Gedeckte Anleihen
Von Hans Klumbies
Pfandbriefe sind Wertpapiere mit einem festen Zinssatz, die nur von privaten Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ausgegeben werden dürfen. Rechtliche Grundlage ist das Pfandbriefgesetz. Das besondere an dieser Anlageform ist die „verbriefte Sicherheit“. Das heißt: Jeder Pfandbrief ist durch Hypotheken oder Grundschulden gedeckt.
Eingesetzt werden Pfandbriefe zum Beispiel bei der Baufinanzierung. Der Besitzer eines Pfandbriefes erhält, entweder jährlich oder halbjährlich einen fest vereinbarten Zinssatz, der auf dem Pfandbrief abgedruckt ist. Der Pfandbrief wird nach einer bestimmten Zeit, die bei der Ausgabe vereinbart wurde, zum vollen Nennwert eingelöst. Die Laufzeit kann bis zu zehn Jahre betragen. Will ein Anleger vor Ablauf des Vertrags sein Geld zurückhaben, so beleiht er den Pfandbrief entweder bei seiner Bank oder verkauft ihn an der Börse.
Nützliche Links
Informationen zu den einzelnen Varianten gibt es beim Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP).