Am ehesten kracht es vor Inbetriebnahme
Von Eike Schulze
Die Montageversicherung gehört zu den ältesten technischen Versicherungen überhaupt. Bereits seit 1925 gibt es diese eigenständige Versicherungsform. Sie bietet Schutz bei unvorgesehenen Schäden durch Montagevorgänge an Maschinen. Die bevorzugte Zielgruppe sind Hersteller, Lieferanten oder Montageunternehmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art.
Aus diesem Grund ist die Montageversicherung sehr individuell auf die bestimmten Montagevorgänge konzipiert. Dementsprechend kann die Versicherungsdauer zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren – beispielsweise beim Brückenbau – reichen. Größere Versicherungsvorhaben werden dabei (in der Regel) von mehreren Versicherern getragen, um einen möglichen Schadenfall auf mehrere Schultern zu verteilen und das Risiko für einen Versicherer erträglich zu gestalten. Versichert sind die Schäden, die durch die Montage entstehen.
Leistungen
Die Versicherung bietet einen umfassenden Schutz innerhalb der Montagezeit. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf die beteiligten Haupt- als auch auf etwaige Subunternehmer. Folgende Montageleistungen sind Bestandteil der Police:
- Montage- und Demontage,
- Demontage zum Verkauf einer Anlage sowie
- Remontage inklusive Probeläufe der Anlage.
Die absicherbaren Geräte umfassen
- Neu- und Gebrauchtgeräte,
- Reserveteile sowie
- damit verbundene technische Anlagen.
Der Leistungsumfang:
- Beschädigung oder Zerstörung des Materials durch Bedienungs- oder Montagefehler,
- Beschädigung oder Zerstörung des Objektes durch Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- Konstruktions- Guss-, Material- oder Werkstattfehler,
- höhere Gewalt und
- Verlust oder Diebstahl von Material.
Normalerweise wird bei der Montageversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Dies hält zum einen für den Versicherungsnehmer die Kosten in Grenzen und nicht jeder (kleinere) Schaden muss dem Assekuranzunternehmen angezeigt werden. Die Selbstbeteiligung beträgt bei kleineren Vorhaben meistens 250 Euro je Schadenfall, bei Großaufträgen kann sie im sechsstelligem Bereich liegen. Es gibt im Schadenfall zwei Leistungsmöglichkeiten:
- Beim Totalschaden wird bis zur Versicherungssumme geleistet; dabei wird der Materialwert und der aller erforderlichen Leistungen berücksichtigt.
- Bei einer Teilbeschädigung wird das Gerät bzw. Material wieder instandgesetzt; die Kosten dafür werden übernommen.
Vertragsformen
Die geläufigste Form bei kleineren Montagetätigkeiten ist der
- Einzelvertrag. Inzwischen gibt es jedoch auch weitere Vertragsformen: Für Montagedienstleister kann auch eine
- Generalversicherung interessant sein, die automatisch jede Montagetätigkeit versichert, oder eine
- Umsatzpolice, die sich am Montagevolumen orientiert und jährlich abgerechnet wird. Sowohl General- als auch Umsatzpolicen sind aufgrund ihrer Vertragsgestaltung häufig etwas günstiger als Einzelpolicen.
Haftungszeitraum
Eine Besonderheit bei dieser Versicherung ist der Haftungszeitraum. Während bei anderen Versicherungsarten der genaue Zeitraum feststeht, in dem der Risikoschutz gewährt wird, unterliegt dieser Punkt bei der Montageversicherung Schwankungen. Zum einen steht manchmal der genaue Beginn der Auftragsleistung gar nicht fest, zum anderen kann es bei der Montageleistung zu Verzögerungen kommen, die keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Insoweit hängt bei Rahmen- oder Generalverträgen der Versicherungsbeginn von der Meldung ab, beim Einzelvertrag vom Zeitpunkt des Entladens der Teile am Montageort. Das Versicherungsende ist bei der Übergabe und Abnahme durch den Auftraggeber erreicht; dies muss dem Assekuranzunternehmen entsprechend angezeigt werden.
Kosten
Da Versicherer nicht in der Lage sind, vorab eine genaue Versicherungssumme festzulegen, wird zunächst eine vorläufige Versicherungssumme in Ansatz gebracht. Die endgültige Summe kann dann erst nach Abschluss der Arbeiten festgestellt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt steht auch die genaue Prämienhöhe der Montageversicherung fest. Sollten sich Montageabschnitte wesentlich verzögern, so kann die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden; dann besteht in dieser Zeit allerdings auch kein Versicherungsschutz.
Zusatzbausteine
Die Montageversicherung kann durch weitere Teilversicherungen auf die Bedürfnisse der Montageleistung angepasst werden. Die wesentlichen Versicherungsmodule:
- eine Montageausrüstungsversicherung für Gerüste, Werkzeuge, Hebebühnen, Hilfsmaschinen, Baubuden, Wohnbaracken, Container, Fahrzeuge aller Art (wie Autokräne oder Schwimmfahrzeuge),
- schwimmende Sachen aller Art (beispielsweise Pontons),
- Eigentum des Montagepersonals außerhalb Deutschlands,
- fremde Sachen, die zur Montage nötig sind, oder für
- zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die Versicherungssumme von 2 % nicht ausreicht.