Versicherer sollen Deckung nachweisen
Das Wort Solvabilität (englisch solvency) bezeichnet im Versicherungs- und Bankenwesen die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung mit Eigenmitteln, die benötigt wird, um die Risiken abzudecken (Verlust, Abschreibungen, unerwartete Zunahme von Schadensfällen). Die Eigenmittel stellen die Summe aus Eigenkapital, Gewinnvortrag und Rücklagen dar.
Solvency II ist ebenso wie Solvency I eine geplante Richtlinie der EU-Kommission, die besonders Versicherungen und das Versicherungsaufsichtsrecht betrifft. Kurz gesagt: Was Basel II für die Banken und die Kreditwirtschaft, das ist Solvency I bzw. II für die Versicherungswirtschaft.
Während Solvency I sich noch nach den Zahlen des Jahresabschlusses der Versicherungen ausrichtete, der ja naturgemäß bereits in der Vergangenheit liegt, orientiert sich Solvency II auch nach der Qualität des Risikomanagements und dessen Überwachung in den jeweiligen Instituten. Neben diesen qualitativen Aspekten behält Solvency II auch weiterhin den quantitativen Blick auf die Versicherungsinstitute, in dem nach der adäquaten Eigenmittelausstattung gefragt wird bzw. eine Mindestkapitalausstattung gefordert wird. Außerdem regelt Solvency II die Berichterstattungs- und Offenlegungspflichten für die zuständigen Aufsichtsbehörden von Versicherungsunternehmen.
Solvency II wird voraussichtlich ab 2010 national umgesetzt. (bw)
Nützliche Links
Den Stand der Dinge bei der Durch- und Umsetzung verzeichnet die Seite zu Solvabilität II bei der Europäischen Kommission.