Einbrecher halten kleinere Firmen für sichere Beute
Von Javier Le Matiz
Kaum eine Woche vergeht, ohne dass die örtliche Tageszeitung zum Frühstück einen neuen Einbruch in Geschäftsräume meldet. „Wer ist der Nächste?“, fragen sich Inhaber und Geschäftsführer kleiner oder mittlerer Unternehmen, wenn sie morgens die Firma ansteuern, besonders wenn sie Räume in abgelegenen Gewerbe- oder Industriegebieten besitzen oder gemietet haben. Tatsächlich ist der Schaden oft nur eine Frage der Zeit und die Polizei kann im Nachhinein wenig verhindern. Um ihre Objekte besser zu sichern, greifen daher mehr und mehr Firmenverantwortliche zu einer professionellen Videoüberwachung.
Eine bedenkliche Entwicklung
Katrin Schulze brachte für einen Hintergrundbeitrag im Tagesspiegel das Problem auf den Punkt: In Deutschland gibt es 2014 so viele Einbrüche wie seit 15 Jahren nicht mehr. Laut Tagesspiegel sind für die Einbrüche immer besser organisierte kriminelle Banden verantwortlich, deren häufig drogensüchtige Mitglieder offenbar wenig Angst vor Festnahmen haben müssen. Denn während die Zahl der Einbrüche im Jahr 2013 um 3,7 % auf knapp 150.000 Fälle zunahm, liegt die Aufklärungsquote bei lediglich 15 %. In den letzten fünf Jahren stiegen Einbruchsdelikte so um etwa 33 % an. Dabei lassen sich die Täter auch von mehreren Sicherheitsschlössern nicht abhalten.
Hochauflösende Videoüberwachung
Die moderne Videoüberwachung ist eine realistische Alternative zu aufwendigen Schlössern und Wachdiensten – auch dank der Entwicklung des Internets und der rapiden Verbesserung mobiler Technologien. Wo größere Konzerne in weitläufigen Gebäuden zuweilen Nachtwächter beschäftigen, kann sich für mittelständische Unternehmen mit begrenzten Räumlichkeiten eine Videoüberwachung lohnen.
Eine solche Installation ist prinzipiell bei jedem Objekt und in jeder Lage möglich. Insbesondere dann, wenn die Geschäftsräume im gleichen Objekt liegen wie die Privaträume des Inhabers, ist es von hoher Bedeutung für ihn, sich rundum sicher zu fühlen. Sicherheitsdienstleister wie Lupus-Electronics bieten IP-Videokameras aus eigener Herstellung an, die auch nachts Bilder in HD-Qualität (High Definition) liefern.
Echtzeitsteuerung per Mobilgerät
Solche IP-Kameras (Internet Protocol) sind drahtlos mit dem Netzwerk verbunden und verfügen über eine integrierte Festplatte, auf der Filmmaterial, Präferenzen und andere Daten gespeichert werden können. Dies erleichtert den Firmenverantwortlichen den Zugriff auf die gesammelten Daten oder die Einstellungen des Geräts. Im Prinzip ist es von überall auf der Welt möglich, per Handy, Smartphone, Tablet oder Laptop auf die Videoüberwachung zuzugreifen. Insbesondere für Geschäftsleute, die viel auf Reisen sind, kann eine solche Einrichtung sinnvoll sein.
Auf diese Weise ist nicht nur möglich, Filmmaterial in Echtzeit anzusehen, sondern auch den Blickwinkel zu steuern: Zugriffsberechtigte können die WLAN-Kameras z.B. auch auf und ab oder von links nach rechts bewegen oder das Bild heranzoomen. Über die Internet-Verbindung können sich Firmenverantwortliche außerdem per SMS oder Mail über Veränderungen informieren lassen. Dabei ist es häufig sogar möglich, eine Tonspur abzurufen. Insgesamt sind überwachungstaugliche IP-Kameras heute bereits für unter 500 Euro zu haben. Der Preis steigt allerdings, wenn Extras wie digitale Stabilisatoren, komplette Wetterfestigkeit oder Zusatzanwendungen inbegriffen sein sollen.
Integration in Sicherheitssysteme
Kameras können in vielfältiger Weise konfiguriert werden, durch die Nutzer selbst oder von Dienstleistern. Dabei ist es natürlich auch möglich, das Gerät mit all seinen Funktionen in ein übergreifendes Sicherheitssystem zu integrieren. So kann die Kamera über einen vorher bestimmten Zeitraum hinweg, z.B. ab Ladenschluss bis zur Öffnung am Morgen, einen sensiblen Bereich wie den Tresorraum kontrollieren. Dabei kann man die optische Überwachung mit einem Bewegungsmelder kombinieren, der einen Einbruchsalarm auslöst, sobald sich Menschen in dem vordefinierten Raum bewegen. Ebenso lassen sich z.B. Rauchmelder oder Vibrationssensoren, die auf Erschütterungen reagieren, mit der Kamera verbinden.
Fazit: Dieses Gelände wird videoüberwacht!
Wer Videoüberwachung in seinem stationären Geschäft oder in einem anderen Firmengebäude installiert, muss sich darüber im Klaren sein, dass es einige rechtliche Rahmenbedingungen dafür gibt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Überwachung unter Umständen in die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingreift. Es ist grundsätzlich rechtlich in mehrerlei Hinsicht problematisch, Mitarbeiter zu filmen. Allein von daher sollten Unternehmen am besten eine Lösung mit Zeitschaltung wählen.
Es muss in einem stationären Geschäft darüber hinaus deutlich sichtbar auf die Videoüberwachung hingewiesen werden, sodass Unbeteiligte wie Lieferanten Bescheid wissen. Und noch etwas: Löst das Überwachungssystem einen Fehlalarm aus, so haben mehrere Urteile gezeigt, dass die Verantwortlichen einen daraus resultierenden Polizeieinsatz zahlen müssen. Es empfiehlt sich daher für Geschäftsleute aller Art, die eine Videoüberwachung mit einem Alarmsystem kombinieren, einen darauf spezialisierten Rechtsberater im Vorfeld über die Installation zu befragen und dessen Hinweise zusätzlich zu beachten.