Online-Datenrettung: Wer für Mobilgeräte rasch Daten rettet

Gelöschte oder beschädigte Dateien lassen sich oft wiederherstellen – vorausgesetzt, Sie haben einen Datenretter zur Hand. Was aber, wenn Sie unterwegs zum Kunden sind, die Informationen dringend brauchen, aber keine Recovery-Software auf dem Tablet haben? In solchen Fällen verspricht die Cloud Hilfe.

Schnellschüsse sind ein Sicherheitsrisiko

Von Oliver Schonschek

Eins vorweg: Wenn Ihnen Ihr Tablet oder Notebook die Treppe hinunterfliegt und die Hardware dabei stark beschädigt wird, kann keine Cloud heranschweben und Ihre Daten schnell wieder zugänglich machen. In vielen anderen Fällen aber kann die Cloud Ihren Kundentermin retten, wenn Sie z.B. während der Zugfahrt versehentlich die Datei mit dem Vertragsentwurf auf Ihrem Mobilgerät beschädigt oder gelöscht haben. Dann können Sie mit Internet-Zugang und einem Dienst zur Online-Datenrettung versuchen, die dringend benötigte Datei zu reanimieren. In vielen Fällen wird dies auch gut gehen.

Im Internet finden Sie zahlreiche Dienste, die Ihnen versprechen, gelöschte oder beschädigte Dateien aus der Ferne wiederherzustellen. Beispiele sind Services wie Remote Data Recovery von Kroll Ontrack oder OfficeRecovery Online.

Aber: Machen Sie nicht den Fehler, Panik schnell den nächstbesten, Ihnen unbekannten Datenretter aus dem Internet zu nutzen! Ein planloses Vorgehen im Notfall ist mehr als riskant. Leider ist solch kopfloser Aktionismus nur allzu wahrscheinlich, denn jedes zweite Unternehmen in Deutschland hat laut Steria Mummert Consulting keinen IT-Notfallplan.

Mit Backups vorbeugen

Alleine die Option einer Online-Datenrettung ist kein Ersatz für einen ordentlichen Notfallplan bei ungewollter Datenlöschung oder Dateibeschädigung. Vielmehr sollten Sie für Ihr Unternehmen genau überlegen und prüfen, wie man sich im Fall eines solchen Datenverlustes verhalten sollte.

Dazu gehört zuerst einmal, dass es zu einem Datenverlust am besten gar nicht kommt: Regelmäßige Backups sind die beste Vorsorge. Wenn Sie also z.B. die Vertragsdatei auf dem Tablet beschädigt oder gelöscht haben, sie aber noch im Backup haben, ist alles halb so schlimm. Auch hier steht Ihnen übrigens die Cloud zur Seite, mit Angeboten für sichere Online-Backups.

Serie: Datenrettung
Teil 1 erklärt, was wichtig ist, wenn die Plat­te plötz­lich streikt. Teil 2 sagt, was bei Software­fehlern mög­lich ist, und listet die wich­tigsten Pro­gram­me für die Selbst­hilfe. Teil 3 begut­achtet Hard­ware­schäden und gibt einen Über­blick über die gro­ßen Profi­labore. Teil 4 ist als Rat­geber ge­dacht: Es geht darum, was Sie von einem gu­ten Daten­retter er­warten dürfen. Ein Sonderbeitrag widmet sich dem Problem der Online-Datenrettung aus der Cloud für Mobilgeräte.

Wenn Sie aber noch gar kein Backup gemacht haben, die Datei also nur auf dem Tablet existiert hat, dann können Datenretter aus dem Internet hilfreich sein – wohlgemerkt nicht als Ersatz für ein Backup, sondern als Notfallmaßnahme.

Die Zeit ist der Kostenfaktor

Welchen Online-Datenretter nehmen Sie jetzt? Es spielt natürlich eine Rolle, ob Sie Ihre verlorene Datei am nächsten Tag brauchen oder erst nächste Woche. Hier bieten Datenrettungsunternehmen verschiedene Services an, die sich – das versteht sich – auch von den Kosten her unterscheiden. Die Wiederherstellung einer beschädigten Datei kann prinzipiell in wenigen Minuten über das Internet erfolgen.

Die Zeit ist jedoch nicht der einzige kritische Paramater. Schließlich geht es in der Regel um wichtige, vertrauliche Informationen, die Sie wieder zugänglich machen wollen. Wenn die Datenrettung in der Cloud erfolgt oder zumindest der Inhalt des zu rettenden Speichers über die Cloud übertragen wird, muss die Verbindung mit einer ausreichend starken SSLVerschlüsselung erfolgen, also etwa so sicher sein wie beim Online-Banking.

Nach Sicherheit aussuchen

Sie dürfen nicht vergessen, dass eine Datenrettung durch die Cloud eben eine Form von Cloud Computing ist, mit allen Sicherheitsrisiken und allen Datenschutzanforderungen an Cloud Computing. Schließlich darf es nicht passieren, dass Unbefugte die vertraulichen Informationen aus Ihrer verlorenen oder beschädigten Datei lesen, manipulieren und missbrauchen.

Fragen Sie sich: Wer kann wie und wo meine Daten retten? Sie müssen also vor der Nutzung eines Dienstes zur Online-Datenrettung genau prüfen,

  • wer und wo der Anbieter ist,
  • wie die Daten vor, während und nach der Datenrettung geschützt werden und
  • was eigentlich mit Ihren Daten beim Anbieter nach Erfüllung des Rettungsauftrages geschieht. Kritische Fragen sind: Werden sie nach Auftragserfüllung und Abrechnung gelöscht? Sind sie bis zur Löschung beim Dienstleister vor unerlaubten Zugriffen geschützt?

Fazit: Feuerwehrzufahrt frei halten

Man sieht: Eine Online-Datenrettung kann schnell gehen, die Auswahl des Online-Datenretters aber darf nicht vorschnell sein. Im übelsten Fall geraten Sie an eine unseriöse Firma, die die hochgeladenen Daten nicht nur rettet, sondern auch zu eigenen Zwecken kopiert – oder aber gar keine geretteten Daten zurückliefert, sondern Schadsoftware. Dann würde die Online-Datenrettung zur Online-Datenpanne. Bestimmen Sie deshalb unbedingt vorher, welche Cloud-Dienste die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen im Notfall nutzen dürfen!

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Oliver Schonschek bewertet als News Analyst auf MittelstandsWiki.de aktuelle Vorfälle und Entwicklungen. Der Fokus liegt auf den wirtschaftlichen Aspekten von Datenschutz und IT-Sicherheit aus dem Blickwinkel des Mittelstands. Er ist Herausgeber und Fachautor zahlreicher Fachpublikationen, insbesondere in seinem Spezialgebiet Datenschutz und Datensicherheit.


Oliver Schonschek, Tel.: 02603-936116, www.schonschek.de

Nützliche Links

Eine gute Informationsquelle zu Sicherheitsfragen bei Cloud-Lösungen ist das (englischsprachige) ENISA-Papier „Benefits, risks and recommendations for information security“, das es als PDF zum Herunterladen gibt. Sinnvoll ist es außerdem, sich die Anforderungen an datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud-Computing (PDF) zu vergegenwärtigen, die die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert hat.