Die GmbH-Reform überholt die EU-Konkurrenz
Von Sabine Philipp
GmbH, Limited oder europäische Aktiengesellschaft? In Europa können Unternehmen zwischen immer mehr alternativen Rechtsformen wählen. £ 1 Mindestkapital klingt verlockend, und auch die so genannte Europa-AG bringt Pluspunkte für Unternehmen, die im europäischen Ausland aktiv sind.
Bitte beachten Sie: Die deutsche GmbH-Reform hat die meisten Vorteile der EU-Konkurrenzmodelle bereits aufgehoben. In diesen Teilen ist der Beitrag, der vor Inkrafttreten der Reformgesetze entstand, daher überholt. Genaueres erfahren Sie unter dem Eintrag MoMiG.
Limited braucht britische Experten
Viele Händler, vornehmlich im Internet, offerieren die Private Limited Company by Shares (Ltd.) als günstige Alternative zur GmbH. Tatsächlich erscheint die Ltd. auf den ersten Blick attraktiv. So müssen Sie nicht zum Notar gehen. Ein Gesellschaftervertrag in einfacher Schriftform genügt. Aber: Da die Ltd. eine britische Erfindung ist, muss nicht nur alles in englischer Sprache erfolgen, sondern auch nach britischem Recht. Das betrifft nicht nur die Eintragung ins Register, sondern auch alle Änderungen und den Jahresabschluss. Ohne kompetenten Rechtsbeistand haben Sie also keine Chance. Und Spezialisten sind bekanntlich teuer.
Der Eintrag ins britische Handelsregister kostet £ 28 und geht meist recht schnell über die Bühne. Dort können Sie aber ganz schnell wieder herausfliegen, wenn Sie den Jahresabschluss nach mehrmaliger Mahnung nicht rechtzeitig vorlegen. Das Firmenvermögen fällt dann an die Krone. Wenn Sie den Termin nur einmalig verschlafen, drohen „nur“ saftige Bußgelder von bis zu £ 1000.
Außerdem brauchen Sie ein Büro in Großbritannien, in dem sämtliche Papiere aufbewahrt werden. Hier gibt es bereits viele Dienstleister, die eine Art Bürodienst anbieten. Denken Sie aber daran, dass auch die Geld verdienen wollen.
Das Mindestkapital beträgt zwar nur £ 1. Bedenken Sie dabei aber auch, dass Ihnen die Banken bei einer so überschaubaren Kriegskasse die Kredite nicht wirklich hinterherwerfen. Auch Ihre Lieferanten werden sich nicht darum reißen, per Vorkasse zu liefern.
Wenn Sie es trotzdem wagen wollen, dann sollten Sie Ihre IHK bzw. die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in London konsultieren. Die beraten neutral und haben keine Verkaufsabsichten im Hinterkopf.
Europa-AG geht über Ländergrenzen
Wer es eine Nummer größer mag, kann über die Europa-AG nachdenken. Das Mindestkapital beträgt hier 120.000 Euro. Sie eignet sich für Unternehmen, die in verschiedenen Staaten der EU aktiv sind oder es werden wollen. Der Clou: Sie müssen nicht mehr in jedem Land eine eigene Tochter nach dem jeweiligen Recht gründen. Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die Europa-AG ihren Sitz hat. Sie wird dort in das jeweilige Register eingetragen.
Bereits bestehende GmbHs können sich nur zur Europa-AG wandeln, wenn sie vorher zu einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts werden. Ansonsten steht die Rechtsform auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung offen.
Reform-GmbH startet durch
Dass die alte deutsche GmbH als Gesellschaftsform gegenüber der Limited an Attraktivität einbüßt, war auch der Politik bewusst. Das Ziel, die Unternehmen im Land zu halten, soll durch die GmbH-Reform erreicht werden. Und die hat es tatsächlich in sich.
Das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das vom 1. November 2008 an gilt, setzt das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro herab. Für junge Unternehmen mit geringen Barreserven gibt es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Das ist eine Mini-GmbH, die Sie ohne bestimmtes Mindeststammkapital gründen können. Einziger Unterschied zur großen Schwester: Sie darf die Gewinne nicht voll ausschütten, sondern muss mit ihnen das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen.
Daneben soll es einen Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen geben, der Ihnen den Gang zum Notar erspart. Es reicht dann, wenn Sie die Unterschriften öffentlich beglaubigen lassen. Die Option steht allen übersichtlichen Gründungen offen, z.B. mit höchstens drei Gesellschaftern.
Falls Ihr Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, müssen Sie außerdem mit der Eintragung nicht mehr warten, bis Sie alle Papiere beisammen haben. Dieses Verfahren wird vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt.
Die Geschäftsanteile können nicht nur leichter gestückelt werden (da sie nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten müssen), Sie sollen sie künftig auch leichter aufteilen, zusammenlegen und an Dritte übertragen können.
Und es ist geplant, dass Sie den Hauptsitz Ihrer GmbH auch ins Ausland verlegen können. Sie dürfen dann also auch bei Ambitionen im Ausland das vertraute deutsche Recht anwenden.
Fazit: Heimvorteil abwarten
Die Situation ist also klar: Bei der Firmengründung fahren Sie unterm Strich mit der reformierten Mini-GmbH besser als mit den genannten Alternativmodellen. Und vor allem: Sie müssen sich nicht noch auf allen Nebenkriegsschauplätzen herumschlagen, die Ltd. & Co. mit sich bringen, Sprachbarrieren überwinden oder britisches Recht und Gepflogenheiten studieren. Stattdessen können Sie Ihre vertrauten Berater konsultieren und die eigenen Erfahrungen und Kenntnisse in vollem Umfang einbringen.