Verantwortliche Mitarbeiter von morgen
Von Lisa Reisch
Praktikanten sind in der Regel froh über eine gute Stelle, bei der sie Berufspraxis bekommen, entweder weil sie das Praktikum für ihr Studium brauchen oder weil sie auf eine anschließende Festanstellung hoffen. Arbeitsbedingungen und Vergütung gestalten Unternehmer am besten mit Vernunft und Fairness, dann bleiben sie auf der sicheren Seite.
Für Unternehmen ist der Praktikant von heute mit etwas Glück der Topmitarbeiter von morgen. Denn diese Phase ist die ideale Möglichkeit, die potenziellen Nachwuchskräfte gründlich kennen zu lernen.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes unterscheidet ein Praktikum von einem Arbeitsverhältnis dadurch, dass
- „ein Praktikant in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig [ist], um sich die zur Vorbereitung auf einen – meist akademischen – Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Allerdings findet in einem Praktikantenverhältnis keine systematische Berufsausbildung statt. Vielmehr wird eine darauf beruhende Tätigkeit häufig Teil einer Gesamtausbildung sein und beispielsweise für die Zulassung zu Studium oder Beruf benötigt […]. Demnach steht bei einem Praktikantenverhältnis ein Ausbildungszweck im Vordergrund.“ (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2003, 6 AZR 564/01)
Wenn Sie einen Praktikanten direkt als Mitarbeiter übernehmen, verkürzt sich seine Probezeit um die Dauer des Praktikums.
Rahmenbedingungen
Vor Beginn des Praktikums sollte ein Vertrag geschlossen werden, in dem das Ausbildungsziel, die Dauer der Tätigkeit in der Firma und die Entlohnung festgelegt sind. Während der gesamten Zeit sollte ein Mentor im Unternehmen zur Verfügung stehen, an den der Praktikant sich mit allen Fragen wenden kann. Als Nachweis und als Referenz steht ihm schließlich ein Zeugnis zu.
Arbeiten und Aufgaben
Für viele Fachrichtungen an Universitäten oder Fachhochschulen müssen Studenten ein Praxissemester absolvieren. Die jeweilige Studienordnung schreibt vor, welche Firmen und Tätigkeiten zulässig sind und wie lange das Praktikum dauern muss. Dazu kann auch gehören, dass die Praktikanten durchaus mit eigenen Aufgaben betraut werden, also die gleichen Arbeiten wie ein regulärer Mitarbeiter verrichten dürfen und sollen.
Bei allen anderen freiwilligen Praktikanten und vor allem bei Berufseinsteigern mit Hochschulabschluss steht dagegen die persönliche Fortbildung im Vordergrund. Wenn sie lediglich als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, kann es passieren, dass sie nach dem Praktikum das Gehalt einklagen, das einer Fachkraft zugestanden hätte – und es vom Gericht auch zugesprochen bekommen.
Sozialversicherung
Praktikanten sind wie normale Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bilden normalerweise Studenten im Pflichtpraktikum, weil sie über ihre Universität versichert sind und das Praktikum ein Teil des Studiums ist. Doch auch darauf können sich Unternehmer nicht verlassen: Ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18. April 2007 trug einer Maschinenfabrik auf, für drei Elektrotechnik-Studenten, die dort ihre Pflichtpraktika absolvierten, Rentenversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Hauptargument war die zu geringe Einflussnahme der Universität auf die Praktikumsinhalte. Im Zweifelsfall – und das dürfte mit diesem Urteil jeder neue Praktikant sein – lohnt es sich also, bei der Renten- und Krankenversicherung konkret nachzufragen, damit man nicht später böse Überraschungen erlebt.
Vergütung
Bei der Vergütung können Arbeitgeber viel falsch machen. Je stärker der Praktikant in den normalen Arbeitsalltag eingebunden ist und Anweisungen Folge leisten muss, desto größer wird der Verdacht, dass mit einem Praktikanten am Personal gespart wird. Zahlt man in diesem Fall zu wenig, ist es Wucher, zahlt man zu viel, nährt dies den Verdacht des Scheinpraktikums, bei dem der Lohnerwerb und nicht die Ausbildung im Vordergrund steht. Das oben bereits genannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts: „Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt.“ Im Fall, der diesem Satz zugrunde liegt, war einer Orchesterpraktikantin mehr als eine Aufwandsentschädigung bezahlt worden, gleichzeitig war sie zu regulären Diensten verpflichtet. Das Gericht gab ihr darin Recht, dass sie als reguläre Arbeitskraft einzustufen sei.
Die Unternehmensberatung Kienbaum hat in ihrer Praktikantenstudie 2003 50 Unternehmen nach der Höhe der monatlichen Vergütung gefragt: Die meisten (44 %) bezahlen zwischen 400 und 600 Euro im Monat, 32 % zwischen 600 und 800 Euro. Das trifft sich in etwa mit den Vorstellungen von fairwork e.V. Der Verein arbeitet sls eine Art „,Gewerkschaft‘ für Hochschulabsolventen“ daran, die Arbeitsbedingungen für Praktikanten zu verbessern, und empfiehlt eine Vergütung von 300 Euro aufwärts während des Studiums bzw. 800 Euro für Absolventen.
Fazit: Nachwuchs frühzeitig binden
Je stärker ein Praktikant wie ein normaler Arbeitnehmer in die Firma integriert wird, desto mehr wackelt der Praktikantenstatus. Vernünftige Unternehmer bedenken immer, dass der Sinn der ganzen Sache die Ausbildung ist; wer der Versuchung widersteht, mit dem Einsatz von Praktikanten im Kleinen Kosten zu sparen, hat im Großen die Nachwuchssicherung praktisch in der Tasche. Denn ein zufriedener Praktikant wird auch ein motivierter Mitarbeiter.