und Selbständigen, sondern von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen selbst beruht. „Mitarbeiter der Arbeitsagenturen auf allen Ebenen wurden nicht nur interviewt, sondern auch beim Vergabe-Prozedere beobachtet – und das setzt ganz andere Maßstäbe an die Relevanz der Aussagen“, erläutert Schilling seinen Eindruck.

Kritik übt der Forschungsbericht vorwiegend an der von politischer Seite vielfach geäußerten Behauptung, der Gründungszuschuss würde in seiner neuen Form bisherige Mitnahmeeffekte verhindern. Konkret heißt es dazu:

„Insbesondere wenn der Zuschuss [in Zukunft] häufig dann gewährt wird, wenn Gründungsvorhaben besonders erfolgversprechend sind, wird sich nach wie vor die Frage stellen, ob der Zuschuss selbst kaum zur Überlebensfähigkeit und einem beschleunigten Erfolg der Gründung beiträgt, sondern eben nur mitgenommen wird. Womöglich könnte dadurch sogar der Anteil der Mitnahmen an den Förderfällen insgesamt zunehmen.“

Fazit: Fördern nach Budget

Auch die Umstellung zur Ermessensleistung sieht das IAB problematisch: „Zum ersten besteht die Gefahr, dass über die Förderung von Gründungsprojekten nach nicht-wirtschaftlichen Kriterien entschieden wird. Die Erfahrungen mit der Gewährung der zweiten Förderphase, die bereits jetzt eine Ermessensleistung ist, legen nah, dass insbesondere budgetäre Erwägungen eine sachlich-inhaltliche Bewertung von Gründern und Gründungsprojekten überlagern können. Vermittler aus unterschiedlichen Agenturen gaben an, Anträge auf Verlängerungen des Gründungszuschusses rundweg und allein aus haushaltstechnischen Überlegungen heraus abzulehnen.“ Mit anderen Worten: Gründungszuschuss wird es in Zukunft nurmehr so lange geben, wie Geld im Topf ist.

Serie: Innovations- und Gründerzentren
Der Einführungsbeitrag gibt eine erste Übersicht für Gründer und Start-ups. Dabei interessiert auch die Frage, wie sich die Locations auf den eigenen Erfolg und die Karriere auswirken. Teil 1 stellt dann konkrete Beispiele aus Berlin, Hamburg und anderen Orten im deutschen Norden und Osten vor. Teil 2 reist nach Köln, Dortmund, Mainz und Gummersbach, um die Technologiezentren an Rhein und Ruhr zu sichten. Überraschungen hat auch der Südwesten parat, von dem Teil 3 berichtet – aus Darmstadt und Stuttgart ebenso wie aus dem beschaulich-umtriebigen Bad Orb. Teil 4 geht schließlich in den Postleitzahlenbereich 8 und 9 nach Bayern und Thüringen: Auch außerhalb von München bekommen Gründer gute Unterstützung. Sonderbeiträge geben außerdem Auskunft über die Innovations- und Gründerzentren in Österreich und die dortige Start-up-Szene.

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