Was Recht ist, bestimmen Beamte
Von Sabine Philipp
Der größte Unterschied zwischen dem Ämterparcours in Deutschland und in China liegt darin, dass es dort eine jahrtausendealte Tradition der Bürokratie gibt. Bringen Sie also viel Geduld und Zeit mit. Wichtig ist, dass im Reich der Mitte Verträge nicht unbedingt als verbindlich gelten. Sie werden eher als ehrenwerte Absichtserklärung betrachtet, bei der Nachverhandlungen bei Bedarf immer möglich sind. Ein verlässliches Handelsrechtssystem ist zurzeit erst noch im Aufbau.
Einen kleinen, aber guten Überblick über das chinesische Recht hat die Bundesagentur für Außenwirtschaft ins Netz gestellt. Es kann sich jedoch ständig etwas ändern. Es ist daher ratsam, sich mit einem passenden Newsletter auf dem Laufenden zu halten; eine gute Quelle mit Übersetzungen ins Deutsche ist z.B. der China-Newsletter der Rechtsanwaltsgesellschaft Beiten Burkhardt.
Abgesehen von allem Schriftlichen ist ein guter persönlicher Kontakt zum Beamtenapparat in den meisten Fällen ebenfalls Voraussetzung. Ohne einen chinesischen Helfer vor Ort kommen Sie in den meisten Fällen kaum zurecht.
Schutzrechte eintragen
Bevor Sie irgendetwas in China vertreiben, produzieren oder irgendetwas an oder mit Ihrem Produkt tun, sollten Sie beim State Intellectual Property Office (SIPO) in Peking das Patent anmelden.
Grundsätzlich existieren drei verschiedene Arten von Patenten: Erfindungs-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterpatente. Falls Sie sich für das Falsche entscheiden, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Außerdem gibt es jede Menge Regelungen, die zu allem Überfluss auch noch ständig überarbeitet werden. Im Klartext: Tun Sie nichts ohne juristischen Beistand.
Laut IHK kostet die Patentanmeldung zwischen 1800 und 5000 Euro in unkomplizierten Fällen, ansonsten mehr. Tragen Sie auch Ihre Marke ein. Die Heilbronner IHK empfiehlt hier die internationale Anmeldung. Denn das sei preiswerter und erleichtert die Verwaltung. Dazu melden Sie Ihre Marke zunächst in Ihrem Heimatland an, dann beim World Intellectual Property Office in Genf und anschließend weiten Sie auf China aus.
Wichtig ist, dass Ihr Produkt am Tag der Anmeldung neu ist. Deshalb rät z.B. die IHK Heilbronn davon ab, die Ware probeweise auf den Markt zu bringen, um zu sehen, ob das Geschäft läuft. Der Grund: Sobald das Produkt eingeführt und damit veröffentlich wurde, ist es nicht mehr neu.
Da es aber nicht immer leicht ist, das Recht auch durchzusetzen, sollten Sie sich in jedem Fall noch etwas für eventuelle Rechtsstreitigkeiten auf die Seite legen.
Mit Steuern rechnen
Die Mehrwertssteuer in China beträgt 17 %, bei Grundnahrungsmitteln und Büchern gilt der ermäßigte Satz von 13 %. Wenn Sie bestimmte Waren aus der Volksrepublik exportieren, können Sie sich eventuell einen Teil davon zurückholen. Für welche Warengruppen das gilt, hat wieder die IHK Heilbronn zusammengestellt.
Dazu kommt die Geschäftssteuer, die Sie für alle gewerblichen Tätigkeiten abdrücken dürfen. Sie kann zwischen 3nbsp;5 (z.B. im Transportwesen) und 20 % (in der Unterhaltungsbranche) schwanken. Und dann wäre da noch die Körperschaftssteuer, die 2007 neu geregelt wurde.
Wenn Sie nicht Ihren Sitz in China haben, fällt bei Einkünften aus chinesischen Quellen (wie z.B. Lizenzgebühren) außerdem eine Quellensteuer an.
Teil 1 sagt, worauf KMU beim China-Engagement achten müssen. Teil 2 untersucht, was der Produktionsstandort wert ist. Teil 3 gibt Tipps für den Behördengang im Kader-Kapitalismus. Teil 4 zeigt, welche Chancen der Absatzmarkt bietet. Teil 5 ist ein Crashkurs zu Schlangen, Sitten und Gebräuchen. Eigene Beiträge warnen außerdem vor den gängigsten Fallen im Chinageschäft und befassen sich mit dem Patentschutz für China.
Durch den Zoll bringen
Zölle sind ein weiteres Kapitel für sich; das gilt für den Import wie für den Export aus China. Je nachdem, welche Ein- und Ausfuhren gefördert werden sollen, können die Gebühren sich ändern. So wurden die Exportzölle auf Aluminium erhöht, weil das Land den Rohstoff mittlerweile dringend selbst benötigt.
Um die ganzen Zoll- und Einfuhrverfahren kümmern sich die General Administration of Customs of the PRC sowie das Handelsministerium.
Je nachdem, in welcher Stadt Sie sitzen, können die Zollabwicklungen zwischen 5,4 und 20,4 Tagen dauern, wie eine einer Studie der Weltbank ergab. Auch die Kosten können variieren. Am besten schnitt die Stadt Hangzhou (Provinz Zhejiang) ab.
Fazit: Hartnäckig vermitteln
Was aber, wenn Sie alles richtig gemacht haben, doch es tauchen trotzdem dunkle Wolken auf? Dann können Sie ein Schiedsgerichtsverfahren beantragen. Zuständig ist die chinesische Handelskammer, die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC). Deren Regeln setzen fest, dass eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten getroffen werden muss. Leider ist die Umsetzung der Schiedssprüche nicht immer einfach, schon gar nicht auf lokaler Ebene, wo die Ortsmandarine die praktische Gewalt ausüben und oft eigene Ansichten haben. Daher ist es in allen Fällen hilfreich, gute Beziehungen zu den Behörden zu pflegen.
Nützliche Links
Mehr über die Wirtschafts- und Rechtsstrukturen lernen Sie im Kurs China Manager IHK, der bundesweit angeboten wird. Hilfreich sind auch verschiedene Netzwerke zum Thema: In Bayern ist es das Bayern, in der Rhein-Main-Region das China Competence Center. Was es in Ihrer Region gibt, weiß am besten Ihre IHK. Ebenfalls bundesweit agiert die Deutsch-Chinesische-Wirtschaftsvereinigung e.V. (DCW); sie arbeitet eng mit der IHK Köln zusammen. Gemeinsam geben sie das China-Telegramm heraus.
Eine gute Webquelle für markenrechtliche Fragen ist Transpatent. Außerdem hat die IHK Heilbronn zu diesem Thema ein sehr gutes und praxistaugliches FAQ-Kompendium als PDFs ins Netz gestellt: 10 häufig gestellte Fragen zum Schutz geistigen Eigentums in der VR China – 10 Antworten.