Gewinnbeteiligung

Klare Anreize steigern den Einsatz

Von Dr. Hermann Vogt

Die Gewinnbeteiligung ist die gebräuchlichste Art einer Erfolgsbeteiligung im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung auf betrieblicher Ebene. In der Ausgestaltung genießen die Unternehmen große Freiheit, und sämtliche Vereinbarungen beruhen auf Freiwilligkeit. Am häufigsten werden bei der Umsetzung Belegschaftsaktien ausgegeben.

Alle Jahre zeigt sich erneut, dass die Arbeitnehmermotivation hierzulande im Keller ist, woraus man schließen muss, dass die bisherigen Instrumente, die Identifikation mit der Firma zu fördern, nicht ausreichen. Die Einführung einer Gewinnbeteiligung hat sich hier regelmäßig als effektives Mittel erwiesen; gerade für den Mittelstand erweist sie sich daher als ideales Instrument, um ergänzend zu den Tarifverträgen Mitarbeiter flexibel zu entlohnen und damit stärker an das Unternehmen zu binden. Dazu bieten Rahmendingungen bzw. Öffnungsklauseln in den aktuellen Tarifverträgen immer größere Gestaltungsmöglichkeiten.

Motivation und Produktivität

Der letzten Gallup-Umfrage zufolge arbeiten gerade mal 13 % der Arbeitnehmer mit vollem Engagement, während 70 % der Deutschen Dienst nach Vorschrift machen und daher nur mäßig produktiv sind: Sie haben ein eher ambivalentes Verhältnis zu ihrer Arbeit, entwickeln keine eigenen Ideen und geben nur das Notwendigste. Ihr eigener Antrieb ist schwach, sie fallen in der Regel auch nicht auf und „tun keinem weh“. Erschreckend sind nicht nur die absoluten Zahlen, sondern vor allem die Tatsache, dass sich die Umfragewerte in den letzten Jahren kaum verändert haben.

Besonders bitter für KMU sind Mitarbeiter, die gar keine Bindung mehr zum Unternehmen verspüren und innerlich schon gekündigt haben: Voller Resignation widerstrebt ihnen das, was sie täglich tun, und sie zeigen offen Verhaltensweisen, die gegen die Interessen des Unternehmens laufen. Solche Haltungen Einzelner können sich auf ganze Abteilungen negativ auswirken.

Offenbar haben die besten Führungsmethoden also keine allzu große Wirkung, wenn es darum geht, eine positive Grundeinstellung der Mitarbeiter zu bewirken. Der Grund: Es fehlen effektive Anreize, die für die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen führen. Nur eine Kombination von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern, die an Entscheidungen beteiligt sind, verbunden mit einer ständig gelebten Unternehmenskultur, wird zu einem dauerhaften Engagement der Mitarbeiter führen.

Hinzu kommen dann noch die wachsenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt: Rund zwei Drittel aller mittelständischen Unternehmen haben schon heute Schwierigkeiten, gut ausgebildete Mitarbeiter zu finden.

Modelle für die Praxis

Die Gewinnbeteiligung bietet eine ideale Finanzierungsquelle für eine Kapitalbeteiligung zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Dazu haben die Koalitionsparteien spezifische Konzepte ausgearbeitet:

Andere Instrumente zur Verwendung der Mittel aus einer Gewinnbeteiligung wie z.B. Wertguthaben werden von den Parteien nicht vorgeschlagen.

Gewinne, die an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden, können entweder teilweise oder ganz in Form von lohnähnlichen Leistungen in bar ausbezahlt oder im Unternehmen als Kapitalbeteiligung thesauriert werden; Gewinn- und Kapitalbeteiligung, Investivlohn oder andere Anlageformen zur Förderung der Vermögensbildung bieten hier diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Anlageart unterliegen Zahlungen aus der Gewinnbeteiligung ganz oder teilweise der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes werden bestimmte Anla-geformen staatlich gefördert und bieten damit zusätzliche Anreize für die Arbeitnehmer.

Gewinnbeteiligungsmodelle werden vor allem in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern praktiziert (ca. 33 %), bei Unternehmen zwischen 50 und 500 Mitarbeitern sind es 25 % mit Beteiligungsmodellen, Schlusslicht (mit 8 %) sind die Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Modelle einer Gewinn- und Kapitalbeteiligung haben ca. 7 % der Großunternehmen, weniger als 5 % die KMU.

Besonders geeignet für die Gewinnbeteiligung sind bislang Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG), da in deren Bilanzen die Gewinne vor Steuern eindeutig ausgewiesen werden, so dass man sie dann in neuen Aktien bzw. GmbH-Anteilen anlegen oder – nach Abzug der Steuern – an die Kapitaleigner oder an die an die Arbeitnehmer mit einer Gewinnbeteiligung ausschütten kann. Aber auch in Personengesellschaften oder Einzelunternehmen gibt es viele Beteiligungsmodelle, die in den unterschiedlichsten Formen ausgestaltet sind, so dass auch hier viele praktische Erfahrungen vorliegen.

Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzung für die Praktizierung einer Gewinnbeteiligung ist die Freiwilligkeit, sowohl bei der Einführung, als auch bei der Entscheidung für eine bestimmte Beteiligungsform, die im Unternehmen selbst entwickelt wird. Unternehmer und Mitarbeiter sollten gemeinsam ihr Modell entwickeln, was nur möglich ist, wenn ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und ein ständiger Informationsfluss gewährleistet ist.

Da nicht alle Mitarbeiter an den Vorbereitungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt sein können, bedarf es eines ständigen Gremiums, sei es in Form des bestehenden Betriebsrats oder eines neu zu installierenden Ausschusses. Im Einzelnen sind folgende Aspekte wichtig:

  • Ein Beteiligungsmodell muss leicht verständlich und praktikabel sein.
  • Es müssen eindeutige Regelungen vereinbart und praktiziert werden.
  • Der Einführungsprozess sollte zeitlich überschaubar sein.
  • Der Aufwand für notwendige Arbeitszeiten und Fremdkosten sollte genau kalkuliert und von allen Beteiligten auch akzeptiert werden.

Vorteile und Erfahrungen

Unternehmen, die eine Form der Gewinnbeteiligung praktizieren, profitieren von den positiven Auswirkungen in vielfältiger Weise. Die entscheidenden Pro-Argumente für dem Mittelstand:

  • größerer Informationsfluss zwischen den Mitarbeitern (horizontal und vertikal);
  • Verbesserung der Produkte bzw. Dienstleistungen und Optimierung der Arbeitsprozesse durch mehr Engagement der Mitarbeiter (speziell auch im Vertrieb;
  • höhere Bereitschaft der Beschäftigten zur Investition in firmenspezifische Weiterbildung;
  • größere Sorgfalt im Umgang mit Material oder beim Einsatz von Maschinen;
  • höhere Bereitschaft zu technologischen und arbeitssparenden Veränderungen;
  • größere Offenheit für flexible Arbeitszeiten, der jeweiligen Auftragslage entsprechend;
  • Förderung des Gefühls, am Erfolg der eigenen Arbeit „gerecht“ beteiligt zu werden;
  • Abbau von klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmerstrukturen zugunsten von partnerschaftlichen Beziehungen;
  • geringere Anfälligkeit für Werksspionage;
  • bessere Überwindung von Krisenzeiten;
  • persönliches Kostenbewusstsein;
  • intensivere Zusammenarbeit;
  • Rückgang von Fehlzeiten;
  • sinkende Mitarbeiterfluktuation;
  • weniger Streikanfälligkeit.

All diese Aspekte wirken sich unmittelbar auf die Innovationsfähigkeit und die Produktivität des Unternehmens aus, woraus sich erhebliche Wettbewerbsvorteile ergeben, indem Zukunftsfähigkeit und Rentabilität steigen. Gerade KUM sind aufgrund ihrer Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe besonders geeignet, ihre Mitarbeiter mit dem Instrument der Gewinnbeteiligung zu motivieren und an „ihr“ Unternehmen zu binden.

Aus eigener Erfahrung
Dass diese Vorteile keine praxisfernen Rechenschiebereien und psychologischen Prognosen sind, zeigen die praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre. Die Unternehmen, die bereits eine Gewinn- und Kapitalbeteiligung eingeführt haben, bestätigen immer wieder:

  • Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen werden durch eine Beteiligung widerstandsfähiger in Krisenzeiten und haben durch ihre Innovationsfähigkeit bessere Chancen im nationalen sowie internationalen Wettbewerb.
  • Die Mitarbeiter werden durch eine Beteiligung viel stärker motiviert und identifizieren sich stärker mit „ihrem Unternehmen“. Dies hat sehr positiven Einfluss auf Einsatzbereitschaft, Kostenbewusstsein und Innovationsfreudigkeit. Andererseits verringern sich Fluktuation und Krankenstand signifikant. Insgesamt verbessert sich dadurch die Produktivität.
  • Die Eigenkapitalbasis wird gestärkt, was die Unabhängigkeit gegenüber Banken erhöht und das Rating gemäß Basel II verbessert.
  • Die Liquidität des Unternehmens wird verbessert, denn die nachgelagerte Besteuerung verringert bei Arbeitnehmern die Einkommensteuer für investierte Anteile aus der Gewinnbeteiligung.
  • Durch die Mitarbeiterbeteiligung wird auch die Corporate Social Responsibility (CSR) gefördert, die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch das eigene Unternehmens wird öffentlich sichtbar.
  • Die Chancen, qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. zu behalten, werden durch die Mitarbeiterbeteiligung wesentlich verbessert.

Fazit: Vorsprung für KMU

Die Gewinnbeteiligung zeichnet sich nicht nur als ein Mittel ab, das Mitarbeitermotivation und Produktivität den entscheidenden Schub geben kann, sondern sie präsentiert sich zugleich als elegantes Instrument mit positiven Auswirkungen in verschiedene Richtungen. Wichtig ist, dass sie auf freiwilligen Vereinbarungen beruht. Jedem Unternehmer ebenso wie jedem einzelnen Arbeitnehmer bleibt immer die Wahl, ob und wie die Mitarbeiterbeteiligung in Anspruch genommen werden soll. Durch gesetzliche Vorschriften und freiwillige Maßnahmen hat man heute gute Möglichkeiten, die doppelten Risiken der Arbeitnehmer zu minimieren (durch Insolvenzabsicherung etc.). Auf diese Weise schaffen sich die Mitarbeiter über die Kapitalrendite eine wichtige Einnahmenquelle zusätzlich zu ihren Löhnen, was die Bindung an das Unternehmen wesentlich fördert. Insbesondere die mittelständischen Unternehmen verbessern auf diese Weise ihre Liquidität, ihre Leistungskraft und ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die bisherigen Erfahrungen haben denn auch bestätigt, dass die Gewinnbeteiligung viel Potenzial für alle Beteiligten birgt.

Nützliche Links

Der Verein Zukunft unserer Arbeit e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP) präsentieren das Internet-Portal www.mitarbeiterbeteiligung.info. Dort werden Best-Practice-Unternehmen vorgestellt; außerdem sind zu den verschiedensten Bereichen der Mitarbeiterbeteiligung Materialien zum Download und wichtige Weblinks zu finden. Neu ist das Internet-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung speziell für den Mittelstand.