Wenn Firmen-PCs zu Attentätern werden
Von Christine Lendt
Es waren nur drei Worte, doch sie schafften es, Millionen von Rechnern lahm zu legen: „I love you“ stand in der Betreffzeile der E-Mail. Ihre Anlage enthielt den berüchtigten Loveletter-Virus, jenen Wurm, der im Mai 2000 weltweit Schäden in Milliardenhöhe anrichtete.
Seit dem Loveletter-Desaster blühen die Internet-Versicherungen, und spätestens seit die Informatiker der TU Darmstadt die WEP-Verschlüsselung drahtloser Netzwerke binnen 60 Sekunden knackten, ist klar, dass dann im Prinzip jeder die Firmeninfrastruktur für seine finsteren Zwecke nutzen kann. Wer aber steht dann als Übeltäter da? Das Unternehmen.
Neue Gefahren im WWW
Zwar ist im Einfall noch nicht ganz ausgemacht, wann und in welchen Fällen das Unternehmen für Schäden gerade stehen muss, die durch unsachgemäßen Gebrauch der WWW-Verbindung, die mangel- bzw. fehlerhafte Einrichtung oder den externen Missbrauch durch Dritte entstehen. Tatsache ist aber: Mit zunehmendem E-Business und der wachsenden Kommunikation per E-Mail entstehen ganz neue Risikopotenziale. Zugleich finden die Täter immer raffiniertere Wege, um Viren, Trojaner & Co. zu verbreiten.
Die Firma haftet
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wenn ein Mitarbeiter versehentlich Viren weiterverbreitet, durch die Daten von Geschäftspartnern zerstört oder manipuliert werden, kann das Unternehmen unter Umständen für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Und das kann teuer werden. Die Wiederherstellung von Daten durch einen Spezialisten kostet, genau wie die Arbeitszeit der Mitarbeiter, die während des Ausfalls Däumchen drehen müssen. Im E-Commerce führt ein Systemausfall schnell zu Gewinneinbußen, solange ein Online-Shop „außer Betrieb“ ist. Hinzu kommen eventuell irreparable Folgen, etwa im Fall von Industriespionage.
Die Versicherung springt ein
Etliche Versicherer wie die Allianz haben mittlerweile eine Internet-Haftpflicht im Programm, die als Ergänzung zur bestehenden Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden kann. Sie übernimmt Schäden bei Dritten, wie sie beispielsweise durch die Weitergabe von Viren entstehen können. Dazu zählen auch Vermögensschäden durch Umsatzverluste. Aber Vorsicht: Wenn die elektronischen Schutzsysteme der Firma mangelhaft waren, zahlt die Versicherung nicht. Firewall und Antivirensoftware sollten also immer dem neuesten Stand entsprechen.
Je nach Leistungsspektrum, springt die Zusatzversicherung auch bei Internet-Schäden in weitestem Sinne ein. Zum Beispiel dann, wenn mit der Wahl eines Domainnamens das Namensrecht einer anderen Firma verletzt wurde. Oder bei Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte: So etwas passiert schnell, wenn ein Mitarbeiter Fotos versendet, ohne sich vorher die Einwilligung der abgebildeten Person zu holen.
Kosten und Klauseln
Eine seriöse Internet-Haftpflicht hat oft ihren Preis, einen vier- bis fünfstelligen Jahresbeitrag kann man da schon loswerden. Lohnt sich das? Wie bei allen Versicherungen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bedenken. Mitunter steht die Wahrscheinlichkeit eines Schadens in keiner Relation zur Beitragshöhe.
Hier spielt natürlich die Gewichtung der IT im Unternehmen eine Rolle. Ein Online-Versand wird eher von einer Internet-Haftpflicht profitieren als eine Firma für Gerüstbau. Entscheidend sind auch Zahl und Ausbildungsstand der Mitarbeiter: Hat man eine Reihe ungelernter Aushilfen an den Rechnern sitzen, ist das Risiko eines PC-Desasters meist größer als bei einer gut geschulten Fachkraft.
Es gibt auch preiswertere Policen, nur haben die mitunter einen Haken. Vorsicht ist speziell bei Online-Anbietern geboten: Im Internet kursiert manch scheinbar günstige Viren-Versicherung. Doch oft sind hier die Vertragsbedingungen undurchsichtig oder gar nicht komplett einsehbar. Oder der Beitrag ist zwar ein Schnäppchen, aber die Selbstbeteiligung dafür umso höher. Hier sollte man sich noch einmal genau informieren und im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen.
Fazit: Das Risiko bleibt beim Unternehmen
Da das Internet nun einmal ein globales System ist, bei dem die Rechtslage im Einzelfall zu klären ist, und auch weil sich die Technologie mitunter rasend schnell ändert, wird die Internet-Haftpflichtversicherung vorerst etwas für Kunden sein, die unbesehen auf Nummer sicher gehen wollen. Doch auch diese sollten sich vergewissern, dass sie bei einem seriösen Anbeiter mit klar definierten Konditionen abschließen.