Das Konzept setzt auf Freiwilligkeit
Von Dr. Hermann Vogt
Unter dem Titel „Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften“ legte die CDU/CSU Ende Juni 2007 ihr Konzept vor: Im Wesentlichen geht es der Fraktion darum, über eine bessere staatliche Förderung die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene auszuweiten.
Das Konzept steht damit im Gegensatz zum Deutschlandfonds, wie er von der SPD in ihren „Eckpunkten für mehr Mitarbeiterbeteiligung“ vorgeschlagen wurde.
Die Koalitionspartner sind sich jedoch einig in ihrer Zielsetzung: Mit der Kapitalbeteiligung soll die Basis für die Vermögensbildung der Arbeitnehmer und für die Finanzierung insbesondere der mittelständischen Unternehmen verbessert werden. Die große Koalition hat sich deshalb vorgenommen, die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern besser als bisher über Subventionen zu fördern; dazu wird derzeit eine Gesetzesvorlage erarbeitet.
Ziele
Für die Soziale Kapitalpartnerschaft hat die CDU/CSU Folgendes im Auge:
Mit Blick auf den Mittelstand formuliert das Konzept der CDU/CSU außerdem die folgende Erwägung:
Grundsätze
Gerade für den Mittelstand ist das Verständnis der „betrieblichen Bündnisse“ von entscheidender Bedeutung:
„Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften“ sind vertragliche Grundlagen zwischen Unternehmensführung und Mitarbeitern, die
- die Formen der Zuteilung/des Erwerbs der Kapitalbeteiligungen,
- Bedingungen und Höhe der Zuteilung/des Erwerbs der Kapitalbeteiligungen,
- die Verlustbeteiligung,
- die Informations- und Beteiligungsrechte der Mitarbeiter,
- die Bestimmungen über Verkauf/Mitnahme bei Kündigung regeln.“ – „Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften“, Eckpunktepapier, S. 2
Freiwilligkeit und Entscheidungsfreiheit sind dabei für Unternehmer wie für Arbeitnehmer die entscheidenden Grundprinzipien: Jedes Unternehmen soll sich frei entscheiden können, ob und wie es ein betriebsspezifisches Kapitalbeteiligungssystem anbietet. Auch der Mitarbeiter ist in seiner Entscheidung frei, in welcher Form er sich beteiligt. Der CDU/CSU geht es mit der Kapitalbeteiligung vorrangig „um die Anlage zusätzlicher freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers“.
Anreize
Das wichtigste Instrument sind hier Steuerermäßigungen:
- höhere Freibeträge für Steuern,
- eine eindeutige Definition der nachgelagerten Besteuerung sowie
- das Vorhaben, bestimmte Teile eines Investivlohns gänzlich von der Steuer- und Abgabenpflicht zu befreien.
Beschäftigte können künftig bis zu 1.000 Euro jährlich steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung in ihrem Unternehmen anlegen. Entsprechende Regelungen sind durch eine Änderung des § 19a EStG geplant:
- Je Mitarbeiter bis zu 500 Euro Steuer- und Sozialabgaben frei (Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2007: 47.700 Euro).
- Bruttolohnumwandlung max. 500 Euro: steuerfrei/Sozialabgabenpflicht mit nachgelagerter Besteuerung.
- Bei Auszahlung: Erlöse als Kapitaleinkünfte in Form der Abgeltungssteuer für Kapital mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 %; zusätzlich Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer (ab 2009).
Zusätzliche vorgesehene gesetzliche Regelungen:
- Keine zentrale Absicherung über das geltende Recht hinaus.
- Beteiligte können die Form einer Absicherung frei bestimmen.
- Mitnahmefähigkeit der Mitarbeiterbeteiligung ohne Auswirkung auf die Steuerpflicht.
- Kapitalanlagen können in Beiträge zur Sicherung der Altersversorgung umgewandelt werden.
- Regionale oder branchenbezogene Fonds auf Initiative der Wirtschaft sind möglich.
Rahmenbedingungen
Damit die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen in der Praxis besser umgesetzt werden kann, sollen neben den Subventionen in Kooperation mit den Bundesländern auch neue Rahmenbedingungen geschaffen werden:
- ein engmaschiges Beratungsangebot,
- Schulungen für Unternehmensführung und Beschäftigte,
- Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen sowie
- Beratungsangebote für Unternehmen und Arbeitnehmer.
Die Rahmenbedingungen sind jedoch im CDU-Konzept wenig erläutert.
Kosten
Im CDU-Konzept sind ausschließlich die Kosten für die öffentliche Hand kalkuliert:
- Mindereinnahmen aus Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag: 555 Mio. Euro,
- Mindereinnahmen der Sozialversicherungen: 370 Mio Euro.
Hierbei handelt es sich eindeutig um Subventionen des Staates zur Förderung der Vermögensbildung.
Da alle Beteiligungssysteme auf freiwilliger Basis eingeführt werden sollen, entstehen für die Unternehmen keine neuen Verwaltungskosten. Inwieweit sich ein Beteiligungssystem rechnet, kann also nur aus individuellen Kosten-Nutzenrechnungen der einzelnen Unternehmen ersichtlich werden.
Dabei sind die mittel- und langfristigen Vorteile eines Beteiligungssystems in KMU finanziell kaum zu bewerten, da viele „weiche Faktoren“ in ihren Auswirkungen kaum kalkulierbar sind.
Fazit: Modell für Mutige
Jede Form einer freiwilligen und individuell geregelten Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer bringt gerade für den Mittelstand erhebliche Vorteile mit sich. Aus der Sicht der Unternehmen ist sehr positiv zu bewerten, dass die Lösung der CDU/CSU auf betrieblichen Lösungen basieren soll. Inwieweit in Tarifverhandlungen andere Beteiligungsmodelle ausgehandelt werden können, ist aus dem Eckpunktepapier nicht ersichtlich.
Das Papier hat außerdem noch gravierende Schwächen, die auch von den Unternehmensverbänden kritisiert werden:
- keine rechtlichen Erleichterungen für KMU,
- wenig finanzielle Vorteile für die Unternehmen (max. Einsparung der Sozialabgaben für Einlagen bis 500 Euro)
- keine Regelungen für andere (außerbetriebliche) Anlageformen, außer Branchen-/Regionalfonds
- kein Konzept für ein Zwischenparken bei Unternehmenswechsel.
Kritisiert wird außerdem:
- Das Konzept ist wenig ausdifferenziert.
- Mögliche Mitnahmeeffekte kosten den Staat und damit den Steuerzahler viel Geld, ohne dass besondere Effekte zu erwarten sind.
Die Ausdifferenzierung des Konzepts soll allerdings in Koalitionsverhandlungen erfolgen; denn abgesehen vom Deutschlandfonds sind sich die Vorstellungen von CDU/CSU und SPD sehr ähnlich.
Die Kapitalbeteiligung als Teil der Mitarbeiterbeteiligung soll nach den Konzepten der Koalitionsparteien vom Gesetzgeber in der Zukunft zumindest finanziell mehr als bisher unterstützt werden, wobei dem CDU-Konzept zufolge die Beteiligung auf betrieblicher Ebene erfolgen soll. Die geplanten Steuererleichterungen können zwar neue Anreize für die Einführung der Mitarbeiterbeteiligung bieten; da aber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen keine Verbesserungen vorgesehen sind, wird es bleiben, wie es ist: Die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung hängt vom Mut und von der Bereitschaft der Unternehmer ab.
Nützliche Links
Das Eckpunktepapier „Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften“ gibt es auf der CDU-Site als PDF zum Download. Eine Skizze steht auch bei der CSU. Wer es ganz kurz und bündig will, findet auf den Seiten der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) unter dem Menüpunkt „Investivlohn“ neben weiteren Dokumentationen und Stellungnahmen auch das Kapitalpartnerschaften-Flugblatt. Der Verein Zukunft unserer Arbeit e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP) präsentieren das Internet-Portal www.mitarbeiterbeteiligung.info. Dort werden Best-Practice-Unternehmen vorgestellt; außerdem sind zu den verschiedensten Bereichen der Mitarbeiterbeteiligung Materialien zum Download und wichtige Weblinks zu finden. Neu ist das Internet-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung speziell für den Mittelstand.