Nur was läuft, bringt Leistung
Von Anette Stein
Für optimierte Produktionsabläufe setzen Betriebe zunehmend kompliziertere Technologie ein. Die ist nicht nur wertvoll, sondern häufig auch empfindlich. Kommt es zu Schäden, entstehen für das Unternehmen mitunter enorme Kosten. Vor den finanziellen Folgen solcher Schäden schützt eine Maschinenversicherung.
Die Maschinenversicherung hat ihren Ursprung in der Versicherung von Dampfkesselanlagen. Nach Großbritannien und den USA gab es in Deutschland bereits im Jahre 1900 die ersten Maschinenversicherungsbedingungen. Seitdem wurde der Schutz erweitert, und man hat neue Konzeptionen entwickelt. Die Versicherer legen heute unterschiedliche Bedingungswerke zugrunde, je nachdem, ob es sich bei den versicherten Maschinen um stationäre oder fahrbare Geräte handelt.
Umfang
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz vor unvorhergesehenen Sachschäden an Maschinen, die sich auf den im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücken oder Einsatzgebieten befinden. Dies gilt selbst dann, wenn die Schadenursache mit dem Betrieb zusammenhängt, beispielsweise wenn ein Mitarbeiter mutwillig eine Maschine zerstört oder der Schaden aufgrund des Versagens der Sicherungseinrichtungen oder eines Kurzschlusses eintritt. Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen, sind hingegen nicht inbegriffen.
Stationäre Maschinen
Für stationäre (ortsgebundene) Maschinen gilt das Bedingungswerk der Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB). Versicherbar sind Maschinen und maschinelle Einrichtungen aller Anwendungsbereiche. Das können Kraftmaschinen wie Wasser-, Dampf-, Gasturbinen, Windkraftanlagen, Generatoren, Transformatoren usw. oder Arbeitsmaschinen der Holz- und Metallbearbeitung, der Druck – und Verlagsindustrie, der Genussmittel- und Textilindustrie sowie Recyclingmaschinen und Ähnliches sein. Der Versicherungsschutz gilt außerdem auch für Öle und Gase als Konstruktionsbestandteile, Röhren, Datenträger nicht auswechselbarer Art sowie Systemdateien.
Abgesichert sind Schäden durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt, insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
- Wassermangel in Dampfkesseln und Dampfgefäßen,
- Zerreißen infolge Fliehkraft,
- Überdruck oder Unterdruck,
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie durch
- Sturm, Frost oder Eisgang.
Fahrbare Maschinen
Da für fahrbare und transportable Geräte infolge ihrer spezifischen Einsatzmöglichkeiten besondere und zusätzliche Risiken gelten, wurden für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geschaffen. Es gilt für Baugeräte und sonstige Sachen, beispielsweise für Erdbewegungsgeräte, Hebegeräte, landwirtschaftliche Geräte usw.
Abgesichert sind Schäden durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt, insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser.
Versicherungsvertrag und -summe
Die Maschinenversicherung kann als Pauschalversicherung für alle stationären und maschinellen Geräte des Betriebes abgeschlossen werden. Dies lohnt vor allem für kleinere Unternehmen oder für Unternehmen mit häufig wechselnden Anlagen. Ansonsten ist für stationäre wie für fahrbare Geräte die Einzelversicherung üblich. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Maschinen.
Verfügt ein Unternehmen über eine Maschinenversicherung mit dort gegebenenfalls versicherten Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, sollte es die Versicherungssumme bei der Inventarversicherung entsprechend senken lassen. Allerdings muss die ausgeschlossene Anlage in der Inventarversicherung genau angegeben sein, damit man im Schadensfall dem Vorwurf der Unterversicherung begegnet.
In der Maschinenversicherung ist es obligatorisch, für verwaltungskostenintensive Kleinschäden einen bestimmten Selbstbehalt zu vereinbaren. Im Schadensfall erstattet die Versicherungsgesellschaft dann nur die über den Selbstbehalt hinausgehende Summe. Das Unternehmen kann die Selbstbeteiligung beliebig erhöhen, was den Vorteil mit sich bringt, dass eine geringere Versicherungsprämie fällig wird.
Die Maschinenversicherung kann ergänzt werden um die Maschinen-Mehrkostenversicherung und die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Leistungen
Im Schadensfall ersetzt die Versicherungsgesellschaft den Zeitwert des versicherten Gerätes (also den Wert der Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt – im Gegensatz zum Neuwert oder dem ursprünglichen Anschaffungspreis). Dieser errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Bei Teilschäden erstattet der Versicherer die zur Wiederherstellung notwendigen Reparaturkosten.
Fazit: Stillstand kann tödlich sein
Während sich die Unternehmen der Gründerzeit gegen die Risiken einer damals neuen und unfallträchtigen Technik schützen wollten, rückt heute mehr und mehr das Argument des Produktionsausfalls in den Vordergrund. Wer nicht rasch für Ersatz oder Reparatur sorgen kann, den fressen die laufenden Betriebskosten auf, ehe er sich’s versieht. Die Maschinenversicherung, ein moderner Klassiker, ist daher in der zeitknapp kalkulierten Gegenwart noch weit wichtiger als in ihren Anfängen vor über hundert Jahren.
Nützliche Links
Die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) gibt es im Web als Volltext.