Rundfunkgebühr

KMU sehen Rot

Von Sabine Philipp

Ein typischer Kleinfirmeninhaber zahlt seit 1. Januar 2007 dreimal: Wenn er morgens beim Kaffee Radio hört, wenn er auf dem Weg zur Arbeit im Auto die Verkehrsnachrichten anschaltet und wenn er im Betrieb den Rechner hochfährt. Für alles ist jeweils eine eigene Rundfunkgebühr fällig.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Bei größeren Betrieben reicht es oft, wenn sie den einfachen Obolus pro Betriebsstätte zahlen – ziemlich teuer kann es aber für Freiberufler und Unternehmen mit zahlreichen Filialen werden.

Dafür zahlen Sie

Fernsehgeräte

Für jeden Fernseher im Betrieb müssen Sie monatlich 17,03 Euro hinlegen. Ein Radiogerät und alle internetfähigen Rechner sind in dieser Gebühr schon enthalten – aber nur an ein und derselben Betriebsstätte. Es geht also nicht, dass Sie in der Zentrale einen Fernseher haben, während das Radio bzw. die Rechner in der Filiale stehen. Auch Autoradios sind hier nicht inbegriffen, außer das Gerät ist dem Betriebsstandort eindeutig zuordenbar. Und wenn Sie sich einen zweiten Fernseher zulegen, kostet das ebenfalls extra. Die Zweitgeräteregelung, wie im Privathaushalt, gibt es hier nicht. (Die Zweitgeräteregelung besagt, dass Sie für die normale Monatsgebühr mehrere Geräte haben dürfen.)

Radios

Jedes Radio im Geschäft kostet Sie 5,52 Euro pro Monat. Wenn Sie zahlen, brauchen Sie in derselben Betriebsstätte keine Extragebühr für internetfähige Rechner locker zu machen. Allerdings müssen Sie diesen Betrag zusätzlich für jeden einzelnen Geschäftswagen berappen, der ein Autoradio oder ein Navigationsgerät mit Empfangsteil hat.

Auch Mitarbeiter müssen bluten: Jeder, der sein Radio mit in den Betrieb nimmt, wird mit 5,52 Euro zur Kasse gebeten. Da hilft es auch nicht, wenn er schon privat gezahlt hat. Freiberufler, die ihren Privatwagen auch beruflich nutzen, zahlen gleichfalls, selbst wenn sie das Auto nur zu 30 % beruflich nutzen.

PCs

Seit dem 01. Januar 2007 ist laut Rundfunkänderungsstaatsvertrag für jeden internetfähigen Rechner eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällig. Schließlich kann man damit Radio hören – theoretisch zumindest. Wenn Sie schon für Fernsehen oder Radio im Betrieb abkassiert werden, zahlen Sie aber nichts extra. Falls Sie aber in Ihrem Privathaus ein Büro haben, sind Sie dran, selbst wenn Sie für die Geräte im Wohnzimmer nebenan bereits Tribut leisten.

8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5, [3]
„Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn

  1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
  2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.“

Besonders bitter für Freelancer: Auch wenn Sie für das Autoradio im Firmenwagen zahlen, werden Sie extra zur Kasse gebeten. Teuer wird es auch, wenn Sie mehrere Home-Office-Mitarbeiter haben: Jeder kostet extra PC-Gebühr. Da hilft es auch nicht, wenn Sie die Soundkarte ausbauen. Glauben Sie auch keinen Firmen, die Programme zur Blockierung des Rundfunkempfangs anbieten. Sie kommen damit nicht durch.

Da gegen die neue Gebührenordnung noch eine Verfassungsbeschwerde läuft, empfehlen manche Handelskammern, die Zahlungen für die „neuartigen Empfangsgeräte“ vorerst unter Vorbehalt zu leisten (und dies auf dem Überweisungsträger auch ausdrücklich zu vermerken).

So kontrolliert die GEZ

Manchmal kommt Besuch von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In Deutschland sind rund tausend Rundfunkgebührenbeauftragte unterwegs – immer auf der Suche nach Schwarzhörern. Die Damen und Herren dürfen nur in Betriebsräume kommen, die auch Kunden zugänglich sind. Wenn Sie die Vertreter dort nicht haben möchten, müssen sie aber sofort hinausgehen. (Wenn sie sich weigern, könnten Sie den Besuch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.) Die Beauftragten dürfen Sie nach der Zahl und der Art Ihrer Geräte sowie nach Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Adresse fragen.

Lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen, denn manchmal sind auch Trickbetrüger unterwegs. So haben vor einiger Zeit angebliche Rundfunkbeauftragte Umfragen gestartet. Als Dank gab es ein „kostenloses“ Abo, das aber nach drei Monaten richtig teuer wurde. Grundsätzlich macht die GEZ keine Umfragen. Und Abos verkauft sie schon zweimal nicht.

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